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20.09.2010

ChambredeCommerce

4.    Sich selbständig machen

in Luxemburg




Verzugszinsen

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank für das erste Halbjahr 2008 beträgt 4,2%.

Demzufolge betragen die Verzugszinsen bei Verträgen zwischen Geschäftsleuten bzw. von Geschäftsleuten mit öffentlichen Stellen 4,2% + 7% = 11,2%.

Intérêts de retard sur créances résultant de transactions commerciales : taux à 11,20 %
(veröffentlicht am 22-02-2008).

Geschäftsleute können jedoch vertraglich einen davon abweichenden Zinssatz für säumige Zahlungen vereinbaren.

Wenn nicht anders vereinbart, kommt dieser gesetzliche Zinssatz zum Zuge ab dem vereinbarten Fälligkeitstag bzw. 30 Tage nach Rechnungseingang


Endverbraucher

Eine an einen Endverbraucher gesandte Rechnung muss ausdrücklich die Mitteilung enthalten,
dass der Rechnungsteller den gesetzlichen Verzugszins beansprucht.

Die Verzugszinsen werden berechnet ab dem 3. Monat nach Eingang der Rechnung.

Der Zinssatz ist festgelegt durch ein Großherzogliches Reglement.
2007 betrug der Zinssatz für Verbraucher 5,25%;

für 2008 ist er festgesetzt auf 5,75%.

 



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