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5. März 2011

Brutkammer

Sich selbständig machen in Luxemburg



Luxemburgs Urheberrecht

Damit jeder finde, was Recht ist: Luxemburgs Portal der Gesetze









Wie können Sie Ihre Domain www.[xxx].lu rechtlich schützen?

In Luxemburg schützt kein Gesetz, auch wenn Sie die Internet Domain für sich haben eintragen lassen, Ihren Domain-Namen als Ihr privates Eigentum.

Alles, was Sie haben, ist lediglich das Recht, Ihren angemeldeten Namen so zu gebrauchen wie angemeldet.

Nichtsdestoweniger gibt es ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Damit können Sie im schlimmsten Falle verhindern, dass einer Ihrer Konkurrenten dort erntet, wo nicht er, sondern Sie gesät haben.

Dazu muss jedoch ein echtes Konkurrenzverhältnis vorliegen (gleiche Produkte, gleicher Markt, Verwechslungsgefahr des Namens).

Die Domain muss zudem wirklich in Betrieb sein.

Sie müssen dazu allerdings nicht nachweisen, dass Ihnen Schaden konkret entstanden ist.
Es genügt bereits, damit Sie eine Gerichtsbeschluss zur Einstellung des schädlichen Verhaltens erwirken können, dass die Gefahr einer Geschäftsschädigung besteht.

Es besteht zum anderen die Möglichkeit, die fragliche Domain für Benelux als eine Marke anzumelden und somit den Rechtsschutz einer Marke dafür zu bekommen.

Voraussetzung für eine Marke ist allerdings wiederum, dass der Namen nicht bloß Beschreibung (des Produkts oder des Inhalts der Website) ist, sondern sich von anderen Firmennamen und bereits vorhandenen Marken wirklich unterscheidet.

Wenn diese Erfordernis nicht sichergestellt ist, haben Sie die Kosten für die Markenanmeldung in den Sand gesetzt!



Weitere Informationen

CASES: 3. Wie kann man sich schützen?

Comment protéger les noms de domaine?  Merkur • Mars 2006, S. 70 ff.

Christian Muller: Luxemburgs virtuelle Grundstücke. tageblatt, 30. Dezember 2010.


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