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1. Februar 2011

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Welche Sachleistungen bekommen Sie im Bedarfsfalle bezahlt?

Die Kosten für Vorbeugemaßnahmen (Impfung)



Ministère de la Sécurité sociale





Was und wie zahlen Sie für von Ihnen bezogene medizinische Sachleistungen?


Ein Grenzgänger meldet sich in der Regel mit dem Formular S1 (ehemals: E 106) , das er von seiner Luxemburger Kasse bekommt,
in seinem Wohnland bei einer Krankenkasse seiner Wahl an und kann somit nach deren Tarif in seinem Wohnland die Sachleistungen (Arzt, Apotheke, Krankenhaus, ...) in Anspruch nehmen.

Innerhalb Luxemburgs gibt es zweierlei Weisen, wie ein Versicherter seine Sachleistungen beziehen kann:

1. Der Versicherte zahlt dem Arzt die Rechnung und legt diese zusammen mit dem Überweisungsbeleg seiner Kasse vor; daraufhin erhält er auf sein Konto den vorgelegten Betrag abzüglich eines Selbstbehalts des Patienten gemäß Tarif erstattet.

2. Das System „tiers payant“: Dieses ist vor allem mit den Apotheken des Landes üblich; sie rechnen direkt mit der Krankenkasse die Leistungen ab. Der Patient legt das ärztliche Rezept und seinen Sozialversicherungsausweis vor und zahlt beim Medikamentenkauf in der Apotheke direkt nur seinen Selbstbehalt.

Eine neue Regelung sieht vor, dass bei einer ambulaten Behandlung in einer Luxemburger Klinik der Patient 2,50 € zahlen muss. Sie ist nicht mehr als einmal pro Aufsuchen des ambulanten Notdienstes fällig.


Höchstgrenze des Selbstbehalts des Patienten

Außer in Missbrauchsfällen darf die Beteiligung des Patienten an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung nicht mehr als 3% der beitragspflichtigen Einkünfte (über die 12 Monate des Kalenderjahres genommen) betragen.

Wird diese Höchstgrenze überschritten, so kann der Versicherte von seiner Pflichtversicherung die Erstattung des überschreitenden Betrages beantragen.


Von der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung absetzen

Damit Krankheitskosten von der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, müssen sie seine „normale“ Belastung im Hinblick auf seine finanzielle Lage und seine Familiensituation überschreiten.

Diese „normale“ Belastung ergibt sich schematisch aufgrund einer Tabelle.
Zum Beispiel: Wenn ein Steuerpflichtiger der Steuerklasse 2.1 über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 € verfügt und ihm Krankheitskosten von 3.000 € nicht von der Krankenkasse erstattet werden, so beläuft sich seine „normale“ Belastungsfähigkeit auf 5% von 45.000 € = 2.250 €.
Als außergewöhnliche Belastung können sodann 3.000 ./. 2.250 € = 750 € von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Damit eine Ausgabe überhaupt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
1. die Ausgabe muss außergewöhnlich sein;
2. die Ausgabe muss unvermeidbar sein;
3. die Ausgabe muss die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen schwer herabsetzen;
4. der Steuerpflichtige muss dies beantragen.


Auch in Deutschland:

Belege über Zuzahlungen bei Krankheitskosten sammeln!

Wer in Deutschland mehr als 2% (chronisch Kranke 1%) seiner Bruttoeinnahmen an Krankheitskosten zuzahlen muss, kann Befreiung beantragen

Es geht bei dieser Rechnung nur um Zuzahlungen, nicht um Eigenanteile oder Leistungen, die der Patient in Deutschland neuerdings ganz aus eigener Tasche bezahlen muss (wie etwa neue Brille).

Gerechnet werden die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller Haushaltsmitglieder. Davon können Kinderfreibeträge von 3.648 Euro pro Kind und der Freibetrag für den Ehepartner von 4.410 Euro abgezogen werden.

Alleinerziehende können einen Freibetrag von 4.410€ für das erste Kind abziehen.

Bei Chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze nur bei 1% dieser Einnahmen; diese Grenze gilt dann für alle Haushaltsmitglieder.

Carola Bury, Arbeitnehmerkammer Bremen,
Belastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Belege sammeln,
Arbeitnehmer online, Heft 2 - April 2006  



Die Krankenkassen dürfen festsetzen, wie hoch der Betrag ist, den sie dem Versicherten für ein bestimmtes Arzneimittel erstatten. Was darüber liegt, muss der Patient selbst zahlen.

Pharmaunternehmen hatten gegen das deutsche System der Höchstpreise geklagt. Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt dieses jedoch nicht gegen EU-Recht (AZ.: C-264/01, C-306/01, C-354/01, C-355/01).


Weitere Informationen

CNS: Defizitabbau - jeder leistet seinen Beitrag. 25.01.2011.

Modalités de remboursement

Peter Feist: Schwergeburt. d'Land 14. Januar 2011. S. 10f.

LCGB: Réforme du système de santé: La taxe d'entrée aux urgences de l'hôpital... 27.01.2011.

CEP*L: L’Assurance Maladie. dialogue thématique, No. 6, Sept. 2005, 4€.

Zur Praxisgebühr in Deutschland


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