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20.09.2010

ChambredeCommerce

4.    Sich selbständig machen

in Luxemburg




Was tun, wenn ein Schuldner nicht zahlt?

Zahlungsbefehl /  L'ordonnance de paiement 

Der Antrag auf Ausstellung einer Zahlungsaufforderung / O.P. wird mündlich oder schriftlich gestellt beim Greffe des Friedensrichters / Juge de Paix in Esch-sur-Azette, Luxemburg oder Diekirch (gemäß dem Wohnsitz oder Sitz des Schuldners), falls die Forderungen insgesamt den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten.

Wichtig: Dem Antrag sind beizufügen die Angabe des fraglichen Betrags, Begründung der Forderung, dazu gehörige Dokumente wie Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Inverzugsetzungen sowie Belege, die die Begründetheit der Forderung nachweisen.

Dieses Verfahren erlaubt, ein Urteil gegenüber dem Schuldner zu erlangen, ohne vor ein Gericht gehen zu müssen, - es sei denn, der Schuldner legt Widerspruch ein!


Pfändungsbeschluss / La saisie-arrêt

Ein Gläubiger kann beim Friedensgericht / Tribunal de Paix eine einseitige Anforderung stellen, womit er die Blockierung der Konten eines seiner Schuldner verlangt, d.h. einen Pfändungsbeschluss. Dieses Gericht ist zuständig unbeachtlich der Höhe der Forderung.

Die angegriffene Partei kann entweder die Aufhebung des Pfändungsbeschlusses verlangen (falls sie die Begründetheit der Forderung in Abrede stellt). Oder eine Eingrenzung der Pfändung, so dass nur die Beträge in Höhe der angemeldeten Forderung blockiert werden.


Die Lohnpfändung

Der Arbeitgeber, welcher sich einer Pfändung des Lohns oder des Gehalts einer seiner Beschäftigten gegenüber sieht, muss dem Greffe eine positive Erklärung / Déclaration positive abgeben.

Darin muss der Brutto- sowie der Nettobetrag der Einkünfte des Beschäftigten angegeben werden sowie, ob schon zuvor Abtretungen oder Pfändungen auf diese Einkünfte des Beschäftigten vorgenommen werden.

Der Arbeitgeber ist gehalten, auf die Vergütung des Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebenen Einbehalte auszuführen.

 

Quelle:
Recouvrement de créances

Procédure judiciaire simplifiée de recouvrement de créances
Déclaration positive
Requête unilatérale
Modèle de requête d'ordonnance de paiement

Recouvrement de créances (Broschüre, 09/2004)



Adressen

Justice de Paix de Luxembourg

19 rue du Nord,
L-2229 Luxembourg
(+352) 47 59 81-1
(+352) 46 54 34

Justice de Paix de Diekirch

bei der aler Kiirch,
(+352) 80 88 53-1
(+352) 80 41 90

Justice de Paix de Esch-sur-Alzette

Place de la Résistance,
L-4041 Esch-sur-Alzette
(+352) 53 05 29
(+352) 54 57 39


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