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€L www.euroluxembourg.lu
10. Juli 2011

Die
Rentenversicherung des Journalisten in Deutschland
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Journalist
in
Luxemburg
Es
gibt
zwar
doch
immer
wieder
neue
Stellen
für
Journalisten
in
Deutschland. Auf dem
Hintergrund der Werbekrise sieht es hierzulande aber eher mau
aus.
Interessieren
Sie
sich für eine Tätigkeit als Journalist in Luxemburg?
Arbeitsrechtlich
genügt
für
die
Ausübung
dieses
Berufs
auf
freiberuflicher
Basis
eine
Arbeitserlaubnis
sowie
eine
Steuerkarte. Aber
Achtung!
Im
Gegensatz
zu
Deutschland
ist
in
Luxemburg die Berufsbezeichnung „Journalist“ gesetzlich geschützt!
Nach
geltendem
Gesetz
ist
zuständig
für
die
Anerkennung
haupt-
und
freiberuflicher
Journalisten
in
Luxemburg
der
Presserat (Conseil
de
Presse).
Über
die Anerkennung
als
„Journalist“ entscheidet, wie sollte es in Luxemburg anders sein, eine
Kommission. Die genaueren Bedingungen und das Verfahren sind
beschrieben auf
der Website des Presserates: www.press.lu
"Le
journaliste
a été désigné comme
étant le 'titulaire priviligié du droit à la
liberté d'information'. Il est devenu au fil du temps, un sujet
de droit spécifique, sans qu'on lui reconnaisse la place de
sujet à particulière."
Laurent Mosar, Patrick Goergen: Liberté
d'expression
dans
les
médias.
Le
droit
luxembourgeois
de
la
presse
à
la
lumière de la loi du 8 juin 2004.
Éd. Saint Paul, 2004. ISBN: 2-87963-499-7. S. 39.
Organisationen
Die
ALJ
(Association
Luxembourgeoise
des
Journalistes, B.P. 1732, L-1017 Luxembourg
E-Mail: secr@alj.lu,
Präsident
Jean-Claude
Wolff
c/o
100,7/de
soziokulturelle
radio)
ist
einer
der
beiden
Berufsverbände
für Journalisten in
Luxemburg und ist gewerkschaftlich angeschlossen der
Fédération
Luxembourgeoise des
Travailleurs du Livre - FLTL.
Daneben
gibt es noch die ULJ (Union
des
Journalistes
Luxembourg, Präsident Armand Thill, c/o
Luxemburger Wort).
Die
Journalistenvereinigung IPI - "Interregionale Presse - Presse
Interrégionale" gibt einen interregionalen Presseausweis aus.
Nach dem Beschluss 13
des 3. Gipfels der
Großregion Saar-Lor-Lux soll er von allen Teilregionen anerkannt
und wie die jeweiligen nationalen Presseausweise behandelt werden.
Journalistinnen und Journalisten können als IPI-Mitglied
aufgenommen werden, wenn sie hauptberuflich für Medien tätig
sind (zum Beispiel für Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk; nicht
aber Pressesprecher, Redakteure von Verbandsorganen, Redakteure bei
Anzeigenblättern etc.).
Weitere Informationen
Journalismus.
forum Nr. 308, Juni 2011.
Médias
et
société
de
l'information
Als
Beilage
zur
Ausgabe
der
Wochenzeitung
„d’Lëtzebuerger
Land“ erscheint in unregelmäßiger Folge
ein Dossier „Communication“,
das einen prompten Einstieg erlaubt und verdienstvoller
Weise einen
aktuellen und informativen Überblick über die einzelnen
Bereich hierzulande
gewährt.
Ralf Geissler: Der
Journalismus siecht. Die Zeit, 20.01.2011.
Zum Projekt des Centre
de
production
et
de
crtéation
artistique:
Josée Hansen: Konscht
an
der
Banannefabrik. d'Land, 14. Januar 2011. S. 23.
Anne Heniqui: Du
devoir
de
discrétion. d'Land. 11. Februar 2011.
Christoph Barth, Martine Hemmer: Medien und
Medienpolitik. In: Wolfgang H. Lorig, Mario Hirsch, (Hg.): Das
politische System Luxemburgs. Eine Einführung. VS Verlag für
Sozialwissenschaft, 1. Aufl. 2008. ISBN: 978-3-531-14182-4.
Loi du
20
décembre 1979 relative
à
la
reconnaissance
et
à
la
protection
du
titre
professionnel
de journaliste
Romain Durlet: Dessous... 30 Jahre
Journalismus in Luxemburg. 2003,
ISBN 2-87964-070-9. (www.bnl.lu)
Alem Grabovac: Bestsellerautor
mit
845
Euro
netto. Hungernde Poeten. Die Tageszeitung, 12.
März 2011.
Im Internet und als "taz"-Beilage: Neue
Zeitung
berichtet
kritisch aus dem Musterländle. kress
Mediendienst, 21.03.2011.
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