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14. Dezember 2010

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Wo können Sie sich medizinisch behandeln lassen?

Wenn Sie im Urlaub krank werden

Ihr Europäischer Sozialversicherungsausweis



Karlsbad

Wenn Sie einen Arzt im Ausland in Anspruch nehmen

Bislang sahen die nationalen Systeme der Krankenversicherung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten nur in begründeten Ausnahmefällen vor, dass ihre Versicherten einen Arzt im Ausland in Anspruch nehmen konnten.

Denn die Krankenversicherungen haben jeweils mit ihren medizinischen Leistungsträgern im Lande besondere Verträge abgeschlossen, die indes im Ausland keinerlei Geltung besitzen.

Einen Wandel auf diesem Gebiet hat indes die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs herbeigeführt.

Zwar ist die Ausgestaltung des Systems der sozialen Sicherheit jeweils Sache des einzelnen Mitgliedstaates. Dabei muss dieser jedoch die Grundsätze des EG-Rechts beachten.

Medizinische Dienstleistungen fallen nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs unter das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs.

Einschränkungen dieses Prinzips sind nur in besonderen Fällen gerechtfertigt und müssen verhältnismäßig im Hinblick auf den zu erreichenden Zweck sein.

Eine hinreichende Begründung kann hier sein, dass das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet werde.

So kann etwa die Krankenkasse die stationäre Behandlung im Ausland von einer vorherigen schriftlichen Zustimmung abhängig machen.

Überhaupt verweigert kann eine Behandlung im Ausland aber nur, wenn die gleiche oder ebenso wirksame Dienstleistung im Inland rechtzeitig möglich ist.


Weitere Informationen

Ausgehend von dem speziellen Standpunkt eines in Luxemburg ansässigen Patienten behandelt diese Frage die neue CSL-Broschüre:

 Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt im Ausland - Was und wie erstattet die Krankenkasse?


Raymond Kohll, EuGH C-158/96, 28.4.1998
Geraets-Smits, Peerboms, EuGH C-157/99, 12. Juli 2001
Müller-Fauré, van Riet, EuGH C-385/99, 13. Mai 2003


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