Eine
Bankberweisung muss Ihrem
Konto binnen 3 Werktagen gutgeschrieben
werden, auch
grenzüberschreitend
Ab
1.
Januar
2006 wird die Grenze für den Anwendungsbereich des
EU-Reglements 2560/2001 heraufgesetzt, von 12.500€ auf 50.000€ pro
Transaktion. Dasselbe Reglement schreibt vor, dass gleiche Bedingungen
für Eurozahlungen im Inland wie im europäischen Ausland
(EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen) gelten
müssen.
Konkret
bedeutet
dies,
dass
Bankkunden
von
im
Inland wie im Ausland denselben Bedingungen für
Überweisungen
profitieren können, und das bis zum Betrag von 50.000€.
Außerdem
müssen
die
Beträge
dem
Empfänger
innerhalb
drei Werktagen gutgeschrieben sein.
Für
nationale
Überweisungen
müssen
die
Bankkunden
wie
bisher die IBAN-Nummer angeben.
Für
grenzüberschreitende
Überweisungen
ist
es
wichtig,
um
von den günstigeren
Zahlungskonditionen
profitieren zu können, dass der Bankkunde neben der IBAN-Nummer
des Empfängerkontos auch den Bankcode (BIC) der
Empfängerbank angibt.
En
date
du
1er
janvier
2006, la
limite d’application du
règlement
européen 2560/2001 a été portée de 12.500
euros à 50.000 euros par transaction.
Ce règlement impose des conditions identiques pour les paiements
en euro tant
au niveau national qu’au niveau européen. Le champ d’application
territorial du
règlement couvre les pays de l’UE, l’Islande, le Liechtenstein
et la Norvège.
Concrètement, cela signifie que les clients bancaires pourront
jusqu’à un
montant de 50.000 euros – profiter des mêmes tarifs pour les
paiements
transfrontaliers et les paiements à l’intérieur du pays.
Ils pourront également
bénéficier d’une transmission de fonds au destinataire
dans un laps de temps de
trois jours ouvrables.
Pour des ordres de virements nationaux, les clients continueront
à indiquer les
numéros de comptes IBAN comme par le passé. Pour des
virements
transfrontaliers, il est important que le client fournisse à
côté du compte
IBAN du destinataire le code bancaire (BIC) de la banque du
destinataire pour
pouvoir profiter de tarifs favorables.
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