Handwerkskammer
 Meffo's euroLuxembourg.lu

     €L www.euroLuxembourg.lu

16. Dezember 2010

Brutkammer

Sich selbständig machen in Luxemburg



Wenn Sie vorübergehend oder öfters Dienstleistungen in Luxemburg erbringen

In den meisten Fällen - z.B. Montage, Bauarbeiten - müssen Sie für die Leistungen, die Sie in Luxemburg erbringen, nach Luxemburger Recht in Luxemburg die Mehrwertsteuer abrechnen.

Bei der Einkommensteuer unterliegen Sie dem Luxemburger Recht, sofern Sie auf längere Frist Leistungen in Luxemburg erbringen.

Analoges gilt für die Beschäftigten, die Sie auf Luxemburger Gebiet arbeiten lassen.

>> In welchem Land müssen Sie als Selbständiger Einkommensteuer zahlen?

Wenn Sie längerfristig in Luxemburg als Selbständiger tätig sind, benötigen Sie hierzu eine Autorisation d'Établissement.

>> Wie erlangen Sie die Autorisation d'Établissement?

Wenn Sie nur in einem Einzelfall in Luxemburg tätig werden, genügt oft eine entsprechende Anzeige beim Mittelstandsministerium, das Ihnen hierzu umgehend eine projektbezogene Ad-hoc-Erlaubnis ausstellt.

Die Arbeitnehmer, die Sie zum Arbeiten nach Luxemburg entsenden, müssen außerdem der Gewerbeinspektion (ITM) gemeldet werden.

>> Die Entsendungmitteilung an die ITM

Entsprechende Unterlagen zu den Arbeitsverträgen der entsandten Arbeitnehmer müssen in Luxemburg bei einem Beauftragten (Mandataire) hinterlegt werden.

Für die bestehenden Arbeitsverträge der entsandten Arbeitnehmer gilt, dass diese in den Punkten durch das Luxemburger Arbeitsrecht abgeändert gelten, wo sie gegen dessen zwingende Bestimmungen verstoßen (z.B. Mindestlohn, Indexierung, Arbeitszeit- und Feiertagsregelung, ...).

>> Das Luxemburger Arbeitsrecht

Wenn die Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate entsandt werden, besteht für diese keine Anmeldepflicht zur Luxemburger Sozialversicherung.

Wenn Sie als Selbständiger die Leistung in Luxemburg in eigener Person erbringen, müssen Sie nachweisen, dass Sie selber sozialversichert sind.

Wenn Sie handwerkliche Arbeiten ausführen, müssen Sie sich bei der Handwerkskammer anmelden.
Bei gewerblichen Tätigkeiten oder anderen Dienstleistungen bei der Handelskammer.


Weitere Informationen



Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!