Mehrwertsteuer in Luxemburg
Es wird vom Staat eine im Folgenden
„Mehrwertsteuer (MwSt.)“ [= Taxe sur la
Valeur ajoutée, TVA] genannte Umsatzsteuer erhoben.
Besteuert wird
der Umsatz, sofern nicht eine Steuerbefreiung greift. Zu den
davon betroffenen Umsätzen zählen
-
Lieferungen (zum Beispiel Warenverkäufe),
-
sonstige Leistungen (zum Beispiel Reparaturarbeiten,
Beratungsleistungen),
-
„innergemeinschaftliche
Erwerbe“
(das
sind
Warenbezüge
aus
EU-Staaten)
und
-
der
sog.
„Eigenverbrauch“
(zum
Beispiel
Entnahme
eines
mit
Vorsteuerabzugsberechtigung erworbenen Gegenstands, „Privatentnahmen“).
Der Umsatz wird
bei Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und sonstigen
Leistungen nach dem Entgelt bemessen.
„Entgelt“ ist
alles, was der Leistungsempfänger (= Käufer oder
Auftraggeber) aufwendet, um die Leistung zu erhalten (= Preis),
jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Sie ist entweder aus dem Preis
(Bruttobetrag) herauszurechnen oder dem Entgelt (Nettobetrag)
hinzuzurechnen.
Luxemburgs
Steuersätze
Neben dem
Normalsatz von 15% gibt es noch den ermäßigten Steuersatz
von 6%, den stark ermäßigten Steuersatz von 3% und den
Zwischen-Steuersatz von 12%.
Liste der
Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem
ermäßigten Steuersatz unterliegen (Anhang A des Gesetzes):
- Gase
(flüssig oder gasförmig, zum Heizen, Beleuchten und
Motorantrieb);
- elektrischer
Strom;
- lebende
Pflanzen und andere Produkte der Blumenzucht.
Liste der
Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem stark
ermäßigten Steuersatz unterliegen (Anhang B des Gesetzes):
- Nahrungsmittel
(ausgenommen
alkoholische
Getränke);
- Futtermittel;
- therapeutische
Artikel
sowie
medizinische
Geräte
für
Behinderte;
- landwirtschaftliche
Produktionsmittel;
- Bücher,
Zeitungen,
Zeitschriften
(ausgenommen
Werbemittel
und
Pornographie);
- Schuhe und
Kleidung für Kinder;
- Wasserversorgung;
- Pharmazeutische
Erzeugnisse;
- Restaurationsumsätze
(an
Ort
und
Stelle
verzehrte
Speisen
und
Getränke);
- Beherbergung
von
Personen;
- Personenbeförderung;
- Eintritt
für Konzerte, Theater usw.;
- Überlassen
von
Sporteinrichtungen;
- Müllabfuhr
und
–entsorgung;
- Abwasserbeseitigung;
- Dienstleistungen
von
Bestattungsunternehmen;
- Vermietung
von Bücher, Zeitungen, Zeitschriften;
- Urheberrechte;
- Zuordnung
einer Wohnung zu Hauptwohnzwecken;
- etc.
Liste der
Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem Zwischen-Steuersatz
unterliegen (Anhang C des Gesetzes):
- Wein;
- feste
Mineralheizstoffe, Mineralöle und Brennholz;
- bleifreies
Benzin;
- Wasch- und
reinigungsmittel;
- Werbedruckmaterialien;
- Tabakerzeugnisse;
- Dienstleistungen
im
Rahmen
eines
freien
Berufes;
- Dienstleistungen
von
Reisebüros
und
–veranstaltern;
- Dienstleistungen
auf
dem
Gebiete
der
Werbung;
- Herrenmaßanzüge
vom
Schneider;
- Wärme,
Kälte,
Wasserdampf;
- Verwahrung
und Verwaltung von Wertpapieren;
- Verwaltung
von Krediten und Kreditbürgschaften
Zuständige
Behörde
Auf
der
Website
der
Administration
de
l’Enregistrement
et des Domaines
(Einregistrierungs-
und Domänenverwaltung) findet man derzeit
- ein Instrument
zur Überprüfung der
USt-Ident-Nummer,
- ein paar wichtige
Formulare zum Downloaden,
- einen Zugang zur
Datenübertragung für besonders angemeldete Nutzer
- sowie eCOM (Einreichung
der
Mehrwertsteuererklärungen durch nicht in der Gemeinschaft
ansässige Steuerpflichtige, welche an in der Gemeinschaft
wohnhafte
Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen auf elektronischem Weg erbringen).
Weitere Informationen
«
TAXE SUR LA VALEUR
AJOUTÉE. Texte coordonné de la
loi du 12.2.1979. Mehrwertsteuer »,
LE PETIT CODE FISCAL LUXEMBOURGEOIS,
Éditions de l’Imprimerie St-Paul Luxembourg 1998.
Benoît Vanderstichelen, Bruno
Gasparotto, «
T.V.A.
Luxembourg.
Guide
pratique
2004
»,
(Cas
pratiques,
Facturation,
Comptabilisation,
Déclarations
T.V.A.,
Relevés
intracommunautaires,
Notices
explicatives, Remboursement
T.V.A. étrangère, Suppression de la représentation
fiscale, Intrastat), éd. kluwer.
Jean-Pierre Winandy: Manuel
de
la
TVA
au Luxembourg. portalis éditons, 2005. ISBN
2-9599836-5-3.
Wie
Ebay
&
Co.
dem
Fiskus
ein
Schnippchen schlagen. Handelsblatt,
3.11.2010.
Busfahrten
nach
Polen
Schaffung einer von der Mehrwertsteuer befreiten Freizone: Les
membres
du
gouvernement ont approuvé le projet de loi
complétant la loi modifiée du 12 février 1979
concernant la taxe sur la valeur ajoutée.
Conseil
de
gouvernement:
Résumé
des
travaux
du 2 février 2011.
Rudolf
Hickel: Wildwuchs
bei der Mehrwertsteuer. Neues Deutschland, 28. Februar 2011.
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