Verzugszinsen
Der
Leitzins der Europäischen Zentralbank für das erste
Halbjahr 2008 beträgt 4,2%.
Demzufolge
betragen
die Verzugszinsen bei Verträgen zwischen
Geschäftsleuten bzw. von Geschäftsleuten mit
öffentlichen Stellen 4,2% + 7% = 11,2%.
Intérêts
de
retard sur créances résultant de transactions
commerciales : taux à 11,20 %
(veröffentlicht am 22-02-2008).
Geschäftsleute
können
jedoch vertraglich einen davon abweichenden Zinssatz
für säumige Zahlungen vereinbaren.
Wenn
nicht
anders vereinbart, kommt dieser gesetzliche Zinssatz zum Zuge ab
dem vereinbarten Fälligkeitstag bzw. 30 Tage nach Rechnungseingang
Endverbraucher
Eine
an
einen Endverbraucher gesandte Rechnung muss ausdrücklich die
Mitteilung enthalten,
dass der Rechnungsteller den gesetzlichen Verzugszins beansprucht.
Die
Verzugszinsen
werden berechnet ab dem 3. Monat nach Eingang der
Rechnung.
Der
Zinssatz
ist festgelegt durch ein Großherzogliches Reglement.
2007 betrug der Zinssatz für Verbraucher 5,25%;
für 2008 ist er festgesetzt auf 5,75%.
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