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14. Oktober 2010

Brutkammer

Sich selbständig machen in Luxemburg


Der Expert-Comptable

Neue Bedingungen zur Zulassung als Expert-Comptable werden festgelegt durch das Gesetz vom 9. Juli 2004, in Abänderung des Gesetzes vom 28. Dezember 1988 betreffend das Niederlassungsrecht, veröffentlicht im Mémorial am 11. August.

Der Test geht über die Kenntnisse betreffend die Luxemburger Eigenheiten von Steuer-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht sowie den Standeskodex (Déontologie).

Solange die Modalitäten des Tests noch nicht konkret feststehen, werden ab sofort keine weiteren Zulassungen mehr möglich sein.

Für Carlo Damgé, Präsident des OEC (Ordre des Experts-Comptables), ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht viel mehr.


Die eigenen Reihen sauber halten

Um den Beruf aufzuwerten, sei es notwendig, die bislang geforderte Universitätsausbildung von 3 auf 4 oder gar auf 5 Jahre anzuheben.

Auch das Berufspraktikum bei einem etablierten Expert-Comptable sollte von bislang 1 Jahr auf 3 Jahre ausgedehnt werden.

Der o.g. Test wurde vom OEC auch gefordert, gerade weil von den 510 Expert-Comptable im Großherzogtum nur 1/3 Luxemburger sind.

Der OEC würde es auch vorziehen, statt dem Mittelstandsministerium dem Justizministerium unterstellt zu sein – so wie die Wirtschaftsprüfer (Réviseurs d’Entreprises, IRE).

Ein Dorn im Auge des OEC ist auch die ubiquitäre Verwendung des Begriffes Fiduciaire hierzulande, und dabei ohne genaue Nennung der Tätigkeit, die hier ausgeübt wird.
Wenn schon, dann Fiduciaire de Révisieurs d’Entreprises, d’Experts-Comptables oder de Comptables.


Weitere Informationen

OEC: Présentation de la profession

Jean-Michel Gaudron, „Un premier pas. L’accès à la profession d’expert-comptable est, désormais, soumis à un test d’aptitude. Une première étape dans la volonté d’une plus grande valorisation du metier“, paperJam, sept.oct 2004, S. 94


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