Immobilienverwalter
(Syndic
de Copropriété)
Der Syndic
(Immobilienverwalter) vertritt die Gesamtheit der Miteigentümer.
Da es schwierig
ist, dass alle Eigentümer zusammen auftreten und handeln,
wählt die Eigentümerversammlung (das Syndicat
des Copropriétaires) auf ihrer Generalversammlung mit
absoluter Mehrheit einen Verwalter („Syndic“) für die
Höchstdauer von drei Jahren. Die Mandatszeit kann jedoch wieder
verlängert werden.
Der
Immobilienverwalter ist von Berufs wegen generell für die laufende
Verwaltung der betreffenden Immobilie zuständig:
* Er unterschreibt diesbezügliche Versicherungen.
* Er stellt Personal für die Immobilie ein.
* Er führt die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
aus.
* Er wacht über die Einhaltung der Eigentümerordnung (Réglement
de Copropriété).
* Er strengt Rechtsverfahren an.
Der
Immobilienverwalter verwaltet das zum Wohnungseigentum gehörende
Vermögen und führt die entsprechende Buchhaltung.
Er ist mit dem
Einzug von Forderungen wie mit der Bezahlung der Lieferanten betraut.
Auf der
Jahresversammlung stellt er die Buchhaltung betreffend das
Immobilieneigentum vor.
Immobilienverwalter
sind gegen Berufshaftpflicht versichert.
Die in diesem
Berufszweig Tätigen sind organisiert in der Gruppe GSPL a.s.b.l.. Der Jahresbeitrag beträgt 250€.
Die GSPL
a.s.b.l. ist ihrerseits Mitglied im Handelsverband (Confédération
Luxembourgeoise du commerce - CLC).
Der Sitz des
Verbands befindet sich im CLC-Gebäude (im Gebäudekomplex bei
der Handelskammer).
Postanschrift:
Postfach 482
L-2014 LUXEMBOURG
Tel. (00352) 43
94 44
Fax : (00352) 43
94 50
E-Mail:
contact@gspl.lu
Weitere Informationen
Guide
pratique de la copropriété .
L’information
pratique
,
juridique,
financière et
technique nécessaire pour contrôler ou prendre en main la
gestion d’une
copropriété.
Edition
d’organisation 2006– ISBN 2-7081-3691-7.
Lex Thielen: Les
professions de l'immobilier en droit luxembourgeois. Larcier
2010.
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ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
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