Association Luxembourgeoise des Ingénieurs
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30. November 2010

Brutkammer

Sich selbständig machen in Luxemburg



Architekt

Standards für Bauausschreibungen


ORDRE DES ARCHITECTES ET DES INGENIEURS-CONSEILS

Association Luxembourgeoise des Ingénieurs, Architectes et Industriels


Fondation de l'Architecture et de l'Ingénierie




Ingenieure

Der Titel "Ingenieur" bezieht sich auf eine Vielzahl von Berufen in den verschiedensten Wirtschaftszweigen: Hoch- und Tiefbau, Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik.

Neben diesen klassischen Technologien treten die Zweige wie Chemie, Informatik, Lebensmittel, Landwirtschaft, Forstwesen, Umweltschutz, Geometer.

Es gibt zweierlei Ausbildungsgänge:

1.     den wissenschaftlichen an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Universität oder vergleichbar, die in der Regel zum Ingenieursdiplom bzw. Dipl.-Ingenieur führt;

2.     eine höhere Berufsausbildung, die oft „Industrieingenieur“ genannt wird.

Nach dem Bologna-Abkommen vom 19.6.1999 zur die Harmonisierung des Systems der europäischen Hochschulausbildung sind beide Ausbildungsgänge in fast allen europäischen Staaten nach demselben Schema aufgebaut:

1.     den Bachelor (3 Studienjahre),
entspricht dem Abschluss „Industrieingenieur“.

2.     den Master (nach 2 zusätzlichen Studienjahren),
entspricht dem Abschluss „Diplomingenieur“.

3.     Darauf können mindestens 3 Jahre aufbauen, die zum Doktor (PhD) führen.



Wie stellt sich die Situation in Luxemburg dar?

Der Titel „Ingenieur“ ist geschützt durch das Gesetz vom 17. Juni 1963 zum Schutz der Hochschultitel.

Gemäß diesem Gesetz können nur diejenigen, die den Master abgeschlossen haben, nach Eintragung in das nationale Register den Titel „Ingenieur“ führen.

Die Ausbildung zum „Industrieingenieur“ wurde in der Vergangenheit vom IST (Institut Supérieur de Technologie) angeboten und wird derzeit von der Universität Luxemburg durchgeführt; sie entspricht in Deutschland und Österreich dem „Ingenieur (FH)“, in der Schweiz dem Ingenieur HTL (Höhere Technische Lehranstalt), in Belgien und in Frankreich dem „Ingénieur industriel“.

Was das verlangte Qualifikationsprofil betrifft, so entscheidet in der Privatwirtschaft letztlich der Arbeitgeber darüber.

Was den öffentlichen Dienst angeht, so steht dem Diplomingenieur die höhere Laufbahn offen; dem Industrieingenieur lediglich die mittlere Laufbahn.

Um sich als Beratender Ingenieur (Ingénieur-Conseil, Génie civil) niederzulassen, muss man eine Universitätsausbildung nachweisen und in dem Ordre des Architectes et Ingénieurs-Conseils (OAI) Mitglied sein (Niederlassungsrecht).


EU-Ausländer brauchen keine Luxemburger Genehmigung

Tractebel Engineering (ein belgisches Tochterunternehmen von Suez) gewann in Luxemburg einen Prozess gegen das Mittelstandsministerium.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts (Tribunal administratif) hat am 7. März 2005 klar gestellt, dass das Mittelstandsministerium nicht das Recht besitzt, Ingenieuren oder Architekten, die im EU-Ausland ihren Sitz haben, die Aufnahme ihrer Tätigkeit in Luxemburg von der vorherigen Einholung einer Genehmigung durch die Luxemburger Behörden abhängig zu machen.

1. verstößt dies gegen die Freizügigkeit im Hinblick auf Dienstleistungen innerhalb der EU.

2. Laut Luxemburger Verfassung kann ausschließlich ein Gesetz die Ausübung eines freien Berufes reglementieren.

Das Ministerium hatte sein Verfahren jedoch auf eine Großherzogliche Verordnung gestützt.



Wie trägt man sich in das Nationale Register ein?

Es bedarf keines besonderen Verfahren der Anerkennung der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Diploms bzw. der Homologation.

Das Ministère de la Culture, de l’Enseignement supérieur et de la Recherche sowie der Ingenieursverband ALI (Association Luxembourgeoise des Ingénieurs)verfügen über eine erschöpfende Liste der in Europa entsprechend ausbildenden Einrichtungen.

Diese Liste wird aufgestellt in Zusammenarbeit mit dem Verbindungskomitee der Ingenieure mit Universitätsausbildung (CLAIU – Comité de Liaison des Associations des Ingénieurs Universitaires) und kann beim ALI eingesehen werden.

ALI – Association Luxembourgeoise des Ingénieurs
4, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxembourg
Tel. 00352 45 13 53
Fax 00352 45 09 32
E-Mail: aliasbl@pt.lu
URL: www.ali.lu

Mitgliederliste

Antrag auf Mitgliedschaft

Broschüre / Statuten

 

Der Präsident des Luxemburger Ingenieurvereins, François Jaeger, geht als Beitrittsbedingung vom Master (Abitur + 90 Kreditpunkte ECTS) aus.

Wenn es künftig einen akademischen Titel „Ingenieur“ nicht mehr geben sollte, dann sollte man das Gesetz von 1963 über das Führen akademischer Titeln so anpassen, dass auf die eine oder andere Weise eine Gleichwertigkeit zum Ingenieur mit Master-Diplom gefunden würde.

Auch das Niederlassungsrecht, das den Titel „Ingenieur“ für die Niederlassung verlangt, muss der neuen Terminologie des Bologna-Abkommens angepasst werden.


Weitere Informationen

François Jaeger: Rede auf dem 47. Ingenieurstag 4.2.2006

Vp, „Piège de béton. Libre prestation des architectes et ingenieurs. Les règles pour les architectes étrangers ont basculé : ils n’ont plus besoin d’autorisation administrative“, d’Lëtzebuerger Land, 11.3.2005.


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