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Luxemburgs
Urheberrecht
Durch
das
Urheberrecht
werden
die
literarischen
und
künstlerischen
Originalwerke
geschützt,
welcher
Kunstgattung
oder
Ausdrucksform
sie
auch
angehören.
Darunter
fallen
alle
originären
geistigen
Schöpfungen
auf
dem
Gebiet
der
Literatur, der
Wissenschaften, des Theaters, der Musik, des Films, der plastischen
Künste
(Bildhauerei usw.), der Architektur, der Fotografie, Datenbanken und
Software-Programme,… (die Liste erschöpft keineswegs alle Gebiete,
auf denen Urheberrechte
geltend gemacht werden können).
Welche
Rechte
besitzt
der
Urheber
an
seinem
Werk?
- Der Autor hat
Besitzrechte (droits
patrimoniaux), die es ihm
erlauben, sein Werk zu
verwerten und damit Einkünfte zu erzielen.
- Der Autor allein
hat das Recht, sein
Werk zu verbreiten.
- Der Autor allein
hat das Recht, die
Vervielfältigung und die Veröffentlichung seines Werkes zu
genehmigen.
- Die
Rechtsansprüche gehen nach dem
Tode des Urhebers für 70 Jahre auf seine Erben bzw. seine
Rechtsnachfolger über.
- Der Urheber
allein hat das Recht, die
Reproduktion seines Werkes zu genehmigen. Das gilt unabhängig von
der technischen
Form der Verbreitung (per Kabel oder drahtlos,…)
- Hierzu
gehört auch das alleinige
Recht des Urhebers, die Anpassung, das Arrangement oder die
Übersetzung seines
Werkes zu genehmigen.
- Außerdem
steht dem Urheber ein
moralisches Recht zu, sich der Entstellung oder Verstümmelung
seines Werkes zu widersetzen
oder jeder Schädigung seines Ansehens, auch im Hinblick auf eine
mögliche neue
Veröffentlichung seines Werkes.
Diese
Rechte
gemäß
dem
Luxemburger
Urheberrecht
hat ein Urheber auf dem Gebiete des Großherzogtums,
unabhängig davon, ob er persönlich
im Lande seinen Wohnsitz hat.
Wie
werden
Verstöße
gegen
das
Urheberrecht
geahndet?
Jeder
Verstoß
gegen
das
Urheberrecht,
insbesondere
die
Weigerung,
entsprechende
finanzielle
Ansprüche
zu
befriedigen,
setzt
den
Verantwortlichen
einem
Verfahren
vor
den
Zivilgerichten
aus,
wie es
nach Art. 72 bis 81 vorgesehen ist, und evtl. den Strafen, wie sie nach
Art. 82
bis 87 des Gesetzes vom 18. April 2001 über die Urheberrechte
vorgesehen sind.
Wer
eine
öffentliche
musikalische
Darbietung
in
Luxemburg
organisiert,
ist
gehalten,
sich
zuvor
wegen der
Regelung der Urheberechte an SACEM
Luxemburg
zu wenden.
Sacem
Luxemburg
ist
eine
Gesellschaft
bürgerlichen Rechts,
die zum 1. Januar 2003 gegründet wurde, um das Inkasso der
Urheberrechtsgebühren auf Luxemburger Gebiet zu organisieren.
"Par
ailleurs,
l’introduction
récente
d’un régime fiscal
favorable en matière de valorisation de la
propriété intellectuelle permet d’attirer de nouvelles
activités à fort contenu technologique au Luxembourg. En
ligne avec l’ambition de la Commission européenne de
créer un véritable marché intérieur pour le
contenu numérique, le CES est d’avis qu’il convient d’oeuvrer
pour faire du Luxembourg un centre de négoce de contenus et de
droits pour tous contenus numérisés en valorisant la
législation sur les droits d’auteur, droits voisins et la
propriété industrielle. Il recommande au Gouvernement
d’évaluer la législation sur les droits d’auteur,
notamment en ce qui concerne le traitement fiscal dans ce domaine et
quant aux opportunités et activités économiques
qu'elle est susceptible d'engendrer."
CES/EV.EC.SOC.
&
FIN
(2010), S. 20.
Professionelle
Internetsuchdienste wie www.newsradar.de (pressrelations,
Düsseldorf) dürfen
wieder frei durchatmen. Ihr Tätigkeitsfeld ist nicht
gefährdet.
Der
Bundesgerichtshof
hat
am
17.
Juli
in
einem
Revisionsverfahren
entschieden
(Handelsblatt
gegen
Paperboy),
dass
das
Setzen
eines
Links auf eine
fremde
Website mit einem urheberrechtlich geschützten Inhalt nicht in das
Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingreift.
Das
Gericht
entschied,
dass
der
Suchdienst
nicht
wettbewerbswidrig
handelt,
wenn
er
Nutzern
unter
Angabe
von
Kurzinformationen
über
die
einzelnen Angebote durch sog. „Deep
Links“ den
unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht
(auch wenn so
der Nutzer an den Startseiten der betreffenden Internetauftritte
vorbeigeführt
wird).
Weitere Informationen
Loi
du
18
avril
2001
sur
les
droits
d’auteurs,
les
droits
voisins
et
les
bases
de
données,
publiée au Mémorial
A-N°
50
du
30
avril
2001
Jean-Luc Putz: Das
luxemburgische
Urheberrecht.
Eine
Einführung
CASES: Die
digitale
Welt
und
das
Urheberrecht
Handelskammer
Luxemburg:
Propriété
intellectuelle
EU-Binnenmarkt:
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
EURAXESS: Intellectual
Property
Rights
The
Commission
adopted
on
10
April
2008
a "Recommendation on the management of
intellectual property in
knowledge transfer activities and Code of Practice for universities and
other public research organisations".
Peter Mühlbauer: Belgische
Gema kassiert für Händetrockner und Lebensmittel.
telepolis, 18.02.2011.
Le
salarié jouit-il des droits d'auteur pour les pages internet
qu'il acréees pour son employeur?
Philipp Otto: Noch
ein
Gebührenmodell.
Ein
weiterer
Beitrag zur Diskussion um ein
Leistungsschutzrecht. nzz, 15. Februar 2011.
Propriété
intellectuelle. forum für Politik, Gesellschaft und
Kultur, Heft 305. März 2011. 6€.
Ulrich Herb: Für
Wissenschaftler wertlos. Das Zählpixel der VG Wort. telepolis,
9. März 2011.
(dpa), US-Richter
stoppt
Bücherpläne von Google. newsroom.de, 23.
März 2011.
Robert Darnton: A
Digital Library Better Than Google’s. The New York Times,
23. März 2011.
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