Administration de l'enregistrement et des domaines
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5. März 2011

Brutkammer

Sich selbständig machen in Luxemburg



Umsatzsteuerbetrug in Form von Karussellgeschäften

Service de Métrologie



EU-Kommission: Zölle und Steuern




Mehrwertsteuer in Luxemburg

Es wird vom Staat eine im Folgenden „Mehrwertsteuer (MwSt.)“ [= Taxe sur la Valeur ajoutée, TVA] genannte Umsatzsteuer erhoben. Besteuert wird der Umsatz, sofern nicht eine Steuerbefreiung greift. Zu den davon betroffenen Umsätzen zählen
  •   Lieferungen (zum Beispiel Warenverkäufe),
  •   sonstige Leistungen (zum Beispiel Reparaturarbeiten, Beratungsleistungen),
  •    „innergemeinschaftliche Erwerbe“ (das sind Warenbezüge aus EU-Staaten) und
  •    der sog. „Eigenverbrauch“ (zum Beispiel Entnahme eines mit Vorsteuerabzugsberechtigung erworbenen Gegenstands, „Privatentnahmen“).

Der Umsatz wird bei Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen.

„Entgelt“ ist alles, was der Leistungsempfänger (= Käufer oder Auftraggeber) aufwendet, um die Leistung zu erhalten (=  Preis), jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Sie ist entweder aus dem Preis (Bruttobetrag) herauszurechnen oder dem Entgelt (Nettobetrag) hinzuzurechnen.


Luxemburgs Steuersätze

Neben dem Normalsatz von 15% gibt es noch den ermäßigten Steuersatz von 6%, den stark ermäßigten Steuersatz von 3% und den Zwischen-Steuersatz von 12%.

Liste der Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (Anhang A des Gesetzes):
  • Gase (flüssig oder gasförmig, zum Heizen, Beleuchten und Motorantrieb);
  • elektrischer Strom;
  • lebende Pflanzen und andere Produkte der Blumenzucht.

Liste der Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem stark ermäßigten Steuersatz unterliegen (Anhang B des Gesetzes):
  • Nahrungsmittel (ausgenommen alkoholische Getränke);
  • Futtermittel;
  • therapeutische Artikel sowie medizinische Geräte für Behinderte;
  • landwirtschaftliche Produktionsmittel;
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften (ausgenommen Werbemittel und Pornographie);
  • Schuhe und Kleidung für Kinder;
  • Wasserversorgung;
  • Pharmazeutische Erzeugnisse;
  • Restaurationsumsätze (an Ort und Stelle verzehrte Speisen und Getränke);
  • Beherbergung von Personen;
  • Personenbeförderung;
  • Eintritt für Konzerte, Theater usw.;
  • Überlassen von Sporteinrichtungen;
  • Müllabfuhr und –entsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Dienstleistungen von Bestattungsunternehmen;
  • Vermietung von Bücher, Zeitungen, Zeitschriften;
  • Urheberrechte;
  • Zuordnung einer Wohnung zu Hauptwohnzwecken;
  • etc.

Liste der Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem Zwischen-Steuersatz unterliegen (Anhang C des Gesetzes):
  • Wein;
  • feste Mineralheizstoffe, Mineralöle und Brennholz;
  • bleifreies Benzin;
  • Wasch- und reinigungsmittel;
  • Werbedruckmaterialien;
  • Tabakerzeugnisse;
  • Dienstleistungen im Rahmen eines freien Berufes;
  • Dienstleistungen von Reisebüros und –veranstaltern;
  • Dienstleistungen auf dem Gebiete der Werbung;
  • Herrenmaßanzüge vom Schneider;
  • Wärme, Kälte, Wasserdampf;
  • Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren;
  • Verwaltung von Krediten und Kreditbürgschaften

Zuständige Behörde

Auf der Website der Administration de l’Enregistrement et des Domaines (Einregistrierungs- und Domänenverwaltung) findet man derzeit

  • ein Instrument zur Überprüfung der USt-Ident-Nummer,
  • ein paar wichtige Formulare zum Downloaden,
  • einen Zugang zur Datenübertragung für besonders angemeldete Nutzer
  • sowie eCOM (Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen durch nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige, welche an in der Gemeinschaft wohnhafte Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen auf elektronischem Weg erbringen).


Weitere Informationen

« TAXE SUR LA VALEUR AJOUTÉE. Texte coordonné de la loi du 12.2.1979. Mehrwertsteuer »,
LE PETIT CODE FISCAL LUXEMBOURGEOIS, Éditions de l’Imprimerie St-Paul Luxembourg 1998.

Benoît Vanderstichelen, Bruno Gasparotto, « T.V.A. Luxembourg. Guide pratique 2004 »,
(Cas pratiques, Facturation, Comptabilisation, Déclarations T.V.A., Relevés intracommunautaires, Notices explicatives, Remboursement T.V.A. étrangère, Suppression de la représentation fiscale, Intrastat),
éd. kluwer.

Jean-Pierre Winandy: Manuel de la TVA au Luxembourg. portalis éditons, 2005. ISBN 2-9599836-5-3.

Wie Ebay & Co. dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Handelsblatt, 3.11.2010.

Busfahrten nach Polen

Schaffung einer von der Mehrwertsteuer befreiten Freizone: Les membres du gouvernement ont approuvé le projet de loi complétant la loi modifiée du 12 février 1979 concernant la taxe sur la valeur ajoutée. Conseil de gouvernement: Résumé des travaux du 2 février 2011.

Rudolf Hickel: Wildwuchs bei der Mehrwertsteuer. Neues Deutschland, 28. Februar 2011.


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