Der
offizielle
Sprachengebrauch
Wann
wird in Luxemburg welche Sprache verwendet?
Ämter und
Behörden sind gehalten, sich hierbei
an
gewissen
Spielregeln
zu
orienteiren.
Luxemburgisch
ist per Gesetz die Nationalsprache.
Gesetze
und Verordnungen werden in französischer Sprache abgefasst
und
veröffentlicht.
Falls
auf diesem Gebiet überhaupt eine Übersetzung angeboten wird,
so ist, wenn es vor Gericht darauf
ankommt, allein die französische
Version rechtsverbindlich.
Falls
die staatlichen Organe, die Gemeinden oder öffentliche
Institutionen ihre
Regelwerke in einer anderen Sprache als dem Französischen
abfassen, so ist
allein die Fassung in der dort angewandten Sprache rechtsverbindlich.
Bei
internationalen Verträgen gelten, wenn sie nicht in einer einzigen
Sprache
abgefasst sind, die diplomatischen Gepflogenheiten. Und selbst wenn die
Behörden für ihren Dienstgebrauch eine französische
Übersetzung verwenden, so
ist allein die offizielle Version für die internationalen
Verpflichtungen
maßgeblich und wird dementsprechend im Mémorial
(der
offiziellen Gesetzessammlung)
veröffentlicht.
In
Angelegenheiten verwaltungstechnischer Art, gehe es um
Rechtsstreitigkeiten
oder nicht, sowie im Justizwesen kann man entweder die
französische, die
deutsche oder die luxemburgische Sprache benutzen.
Wenn Sie
einen Brief an die Behörden in Luxemburgisch, Französisch
oder Deutsch
schreiben, so sollte die Behörde Ihnen in der von Ihnen selbst
benutzten Sprache auch
antworten.
Vor Gericht:
Kraft
der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann, der eines
Rechtsbruchs
angeklagt wird, Anspruch darauf, in einer Sprache, die er selber
versteht,
detailliert von der Art und dem Grund der gegen ihn erhobenen Anklage
informiert zu werden. Notfalls muss dazu kostenlos ein
geeigneter
Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Weitere
Informationen
Les Institutions
du
Grand-Duché de Luxembourg, (Stand: 1.10.1999), Seite
13: Le
régime
des
langues.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
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Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
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