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26. März 2011

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Der Zugang zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst

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Informations- und Kommunikationstechnologien

Auf Initiative des Luxemburger Industriellenverbands Fédil wurde auch 2010 wieder eine Befragung der Unternehmen der Industrie, von Handel und dem Finanzsektor durchgeführt:

Wie viele Arbeitskräfte und welche Qualifikationen werden mittelfristig in Luxemburg gebraucht?

Les qualifications de demain dans l'industrie - Edition 2011


Zwei Kategorien Beschäftigte bei der Post

Staatsbeamter oder Privatangestellter - Aus dem abgeänderten Postgesetz

Nach dem Gesetz vom 10. August 1992 zur Schaffung des Unternehmens der Post und Telekommunikation ist die Post ein öffentliches Unternehmen, die Beschäftigte sind beschäftigt nach dem Status als Statsbeamte oder Statsaarbechter. Mit dem Gesetz vom 31. März 1997 wurde das Unternehmen ermächtigt, qualifizierte Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis einzustellen.

Zum Stand 1. Januar 2005 waren von den 2.766 Beschäftigten bei der Post 97 im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

Dieses Nebeneinander von Beschäftigten nach zweierlei Recht (Statut der Fonction publique vs. Droit commun des Arbeitsrechts nach dem Gesetz von 1989 über den Arbeitsvertrag) hat, wie nicht anders zu erwarten, zu gewissen juristischen Komplikationen geführt, was die Einstellungspraxis und -kompetenzen und auch die Ausübung der Disziplinargewalt angeht. Diese Fragen wurden nun in dem vorgelegten Gesetzesprojekt zu lösen gesucht.

Die Befugnis, Leute bei der Post einzustellen, wird nicht, wie sonstwo im öffentlichen Dienst, vom Minister der Fonction publique wahrgenommen, sondern vom Verwaltungsausschuss der Post (Comité vun der Entreprise des Postes et Télecommunications).selbst. Das betrifft auch die Praktikanten, zu deren Status ein besonderes Großherzogliches Règlement ergehen soll. Auch wenn ein Postbeamter in eine andere staatliche Verwaltung wechseln möchte, soll nicht allein der Minister entscheiden, sondern die Postverwaltung mitreden können.

In Disziplinarfragen soll die Post ein eigenständiges Verfahrensrecht bekommen. Es gilt prinzipiell für alle Beschäftigten, nur bei den möglichen Sanktionen muss wieder nach dem Status des betreffenden Beschäftigten unterschieden werden.


Weitere Informationen

Enquête : les qualifications de demain dans le domaine des TIC

5340 – Projet de loi modifiant certaines dispositions de la loi modifiée du 10 août 1992 portant création de l’entreprise des postes et télécommunications –  Rapport de la Commission de l’Économie, de l’Énergie, des Postes et des Sports – M. Alex Bodry (rapporteur). Jeudi, 3 mars 2005, 25e séance, www.chd.lu

Monitoring Informationswirtschaft - 8. Faktenbericht. Vollversion, April 2005.

André Prüm, et al.: Le commerce électronique en droit luxembourgeois. Commentaire de la loi (modifiée) du 14 août 2000 relative au commerce électronique. Laboratoire de Droit économique, Luxembourg. Éd. Larcier, Brüssel 2005. ISBN: 2-8044-1955-X.

Informatiker-Protest gegen Job-Auslagerung. Tageblatt, 27. Januar 2011.

Decision Makers ICT Luxembourg

“Le Luxembourg doit mieux se positionner comme acteur IT”. Entretien avec Jean Diederich, président de l'Association des Professionnels de la Société de l'Information. Lëtzebuerger Journal, 23.02.2011.


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