Sie
arbeiten
in einem privaten Haushalt
als
• Haushaltshilfe
• Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin
• Pfleger/Pflegerin
einer
pflegebedürftigen Person.
Außerdem haben
nicht angemeldete Beschäftigte gegenüber ihren angemeldeten
Kollegen oder
Kolleginnen
grundlegende Nachteile auf
verschiedenen Gebieten:
• Im
Krankheitsfall hat, nur wer angemeldet ist, Anspruch auf ein Krankengeld.
• Bei einem Arbeitsunfall
oder Wegeunfall
besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
• Jede
sozialversicherungspflichtige Arbeitsstunde wird auf das Minimum von
120
Monaten für die Altersrente
angerechnet.
• Der/die
angemeldete
Arbeitnehmer(in) hat Anspruch auf bezahlten
Urlaub.
Steuerliche
Vorteile:
• Für
angemeldete
Arbeitsverhältnisse braucht keine
Lohnsteuerkarte vorgelegt zu
werden
• Die
Lohnsteuerpauschale von
6% wird von Ihrem Arbeitgeber für Sie als dem Arbeitnehmer
entrichtet.
• Eine
Gehaltsbescheinigung für
das abgelaufene Steuerjahr wird vom Centre Commun de la
sécurité sociale ausgestellt,
um im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs
bzw.
der
Steuerveranlagung
die
entrichtete Lohnsteuer geltend machen zu können.
Haben Sie das
alles bedacht?
Nicht
angemeldete
Beschäftigung ist sozial unsicher und beinhaltet diese
Risiken:
-
das Risiko,
dass Sie für Ihre gute
Arbeit keinen entsprechenden Lohn erhalten;
-
das Risiko,
dass Sie, weil sIE ohne
den Schutz des Gesetzes sind, Ihre Arbeit zu jedem Zeitpunkt verlieren
können.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002.
Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband.
Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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