Wenn
Sie
vorübergehend oder öfters Dienstleistungen in Luxemburg
erbringen
In
den
meisten
Fällen - z.B. Montage, Bauarbeiten - müssen Sie für die
Leistungen, die Sie in Luxemburg
erbringen, nach Luxemburger Recht in Luxemburg die Mehrwertsteuer
abrechnen.
Bei
der
Einkommensteuer
unterliegen Sie dem Luxemburger Recht, sofern Sie auf längere
Frist Leistungen
in Luxemburg erbringen.
Analoges
gilt
für
die
Beschäftigten,
die
Sie auf Luxemburger Gebiet arbeiten lassen.
>> In
welchem Land müssen Sie als Selbständiger Einkommensteuer
zahlen?
Wenn
Sie
längerfristig in Luxemburg als Selbständiger tätig sind,
benötigen Sie hierzu eine Autorisation d'Établissement.
>> Wie
erlangen Sie die Autorisation
d'Établissement?
Wenn
Sie
nur in
einem Einzelfall in Luxemburg tätig werden, genügt oft eine
entsprechende
Anzeige beim Mittelstandsministerium, das Ihnen hierzu umgehend eine
projektbezogene
Ad-hoc-Erlaubnis ausstellt.
Die
Arbeitnehmer,
die Sie zum Arbeiten nach Luxemburg entsenden, müssen
außerdem der
Gewerbeinspektion (ITM) gemeldet werden.
>> Die
Entsendungmitteilung
an die ITM
Entsprechende
Unterlagen
zu
den
Arbeitsverträgen
der
entsandten Arbeitnehmer
müssen in Luxemburg
bei einem Beauftragten (Mandataire) hinterlegt werden.
Für
die
bestehenden
Arbeitsverträge
der
entsandten
Arbeitnehmer
gilt, dass diese in den Punkten durch das
Luxemburger Arbeitsrecht abgeändert gelten, wo sie gegen dessen
zwingende
Bestimmungen verstoßen (z.B. Mindestlohn, Indexierung,
Arbeitszeit- und Feiertagsregelung,
...).
>> Das
Luxemburger Arbeitsrecht
Wenn
die
Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate entsandt werden, besteht
für diese
keine Anmeldepflicht zur Luxemburger Sozialversicherung.
Wenn
Sie
als
Selbständiger die Leistung in Luxemburg in eigener Person
erbringen, müssen Sie
nachweisen, dass Sie selber sozialversichert sind.
Wenn
Sie
handwerkliche Arbeiten ausführen, müssen Sie sich bei der Handwerkskammer
anmelden.
Bei gewerblichen Tätigkeiten oder anderen Dienstleistungen bei der
Handelskammer.
Weitere Informationen
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ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
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