Die
EU-Sozialversicherungskarte
Der
Europäische
Sozialversicherungsausweis ist Ihr persönlicher
europäischer Krankenkassenausweis.
Durch
diesen Ausweis werden die bislang gültigen Formulare ersetzt:
- E
111 et E 111 B (für Touristen),
- E
110 (für im internationalen
Straßentransport Arbeitende),
- E
128 (für in Mitgliedstaaten der EU
entsandte Arbeitnehmer und Studenten)
- E
119 (für
Arbeitslose, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen)
Die
alten
Formulare
und
Sozialversicherungsausweise
gelten indes für eine gewisse
Übergangszeit weiter.
Mittels
dieser
Karte können (wie bislang mit dem entsprechenden
Formular) bei
einem vorübergehenden
Aufenthalt in einem anderen
Mitgliedstaat der EU durch einen Notfall gebotene
medizinische
Versorgungsleistungen an
Ort und Stelle bezogen werden, ohne dass sie diese
Leistungen direkt und persönlich bar begleichen müssen.
Sie
dient jedoch nicht dazu, eigens einer
medizinischen Versorgung wegen einen
anderen Mitgliedstaat aufzusuchen und sie darüber abzurechnen.
Diese
Ausweiskarte
ist
gültig
bei Ihrem vorübergehenden Aufenthalt
in den folgenden Ländern:
Deutschland
Österreich
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Spanien
Estland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Malta
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Slowenien
Tschechien
Slowakei
Schweden
Zypern
sowie
in
diesen
Ländern
des
Europäischen
Wirtschaftsraumes:
Norwegen
Island
Liechtenstein
sowie
in
der
Schweiz
Diese
Karte können Sie, wenn Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer
bei der luxemburgischen Sozialversicherung besitzen, bei dieser
kostenlos online
bestellen.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
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