Architekt in Luxemburg
Jeder
(sei
es
als
natürliche,
sei
es
in
der
Form
einer
juristischen
Person), der in Luxemburg als Architekt
oder Beratender
Ingenieur selbständig arbeiten will, muss dem ORDRE
DES ARCHITECTES ET DES INGENIEURS-CONSEILS als
Mitglied
beitreten (Gesetz vom 13.
Dezember 1989
betreffend der Berufe des Architekten und Beratenden Ingenieurs, Art. 7).
Der
Beitrittsantrag
in die
Berufskammer oder auf die Praktikantenliste ist an das Sekretariat des
OAI zu senden. Es ist genau
anzugeben, wie die Eintragung erfolgen soll und in welcher Weise oder
Form der
Beruf ausgeübt werden soll.
Zuvor
muss
ein
Kostenbeitrag
von
75
Euro pro
Antrag
(wenn in
Deutsch
oder
Französisch) und 150 Euro pro
Antrag (wenn in Englisch)
überwiesen werden; Anträge auf ein Praktikum sind davon
befreit.
Gemäß
Art.
1(1)
und
19
(1)
a)b)
und
(2)
des
Gesetzes
vom
28.
Dezember 1988 sind vor der Zulassung zum Berufsverband
folgende Schritte zu unternehmen:
1)
Eintragung
des
Architekten-
und
Ingenieurdiploms
(lt. Gesetz vom 17.06.63) beim
Ministerium
für
Kultur
und
Hochschulen
20,
Montée
de
la
Pétrusse,
L-2273
LUXEMBURG
Postanschrift:
L-2912
LUXEMBURG
Telefon:
478
51
34,
Telefax:
478
51
30
2)
Niederlassungsgenehmigung
als
Architekt oder Ingenieur, der seinen Beruf regelmäßig als
Selbständiger im Großherzogtum Luxemburg ausübt (lt.
Gesetz
vom
28.12.88)
bei
Mittelstandsministerium
(Ministère
des
Classes
Moyennes),
6,
Avenue
Emile
Reuter,
L-2420
LUXEMBURG
Postanschrift:
L-2937
LUXEMBURG
Telefon: 478 47 15,
Telefax: 478
47 40
Vor
Erhalt der genannten Genehmigung sind die Architekten und Ingenieure in
der
Baubranche verpflichtet, nachdem sie ihr Diplom erhalten haben, ein 12monatiges
Praktikum
bei
einem
Berufsfachmann zu
absolvieren (Art.
19 (1) a) des Gesetzes
vom 28.12.1988).
3)
Luxemburgische
Mehrwertsteueranmeldung
bei der
Administration
de
l'Enregistrement
et
de
Domaines,
Bureau
d'Imposition
X,
7,
Rue
du
Plébiscite
B.P.
31
Postanschrift:
L-2010
LUXEMBOURG
Telefon:
44
905
1,
Telefax:
29
11
93
Auf
der
Website
des
OAI
sind
Mitgliederverzeichnisse
und
Referenzwerke
zu
finden.
Außerdem
einschlägige
gesetzliche
Vorschriften
sowie
ein
Stellenmarkt.
Die
Fondation
de
l'Architecture et de l'Ingénierie bemüht
sich um die Förderung der
kulturellen Bedeutung der
Architektur.
Fondation
de
l'Architecture
et
de
l'Ingénierie
1, rue de l'Aciérie
L-1112 Luxembourg-Hollerich
Tél : (00352) 42 75 55
Fax : (00352) 42 75 56
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