
Das Einheitsstatut
Am 1. Januar
2009 ist
das Gesetz vom 13. Mai 2008 betreffend die Einführung eines
Einheitsstatuts aller Arbeitnehmer, sowohl im privaten als auch im
öffentlichen Sektor, ausgenommen die Beamten und Angestellten des
öffentlichen Dienstes, in Kraft getreten. Die
gewohnte
Unterscheidung
zwischen
"Arbeiter"
und
"Angestellter"
gehört damit der Vergangenheit an.
Das Einheitsstatut (le statut unique)
zieht
auch
eine
entsprechende
Reorganisation
der
bisher
getrennten
Zweige
der Sozialversicherung nach sich.
Das Gesetz über das
Einheitsstatut bringt auch eine "Harmonisierung" der Beitragssätze zur
Sozialversicherung mit sich, insbesondere soll die unterschiedliche Handhabung der
Beiträge von Arbeitern und Angestellen zur Krankenversicherung
verschwinden.
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