Wie
können
Sie
Ihre
Domain www.[xxx].lu rechtlich schützen?
In Luxemburg
schützt
kein Gesetz, auch wenn Sie die Internet Domain für sich haben
eintragen lassen, Ihren
Domain-Namen als Ihr privates Eigentum.
Alles, was Sie
haben, ist lediglich das Recht, Ihren angemeldeten Namen so zu
gebrauchen wie angemeldet.
Nichtsdestoweniger
gibt
es
ein
Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb.
Damit können Sie im schlimmsten
Falle verhindern, dass einer Ihrer Konkurrenten dort erntet, wo nicht
er, sondern Sie gesät haben.
Dazu muss
jedoch ein
echtes Konkurrenzverhältnis vorliegen (gleiche Produkte, gleicher
Markt,
Verwechslungsgefahr des Namens).
Die Domain
muss zudem wirklich in Betrieb
sein.
Sie
müssen dazu
allerdings nicht nachweisen, dass Ihnen Schaden konkret entstanden ist.
Es
genügt bereits, damit Sie eine Gerichtsbeschluss zur Einstellung
des
schädlichen Verhaltens erwirken können, dass die Gefahr einer
Geschäftsschädigung besteht.
Es besteht zum
anderen die Möglichkeit, die fragliche Domain für Benelux als
eine Marke
anzumelden und somit den Rechtsschutz einer Marke dafür zu
bekommen.
Voraussetzung
für
eine Marke ist allerdings wiederum, dass der Namen nicht bloß Beschreibung
(des Produkts oder des Inhalts der Website) ist, sondern sich von
anderen
Firmennamen und bereits vorhandenen Marken wirklich unterscheidet.
Wenn diese
Erfordernis nicht sichergestellt ist, haben Sie die Kosten für die
Markenanmeldung in den Sand gesetzt!
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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