Die
Pflegeversicherung
Durch
das
Gesetz
vom
19.
Juni
1998
(Mémorial
A
-
N°
48
du 29 juin 1998, page 710) wurde
in
Luxemburg
eine
Pflegeversicherung eingeführt.
Bei
der
Pflegeversicherung
(Assurance
Dépendance) handelt es
sich um einen
neuen Zweig im System der sozialen Sicherheit. Sie bietet einen Schutz
gegen
das Risiko im Leben, womit die Hilfs- und Pflegeleistungen abgedeckt
werden,
die abhängige Personen benötigen bei grundlegenden
Aktivitäten des täglichen
Lebens.
Es
handelt
sich
hierbei
um
eine
Pflichtversicherung
auf
der Grundlage der beruflichen Tätigkeit
oder eines
Ersatzeinkommens, wobei die Mitglieder der Familie des Versicherten
miterfasst
werden.
Die
Versicherung
ist
dadurch
gekennzeichnet,
dass
sie
ein
unbedingtes Anrecht begründet auf
Sachleistungen
und ersatzweise auf Geldleistungen, damit Hilfen und Pflege durch
Drittpersonen
beschafft werden können.
Hierzu
wird
ein
System
der
Beurteilung,
der
Orientierung und der Übernahme geschaffen. Es
werden
Beziehungen mit den Trägern der Hilfs- und Pflegeleistungen sowohl
in der
häuslichen Pflege als auch in besonderen Einrichtungen
organisiert. Ebenso wird
ein System von Mischfinanzierung eingerichtet.
Die
Verwaltung
der
Pflegeversicherung
obliegt
der
Krankenkassen-Union
(Union
des
Caisses
de
Maladie). Nach geltender Rechtslage sind die Sach- und
Geldleistungen
der
Pflegeversicherung als Leistungen bei Krankheit anzusehen.
Im
Regelfall
werden
diese
Leistungen
von
der
Pflegekasse
erbracht, an welche die
Beiträge abgeführt
worden sind.
Die
Sachleistungen werden
dessen
ungeachtet auf Antrag von der betreuenden Kranken-/Pflegekasse des
Wohnsitzlandes übernommen.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist steuerlich
nicht
absetzbar.
Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Beitragssatz
1,4% der
Bruttovergütung, jedoch vermindert um einen Abschlag, welcher
einem
Viertel des sozialen Mindestgehalts (SSM)
entspricht.
Der Beitrag wird errechnet entsprechend der Anzahl der
angemeldeten Stunden.
Wer häusliche Pflege in Anspruch nimmt, wobei
die erbrachten Leistungen unter 3 1/2 Stunden liegen, muss ab 2011 eine
Eigenbeteiligung von 12% zahlen. Die Leistungen, die durch die
Pflegeversicherung übernommen werden, bleiben weiterhin ohne
Selbstbeteiligung.
Reform
der
Pflegeversicherung
in
Deutschland
1995
wurde
in
Deutschland
die
Pflegeversicherung
eingeführt.
Nun steht die erste Reform bevor.
"Ambulant
vor stationär" und "mehr Durchblick für die Bürger" -
dies sind die
Leitlinien für die Neuerungen, die ab 1. Juli in Kraft treten
sollen.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2008
um 0,25% steigen.
Versicherte mit Kinder zahlen sodann 1,95%,
Kinderlose 2,2%.
Erstmals sollen auch Demenzkranke
Leistungsansprüche bekommen.
Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung
werden die
Pflegesätze angehoben. Sie sollen bis 2012 schrittweise ansteigen.
Job-Auszeiten
Beschäftigte,
die einen Angehörigen zu Hause pflegen, sollen künftig einen
Anspruch
darauf haben, dafür bis zu 6 Monate ihren Arbeitsplatz zu
verlassen,
wobei sie weiterhin kranken- und rentenversichert bleiben. Der
Rechtsanspruch besteht jedoch nur bei Betrieben mit mehr als 15
Mitarbeitern.
Für Fälle von Akutpflege können
Beschäftigte bis zu
10 Tage unbezahlte Auszeit nehmen.
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