Nach
der Geschäftsidee kommt der Geschäftsplan
Ein
eigenes
Unternehmen
zu
gründen, das wird zurecht als ein kreativer
Prozess
begriffen. Doch mit einer
kreativen Idee allein ist es nicht getan.Ganz abgesehen davon, dass
andere schon
bereit stehen, zu bestreiten, dass die Idee ganz neu ist. Sogleich
werden
in
der
Regel Ansprüche laut, dass man selber dieselbe Idee schon
viel
früher gehabt habe...
Es
kommt
auf
der
anderen
Seite
auch
darauf
an,
dass
Sie als Gründer über die
persönlichen Voraussetzungen
verfügen, Ihre eigenen Ideen auch in die Wirklichkeit umzusetzen.
Die
besten
Ideen
und
der
bester
Macher
taugen
aber
überhaupt
nichts, wenn nicht die
Mittel vorhanden
sind sowie die Zeit
und Gelegenheit gekommen sind, sie zu verwirklichen.
Zu
der
einer
vielleicht
originellen
Idee
kommen
als
Anforderungen
demnach
hinzu
eine möglichst
stringente und robuste Konzeption der Durchsetzung dieser Idee in die
Realität. Zudem eine äußerst gesunde Einschätzung
der Zielgruppe,
die auf diese Idee
abfahren, bzw.
diese abkaufen soll.
Der
einfachste
und
direkte
Weg,
dies
zu
gewährleisten,
ist
in
diesem Falle der,
andere, insbesondere Luxemburger "Insider", um ihre
konstruktive Kritik zu bitten.
Dazu
steht
vor
allem
die
Handelskammer
zur
Verfügung.
Dazu
gibt
es
des
Weiteren
Initiativen
wie
etwa
1,2,3,go
und FirstTuesday.
Noch
mehr
Informationen
(in
Französisch)
finden
Sie
unter
leguichet.org
oder dem Unternehmerportal.
www.businessplan.lu
ist ein neu entwickeltes Planungsinstrument für
Existenzgründer, welches es Ihnen erlaubt, in
Berücksichtigung der eigentümlichen Verhältnisse
Luxemburgs, Ihren eigenen Geschäftsplan selber am PC zu entwickeln
und zu dokumentieren.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
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laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
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Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
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ebenso die Grüne Nummer
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0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
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