La Justice
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1. März 2011

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen



Die Besonderheiten des Luxemburger Arbeitsmarktes

Ein Arbeitsmarkt der vielen Sprachen

Der offizielle Sprachengebrauch

Niedrigeres Gehalt wg. Lëtzebuergesch?!


Vianden Nussfest

Der offizielle Sprachengebrauch

Wann wird in Luxemburg welche Sprache verwendet?

Ämter und Behörden sind gehalten, sich hierbei an gewissen Spielregeln zu orienteiren.

Luxemburgisch ist per Gesetz die Nationalsprache.

Gesetze und Verordnungen werden in französischer Sprache abgefasst und veröffentlicht.

Falls auf diesem Gebiet überhaupt eine Übersetzung angeboten wird, so ist, wenn es vor Gericht darauf ankommt, allein die französische Version rechtsverbindlich.

Falls die staatlichen Organe, die Gemeinden oder öffentliche Institutionen ihre Regelwerke in einer anderen Sprache als dem Französischen abfassen, so ist allein die Fassung in der dort angewandten Sprache rechtsverbindlich.

Bei internationalen Verträgen gelten, wenn sie nicht in einer einzigen Sprache abgefasst sind, die diplomatischen Gepflogenheiten. Und selbst wenn die Behörden für ihren Dienstgebrauch eine französische Übersetzung verwenden, so ist allein die offizielle Version für die internationalen Verpflichtungen maßgeblich und wird dementsprechend im Mémorial (der offiziellen Gesetzessammlung) veröffentlicht.

In Angelegenheiten verwaltungstechnischer Art, gehe es um Rechtsstreitigkeiten oder nicht, sowie im Justizwesen kann man entweder die französische, die deutsche oder die luxemburgische Sprache benutzen.


Wenn Sie einen Brief an die Behörden in Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch schreiben, so sollte die Behörde Ihnen in der von Ihnen selbst benutzten Sprache auch antworten.

Vor Gericht:
Kraft der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann, der eines Rechtsbruchs angeklagt wird, Anspruch darauf, in einer Sprache, die er selber versteht, detailliert von der Art und dem Grund der gegen ihn erhobenen Anklage informiert zu werden. Notfalls muss dazu kostenlos ein geeigneter Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.


Weitere Informationen

Les Institutions du Grand-Duché de Luxembourg, (Stand: 1.10.1999), Seite 13: Le régime des langues.


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