
Wie registrieren Sie Ihr
Benelux-Markenzeichen?
Sie
können die Registrierung
Ihrer Marke oder Ihres Warenmusters für das Gebiet der
Niederlande, Belgiens und Luxemburgs online vornehmen, und zwar
über BOIP Online Filing.
Das
Online-Formular ist in Französisch oder Niederländisch
formuliert und mit einer Hilfefunktion ausgestattet.
Man kann jedoch
auch das Formulaire Papier benutzen, die mit einer
Erklärung (Notice explicative) versehen ist.
Das
Papierformular können Sie per Post oder Fax zusenden (oder
im Büro selbst abgeben).
Benelux-Bureau
voor de
Intellectuele Eigendom
Office Benelux de
la
Propriété intellectuelle
Benelux Office
for
Intellectual Property
T +31 70 349 11 11
F +31 70 347 57 08
E info@boip.int
www.boip.int
In
Anbetracht der teilweise nicht unerheblichen Kosten (Tarifs), die mit dem
Antrag auf Eintragung auf Sie zukommen, ist es wichtig für Sie,
schon vor Antragstellung abzuklären, ob die Eintragung auch in
Ordnung gehen wird.
Sie
kann
ggf.
abgelehnt
werden,
wenn die Marke oder das Muster sich
nicht von anderen unterscheidet, nicht neu ist, unzulässige
Elemente enthält, irreführend ist, ...(Ablehnungsgründe).
Wägen
Sie
daher
ab,
wie
hoch Ihr Interesse an einem Schutz der
Marke oder des Warenmusters sein wird. Und schalten Sie einen Experten
ein, oder lesen Sie genauestens die Informationen über Markenrecht
und Urheberrecht, welches Sie auf der angegebenen Website finden
können!
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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