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14. Oktober 2010

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen


Sie arbeiten in einem privaten Haushalt 


als

Haushaltshilfe

Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin

Pfleger/Pflegerin einer pflegebedürftigen Person.


Schwarzarbeit ist verboten.

Außerdem haben nicht angemeldete Beschäftigte gegenüber ihren angemeldeten Kollegen oder Kolleginnen grundlegende Nachteile auf verschiedenen Gebieten:

• Im Krankheitsfall hat, nur wer angemeldet ist, Anspruch auf ein Krankengeld.

• Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

• Jede sozialversicherungspflichtige Arbeitsstunde wird auf das Minimum von 120 Monaten für die Altersrente angerechnet.

• Der/die angemeldete Arbeitnehmer(in) hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Steuerliche Vorteile:

• Für angemeldete Arbeitsverhältnisse braucht keine Lohnsteuerkarte vorgelegt zu werden

• Die Lohnsteuerpauschale von 6% wird von Ihrem Arbeitgeber für Sie als dem Arbeitnehmer entrichtet.

• Eine Gehaltsbescheinigung für das abgelaufene Steuerjahr wird vom Centre Commun de la sécurité sociale ausgestellt, um im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Steuerveranlagung die entrichtete Lohnsteuer geltend machen zu können.


Haben Sie das alles bedacht?

Nicht angemeldete Beschäftigung ist sozial unsicher und beinhaltet diese Risiken:

  • das Risiko, dass Sie für Ihre gute Arbeit keinen entsprechenden Lohn erhalten;

  • das Risiko, dass Sie, weil sIE ohne den Schutz des Gesetzes sind, Ihre Arbeit zu jedem Zeitpunkt verlieren können.



Weitere Informationen

Die Schwarzarbeit


Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002.
Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband.
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