Jurist
in
Luxemburg
Homologation
Wer sein im
Ausland
erworbenes Hochschuldiplom in Luxemburg anerkennen lassen möchte
(bzw. muss,
weil er sich in einem reglementierten Berufszweig betätigen will),
benötigt
hierzu in Kopie, deren Konformität zum Original beglaubigt sein
muss:
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der
Sekundarschule
- Zwischendiplome
- Bescheinigung der
Zensuren und
Stoffgebiete der absolvierten Universitätsstudien
- Abschlusszeugnis, das
anerkannt
werden soll
Einzureichen
bei:
Ministère
de
la
Culture,
de
l’Enseignement
Supérieur
et de la Recherche
20,
montée de la Pétrusse
L-2327
Luxembourg
Commission
des Titres: 478-5134 / -5139 / -5162 / -6639
Commission
d'Homologation: 478-5135
Es
wird
empfohlen,
das
Anerkennungsverfahren
sofort
nach
Erhalt des Diploms einzuleiten.
Es
wird
kostenfrei
durchgeführt.
Weitere Informationen
Gaston Vogel: Encyclopédie
judiciaire
de
Droit Luxembourgeois. Avec la participation de
Marie Eliette Amillard. Larcier 2010. ISBN: 978-2-8044-3360-4.
Gaston Vogel: Dans
la
tourmente.
Grandeurs et misères judiciaires au temple de
Thémis de 1962 à ce jour.... suivi d'un sottisier.
Éd. Guy Binsfeld. ISBN: 978-2-87954-229-4.
Peter Wagner: "Im
Jurastudium werden die Noten plötzlich ganz mau". Die Zeit,
9.3.2011.
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benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
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