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10. März 2011

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Sich selbständig machen in Luxemburg



Rechtsanwalt in Luxemburg

Das Justizwesen in Luxemburg

Die Anerkennung von Hochschuldiplomen in Luxemburg




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Jurist in Luxemburg


Homologation

Wer sein im Ausland erworbenes Hochschuldiplom in Luxemburg anerkennen lassen möchte (bzw. muss, weil er sich in einem reglementierten Berufszweig betätigen will), benötigt hierzu in Kopie, deren Konformität zum Original beglaubigt sein muss:

  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der Sekundarschule
  • Zwischendiplome
  • Bescheinigung der Zensuren und Stoffgebiete der absolvierten Universitätsstudien
  • Abschlusszeugnis, das anerkannt werden soll

Einzureichen bei:

Ministère de la Culture, de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche
20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
Commission des Titres: 478-5134 / -5139 / -5162 / -6639
Commission d'Homologation: 478-5135 

Es wird empfohlen, das Anerkennungsverfahren sofort nach Erhalt des Diploms einzuleiten.

Es wird kostenfrei durchgeführt.


Weitere Informationen

Gaston Vogel: Encyclopédie judiciaire de Droit Luxembourgeois. Avec la participation de Marie Eliette Amillard. Larcier 2010. ISBN: 978-2-8044-3360-4.

Gaston Vogel: Dans la tourmente. Grandeurs et misères judiciaires au temple de Thémis de 1962 à ce jour....  suivi d'un sottisier. Éd. Guy Binsfeld. ISBN: 978-2-87954-229-4.

Peter Wagner: "Im Jurastudium werden die Noten plötzlich ganz mau". Die Zeit, 9.3.2011.



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