Caisse National de Santé  Meffo's euroLuxembourg.lu

     €L www.euroLuxembourg.lu

8. Januar 2010

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg


Der Mindestlohn und weitere Sozialparameter

Krisensteuer wird Rentnern als Pflegeversicherung abgezogen



Chambre des Salariés




Die Pflegeversicherung

Durch das Gesetz vom 19. Juni 1998 (Mémorial A - N° 48 du 29 juin 1998, page 710) wurde in Luxemburg eine Pflegeversicherung eingeführt.

Bei der Pflegeversicherung (Assurance Dépendance) handelt es sich um einen neuen Zweig im System der sozialen Sicherheit. Sie bietet einen Schutz gegen das Risiko im Leben, womit die Hilfs- und Pflegeleistungen abgedeckt werden, die abhängige Personen benötigen bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung auf der Grundlage der beruflichen Tätigkeit oder eines Ersatzeinkommens, wobei die Mitglieder der Familie des Versicherten miterfasst werden.

Die Versicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ein unbedingtes Anrecht begründet auf Sachleistungen und ersatzweise auf Geldleistungen, damit Hilfen und Pflege durch Drittpersonen beschafft werden können.

Hierzu wird ein System der Beurteilung, der Orientierung und der Übernahme geschaffen. Es werden Beziehungen mit den Trägern der Hilfs- und Pflegeleistungen sowohl in der häuslichen Pflege als auch in besonderen Einrichtungen organisiert. Ebenso wird ein System von Mischfinanzierung eingerichtet.

Die Verwaltung der Pflegeversicherung obliegt der Krankenkassen-Union (Union des Caisses de Maladie). Nach geltender Rechtslage sind die Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung als Leistungen bei Krankheit anzusehen.

Im Regelfall werden diese Leistungen von der Pflegekasse erbracht, an welche die Beiträge abgeführt worden sind.

Die Sachleistungen werden dessen ungeachtet auf Antrag von der betreuenden Kranken-/Pflegekasse des Wohnsitzlandes übernommen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist steuerlich nicht absetzbar.

Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Beitragssatz 1,4% der Bruttovergütung, jedoch vermindert um einen Abschlag, welcher einem Viertel des sozialen Mindestgehalts (SSM) entspricht.

Der Beitrag wird errechnet entsprechend der Anzahl der angemeldeten Stunden.



Wer häusliche Pflege in Anspruch nimmt, wobei die erbrachten Leistungen unter 3 1/2 Stunden liegen, muss ab 2011 eine Eigenbeteiligung von 12% zahlen. Die Leistungen, die durch die Pflegeversicherung übernommen werden, bleiben weiterhin ohne Selbstbeteiligung.



Reform der Pflegeversicherung in Deutschland

1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung eingeführt.
Nun steht die erste Reform bevor.

"Ambulant vor stationär" und "mehr Durchblick für die Bürger" - dies sind die Leitlinien für die Neuerungen, die ab 1. Juli in Kraft treten sollen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2008 um 0,25% steigen.

Versicherte mit Kinder zahlen sodann 1,95%, Kinderlose 2,2%.

Erstmals sollen auch Demenzkranke Leistungsansprüche bekommen.

Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung werden die Pflegesätze angehoben. Sie sollen bis 2012 schrittweise ansteigen.

Job-Auszeiten

Beschäftigte, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, sollen künftig einen Anspruch darauf haben, dafür bis zu 6 Monate ihren Arbeitsplatz zu verlassen, wobei sie weiterhin kranken- und rentenversichert bleiben. Der Rechtsanspruch besteht jedoch nur bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Für Fälle von Akutpflege können Beschäftigte bis zu 10 Tage unbezahlte Auszeit nehmen.




Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!