Was
tun, wenn ein Schuldner nicht
zahlt?
Zahlungsbefehl /
L'ordonnance de paiement
Der Antrag auf
Ausstellung einer Zahlungsaufforderung / O.P. wird mündlich oder
schriftlich
gestellt beim Greffe
des
Friedensrichters / Juge de Paix in
Esch-sur-Azette, Luxemburg oder Diekirch (gemäß dem Wohnsitz
oder Sitz des
Schuldners), falls die Forderungen insgesamt den Betrag von 10.000 €
nicht überschreiten.
Wichtig: Dem
Antrag
sind beizufügen die Angabe des fraglichen Betrags, Begründung
der Forderung, dazu
gehörige Dokumente wie Rechnungen, Zahlungserinnerungen,
Inverzugsetzungen
sowie Belege, die die Begründetheit der Forderung nachweisen.
Dieses
Verfahren
erlaubt, ein Urteil gegenüber dem Schuldner zu erlangen, ohne vor
ein Gericht
gehen zu müssen, - es sei denn, der Schuldner legt Widerspruch ein!
Pfändungsbeschluss / La
saisie-arrêt
Ein
Gläubiger kann
beim Friedensgericht / Tribunal de Paix
eine einseitige Anforderung stellen, womit er die Blockierung der
Konten eines
seiner Schuldner verlangt, d.h. einen Pfändungsbeschluss. Dieses
Gericht ist
zuständig unbeachtlich der Höhe der Forderung.
Die
angegriffene Partei
kann entweder die Aufhebung des Pfändungsbeschlusses verlangen
(falls sie die
Begründetheit der Forderung in Abrede stellt). Oder eine
Eingrenzung der Pfändung,
so dass nur die Beträge in Höhe der angemeldeten Forderung
blockiert werden.
Die
Lohnpfändung
Der
Arbeitgeber, welcher sich einer Pfändung des Lohns oder des
Gehalts einer
seiner Beschäftigten gegenüber sieht, muss dem Greffe eine positive Erklärung
/ Déclaration
positive abgeben.
Darin muss der
Brutto- sowie der Nettobetrag der Einkünfte des Beschäftigten
angegeben werden
sowie, ob schon zuvor Abtretungen oder Pfändungen auf diese
Einkünfte des
Beschäftigten vorgenommen werden.
Der
Arbeitgeber ist
gehalten, auf die Vergütung des Beschäftigten die gesetzlich
vorgeschriebenen
Einbehalte auszuführen.
Quelle:
Recouvrement
de
créances
Procédure judiciaire simplifiée de
recouvrement de créances
Déclaration
positive
Requête
unilatérale
Modèle de requête d'ordonnance de paiement
Recouvrement
de
créances (Broschüre, 09/2004)
Adressen
Justice
de
Paix de Luxembourg
19 rue du Nord,
L-2229 Luxembourg
(+352) 47 59 81-1
(+352) 46 54 34
Justice
de
Paix de Diekirch
bei der aler Kiirch,
(+352) 80 88 53-1
(+352) 80 41 90
Justice
de
Paix de Esch-sur-Alzette
Place de la
Résistance,
L-4041 Esch-sur-Alzette
(+352) 53 05 29
(+352) 54 57 39
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