Welche
Rechtsform für Ihre Firma?
Als
Rechtsform
steht Ihnen zur Auswahl:
1.
auf
den
eigenen
Namen,
insbesondere
für
Kleinstunternehmen;
2.
als
Handelsgesellschaft
(une
Société
commerciale).
Eine
Handelsgesellschaft
kann 6 verschiedene
Formen annehmen:
·
Société
en
Nom
collectif Unternehmen auf gemeinsamen
Namen,
·
Société
en
Commandite
simple einfache
Kommanditgesellschaft,
· Société
anonyme Aktiengesellschaft
·
Société
en
Commandite
par
Actions Kommanditgesellschaft
auf Aktien,
· Société
à
Responsabilité
limitée Gesellschaft
mit
beschränkter Haftung,
·
Société
coopérative Genossenschaft.
Am
häufigsten verbreitet ist
die Sàrl
[Société
à
Responsabilité
limitée, Gesellschaft
mit beschränkter Haftung]. Als Kapital werden Minimum 12 394,68€
gefordert, gänzlich
unterschrieben und befreit.
Zwei oder mehr
Gesellschafter
haften nur bis in Höhe ihrer Kapitaleinlage.
Die Gesellschaftsanteile können nicht abgetreten werden.
Die
Gründungsakte ist
notariell und wird insgesamt veröffentlicht.
Besteuert wird
nach dem Einkommensteuerrecht für
juristische Personen (l'impôt
sur le revenu des collectivités).
Die
Sàrl kann auch allein
durch eine Person gebildet werden, was auch nicht
selten inm Großherzogtum vorkommt(Société
à Responsabilité limitée unipersonelle, sàrl
unip).
Für sie
gelten in wenig
abgewandelter Form dieselben Regeln wie für die Sàrl
mit mehreren Gesellschaftern.
Die
Handelskammer fordert die Schaffung einer vereinfachten Form der sarl,
wie sie zum Teil schon in anderen Ländern üblich ist.
Die Aktiengesellschaft (S.A.),
deren
Statuten von einem Notar aufgestellt und vollständig
veröffentlicht werden müssen, besteht aus zwei oder mehr Gesellschaftern.
Das
Mindestkapital beträgt
30.986,69€. Die Haftung der Gesellschafter
erstreckt sich lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage. Die
Gesellschaftsanteile
können abgetreten werden.
Besteuert wird nach dem
Einkommensteuerrecht
für juristische Personen (l'impôt
sur le revenu des collectivités).
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