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13. April 2011

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Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Gilt für Sie außer Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag dazu noch ein Kollektivvertrag?

Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Krankenversicherung?



Sozialversicherungszentrum

Nationale Gesundheitskasse



Differdange

Das Einheitsstatut

Am 1. Januar 2009 ist das Gesetz vom 13. Mai 2008 betreffend die Einführung eines Einheitsstatuts aller Arbeitnehmer, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, ausgenommen die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, in Kraft getreten. Die gewohnte Unterscheidung zwischen "Arbeiter" und "Angestellter" gehört damit der Vergangenheit an.

Das Einheitsstatut (le statut unique) zieht auch eine entsprechende Reorganisation der bisher getrennten Zweige der Sozialversicherung nach sich.

Das Gesetz über das Einheitsstatut bringt auch eine "Harmonisierung" der Beitragssätze zur Sozialversicherung mit sich, insbesondere soll die unterschiedliche Handhabung der Beiträge von Arbeitern und Angestellen zur Krankenversicherung verschwinden.


Weitere Informationen

Einheitsstatut

Einheitsstatut - Was sich für die Arbeitnehmer ändern wird: einige Beispiele

Zu den mit der Einführung des Einheitsstatuts verbundenen Änderungen bei der Anmeldung zur Sozialversicherung siehe:
Introduction d’un statut unique au 1er janvier 2009 auf www.ccss.lu


SESM: Einheitsstatut


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