Neue
Bedingungen
zur
Zulassung
als
Expert-Comptable
werden festgelegt durch das Gesetz vom 9. Juli 2004, in Abänderung
des Gesetzes
vom 28. Dezember 1988 betreffend das Niederlassungsrecht,
veröffentlicht im Mémorial
am 11. August.
Der
Test
geht
über
die
Kenntnisse
betreffend
die Luxemburger Eigenheiten von Steuer-, Unternehmens-,
Arbeits- und
Sozialrecht sowie den Standeskodex (Déontologie).
Solange
die
Modalitäten
des
Tests
noch
nicht
konkret
feststehen, werden ab sofort keine weiteren
Zulassungen mehr
möglich sein.
Für
Carlo
Damgé,
Präsident
des
OEC
(Ordre
des Experts-Comptables),
ist dies ein
Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht viel mehr.
Die
eigenen Reihen
sauber halten
Um
den
Beruf
aufzuwerten,
sei
es
notwendig,
die bislang geforderte Universitätsausbildung von 3 auf
4 oder gar
auf 5 Jahre anzuheben.
Auch
das
Berufspraktikum
bei
einem etablierten Expert-Comptable
sollte von bislang 1 Jahr auf 3 Jahre ausgedehnt werden.
Der
o.g.
Test
wurde
vom
OEC
auch
gefordert, gerade weil von den 510 Expert-Comptable
im
Großherzogtum nur 1/3
Luxemburger sind.
Der
OEC
würde
es
auch
vorziehen,
statt
dem Mittelstandsministerium dem Justizministerium unterstellt zu
sein – so
wie die Wirtschaftsprüfer (Réviseurs
d’Entreprises, IRE).
Ein
Dorn
im
Auge
des
OEC
ist auch
die ubiquitäre Verwendung des Begriffes Fiduciaire
hierzulande,
und dabei ohne
genaue Nennung der Tätigkeit, die hier ausgeübt wird.
Wenn
schon, dann Fiduciaire
de
Révisieurs
d’Entreprises, d’Experts-Comptables
oder de
Comptables.
Weitere Informationen
OEC: Présentation
de
la
profession
Jean-Michel
Gaudron, „Un
premier
pas.
L’accès
à
la
profession
d’expert-comptable est,
désormais, soumis à un test d’aptitude. Une
première
étape
dans
la
volonté
d’une plus grande valorisation du metier“, paperJam,
sept.oct 2004, S. 94
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