
Welche
Anforderungen
müssen
Sie
erfüllen,
um
für
Ihr
Unternehmen
die
erforderliche
Autorisation
d'Établissement zu erlangen?
Das
Mittelstandsministerium
ist bei
dieser Sache federführend und hat, um Sie online über das
gesetzlich
definierte Verfahren der Niederlassung in Luxemburg bestens zu
informieren,
sowohl einen
Katalog
der
Tätigkeitsgebiete mit den erforderlichen Qualifikationen sowie
eine
besondere
Suchmaschine (Feld über dem Schaltfeld „Recherche“)
verfügbar
gemacht.
Es
schadet
jedoch
in
keinem Fall,
wenn
Sie
sich
zur
Unterstützung Ihres Projektes zusätzlich von der Handelskammer oder der Handwerkskammer
informieren und beraten lassen!
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird iuter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|