Office de la propriété intellectuelle
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23. März 2011

Brutkammer

Sich selbständig machen in Luxemburg



Luxorr asbl.

SACEM Luxembourg

ALGOA

HADOPI

Internationale Vereinigung für den Schutz geistigen Eigentums




ccLuxemburgs Urheberrecht

Durch das Urheberrecht werden die literarischen und künstlerischen Originalwerke geschützt, welcher Kunstgattung oder Ausdrucksform sie auch angehören.

Darunter fallen alle originären geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Wissenschaften, des Theaters, der Musik, des Films, der plastischen Künste (Bildhauerei usw.), der Architektur, der Fotografie, Datenbanken und Software-Programme,… (die Liste erschöpft keineswegs alle Gebiete, auf denen Urheberrechte geltend gemacht werden können).

Welche Rechte besitzt der Urheber an seinem Werk?

  • Der Autor hat Besitzrechte (droits patrimoniaux), die es ihm erlauben, sein Werk zu verwerten und damit Einkünfte zu erzielen.
  • Der Autor allein hat das Recht, sein Werk zu verbreiten.
  • Der Autor allein hat das Recht, die Vervielfältigung und die Veröffentlichung seines Werkes zu genehmigen.
  • Die Rechtsansprüche gehen nach dem Tode des Urhebers für 70 Jahre auf seine Erben bzw. seine Rechtsnachfolger über.
  • Der Urheber allein hat das Recht, die Reproduktion seines Werkes zu genehmigen. Das gilt unabhängig von der technischen Form der Verbreitung (per Kabel oder drahtlos,…)
  • Hierzu gehört auch das alleinige Recht des Urhebers, die Anpassung, das Arrangement oder die Übersetzung seines Werkes zu genehmigen.
  • Außerdem steht dem Urheber ein moralisches Recht zu, sich der Entstellung oder Verstümmelung seines Werkes zu widersetzen oder jeder Schädigung seines Ansehens, auch im Hinblick auf eine mögliche neue Veröffentlichung seines Werkes.
Diese Rechte gemäß dem Luxemburger Urheberrecht hat ein Urheber auf dem Gebiete des Großherzogtums, unabhängig davon, ob er persönlich im Lande seinen Wohnsitz hat.


Wie werden Verstöße gegen das Urheberrecht geahndet?

Jeder Verstoß gegen das Urheberrecht, insbesondere die Weigerung, entsprechende finanzielle Ansprüche zu befriedigen, setzt den Verantwortlichen einem Verfahren vor den Zivilgerichten aus, wie es nach Art. 72 bis 81 vorgesehen ist, und evtl. den Strafen, wie sie nach Art. 82 bis 87 des Gesetzes vom 18. April 2001 über die Urheberrechte vorgesehen sind.

Wer eine öffentliche musikalische Darbietung in Luxemburg organisiert, ist gehalten, sich zuvor wegen der Regelung der Urheberechte an SACEM Luxemburg zu wenden.

Sacem Luxemburg ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die  zum 1. Januar 2003 gegründet wurde, um das Inkasso der Urheberrechtsgebühren auf Luxemburger Gebiet zu organisieren.




"Par ailleurs, l’introduction récente d’un régime fiscal favorable en matière de valorisation de la propriété intellectuelle permet d’attirer de nouvelles activités à fort contenu technologique au Luxembourg. En ligne avec l’ambition de la Commission européenne de créer un véritable marché intérieur pour le contenu numérique, le CES est d’avis qu’il convient d’oeuvrer pour faire du Luxembourg un centre de négoce de contenus et de droits pour tous contenus numérisés en valorisant la législation sur les droits d’auteur, droits voisins et la propriété industrielle. Il recommande au Gouvernement d’évaluer la législation sur les droits d’auteur, notamment en ce qui concerne le traitement fiscal dans ce domaine et quant aux opportunités et activités économiques qu'elle est susceptible d'engendrer."

CES/EV.EC.SOC. & FIN (2010), S. 20.



Professionelle Internetsuchdienste wie www.newsradar.de (pressrelations, Düsseldorf) dürfen wieder frei durchatmen. Ihr Tätigkeitsfeld ist nicht gefährdet.

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli in einem Revisionsverfahren entschieden (Handelsblatt gegen Paperboy), dass das Setzen eines Links auf eine fremde Website mit einem urheberrechtlich geschützten Inhalt nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingreift.

Das Gericht entschied, dass der Suchdienst nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er Nutzern unter Angabe von Kurzinformationen über die einzelnen Angebote durch sog. „Deep Links“ den unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht (auch wenn so der Nutzer an den Startseiten der betreffenden Internetauftritte vorbeigeführt wird).



Weitere Informationen

Loi du 18 avril 2001 sur les droits d’auteurs, les droits voisins et les bases de données,  publiée au Mémorial A-N° 50 du 30 avril 2001

Jean-Luc Putz: Das luxemburgische Urheberrecht. Eine Einführung

CASES: Die digitale Welt und das Urheberrecht

Handelskammer Luxemburg: Propriété intellectuelle

EU-Binnenmarkt: Urheberrechte und verwandte Schutzrechte


EURAXESS: Intellectual Property Rights

The Commission adopted on 10 April 2008 a "Recommendation on the management of intellectual property in knowledge transfer activities and Code of Practice for universities and other public research organisations".

Peter Mühlbauer: Belgische Gema kassiert für Händetrockner und Lebensmittel. telepolis, 18.02.2011.

Le salarié jouit-il des droits d'auteur pour les pages internet qu'il acréees pour son employeur?

Philipp Otto: Noch ein Gebührenmodell. Ein weiterer Beitrag zur Diskussion um ein Leistungsschutzrecht. nzz, 15. Februar 2011.

Propriété intellectuelle. forum für Politik, Gesellschaft und Kultur, Heft 305. März 2011. 6€.

Ulrich Herb: Für Wissenschaftler wertlos. Das Zählpixel der VG Wort. telepolis, 9. März 2011.

(dpa), US-Richter stoppt Bücherpläne von Google. newsroom.de, 23. März 2011.
Robert Darnton: A Digital Library Better Than Google’s. The New York Times, 23. März 2011.



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