Association d'Assurance contre les Accidents
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26. Februar 2011

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Luxemburgs Unfallversicherung: Beitragsangleichung zwischen den Branchen geplant



Medizinischer Notdienst

Gewerbeinspektion

Polizei Luxemburg

abeKra, Verband arbeits- u. berufsbedingt Erkrankter


Arbeitsweg

Die Unfallmeldung

Die entsprechenden Formulare können online heruntergeladen werden.

Nachdem sie ausgefüllt und unterzeichnet worden sind, müssen sie spätestens innerhalb von 8 Tagen auf dem normalen Postweg eingesandt werden.


Schwere Unfälle, tödliche Unfälle und Katastrophen

sind sofort zu melden:

  • Wer an einer Berufskrankheit erkrankt ist, kann ein speziell dafür vorgesehenes Formular anfordern, Tel. 261915-2201.


Sie können das Formular "Unfallanzeige" in zweierlei Form herunterladen:

A) Formulaires,

wenn Sie das Formular ausfüllen und anschließend sofort auf Papier auszudrucken wünschen

B) Clichés,

wenn Sie das Formular in Ihr betriebseigenes EDV-Programm zu integrieren wünschen


Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?

Bei jedem Arbeitsunfall oder Wegeunfall, und dies auch für leichtere Unfälle, selbst wenn sie keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.

Wer muss die Anzeige erstatten?

Der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter, insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit, muss jeden Arbeitsunfall oder Wegeunfall an die Unfallversicherung (Association d'Assurance contre les Accidents) melden und auf sämtliche Fragen auf dem Formular antworten.

Innerhalb welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?

1. Bei schweren Unfällen, Todesfällen oder bei Katastrophen:

Schwere Unfälle, tödliche Unfälle und Katastrophen sind sofort tel. 261915-2201, per Fax 40 12 47 oder E-Mail prevention@secu.lu bei der Unfallversicherung (Association d'Assurance contre les Accidents), der Gewerbeinspektion und der zuständigen Polizeistation zu melden.

2. Alle Unfälle (auch die unter Abschnitt 1 aufgeführten) müssen schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, an die Unfallversicherung (Association d'Assurance contre les Accidents) mittels des Unfallanzeigeformulars gemeldet werden.

Das Original des Unfallanzeigeformulars ist zu senden an die

Association d'Assurance contre les Accidents
L-2976 Luxemburg

Die Versicherung wird dem Versicherten eine Empfangsbestätigung zusenden.

Die Unfallversicherung wird der Gewerbeinspektion eine Kopie der Anzeige zukommen lassen.

Um die Rubrik 4.07 "Wiederaufnahme der Arbeit" korrekt ausfüllen zu können, wird empfohlen, diese Rubrik frühestens ab dem 3. Tag nach dem Datum des Unfallgeschehens auszufüllen.


Besondere Erläuterungen

Eine genaue Antwort zu allen Fragen auf dem Formular ist unerlässlich!

Zu den einzelnen Rubriken:

1.03 Arbeitgebernummer bei der Sozialversicherung.
Es handelt sich um die Nummer, welche dem Betrieb bei der Anmeldung vom Centre commun de la Sécurité sociale zugeteilt wurde.

2.03 Beruf des Versicherten im Unternehmen angeben: "Schlosser", "Maurer", "Buchhalter", usw.

2.04 Versichertennummer des Verletzten bei der Sozialversicherung.
Falls dem Versicherten noch keine Nummer zugeteilt wurde, bitte Geburtsdatum angeben.

2.05 Beispiele einer zeitlich befristeten oder ähnlichen Tätigkeit:
befristeter Vertrag, Ausbildungsvertrag, Saisonarbeitsvertrag oder Zeitarbeitsvertrag, Vertrag zur Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Schulferien, usw.

Falls es sich um einen Zeitarbeitsvertrag handelt, müssen die nötigen Auskünfte zur Beantwortung der Fragen 3.01 bis 3.13 des Abschnitts "UNFALL" bei dem Beschäftigungsunternehmen angefragt werden, vorzugsweise in Form eines ausführlichen Unfallberichts, welcher der Anzeige beigelegt werden kann.

3.04 Beispiele eines gewöhnlichen Arbeitsplatzes:
Werkstatt, Laden, Büro, Räume der gewöhnlichen Arbeitsstätte usw.

Beispiele eines vorübergehenden oder beweglichen Arbeitsplatzes:
Baustelle, Tätigkeit in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen, Aufsuchen von oder Tätigkeit an Orten außerhalb der normalen Arbeitsstätte im Auftrag des Arbeitgebers, befristete Versetzung usw.

Bei einem Arbeitswegeunfall wird gebeten, gegebenenfalls eine Kopie des Verkehrsunfallberichts zukommen zu lassen.

3.05 Bitte die Arbeitsumgebung oder den Arbeitsplatz angeben,
z. B. Reparaturwerkstatt, Lager, Gebäude bei Ausbesserungsarbeiten, Tunnelbaustelle, Viehstall, Büro, Schule, Laden, Krankenhaus, Parkplatz einer Sporthalle, Dach eines Hotels, Privathaus, Kanalisation, Obstplantage, Garten, Autobahn, in einem Kraftfahrzeug, auf einem Schiff im Hafen, unter Wasser usw.

Bei Verkehrsunfällen bitte die Ortschaft und die Straße angeben!

3.06 Bitte die Art von Arbeit (den Arbeitsprozess) angeben, z.B. Herstellung von Erzeugnissen, Lagerung, Aushub, Errichtung oder Abriss eines Bauwerks, land- oder fortwirtschaftliche Tätigkeit, Arbeit mit Tieren, Betreuung, Unterstützung, Schulung, Büroarbeit, Einkauf, Verkauf, in einem Zug, künstlerische Tätigkeit usw.

Berücksichtigen Sie bitte auch Zuarbeiten wie Installation, Demontage, Wartung, Reparatur, Reinigung usw. 

3.07 Bitte die spezifische Tätigkeit angeben, z.B. eine Maschine beladen, mit einem Handwerkzeug arbeiten, ein Fördergerät fahren, einen Gegenstand ergreifen, heben oder rollen, eine Last tragen, einen Behälter schließen, auf eine Leiter steigen, gehen, sich setzen usw. sowie gegebenenfalls die beteiligten Gegenstände (Werkzeug, Maschine, Gerät, Material, Objekt, Instrument, Substanz usw.)

3.09 Bitte das vom normalen Arbeitsprozess abweichende Ereignis oder die vom normalen Arbeitsprozess abweichenden Ereignisse angeben, z.B. Problem mit der Elektrik, Explosion, Feuer, Überschwemmung, Umkippen, Leck, Gasaustritt, Bruch, Bersten, Fall oder Einsturz von Objekten, unregelmäßiger Start oder Lauf einer Maschine, Kontrollverlust über ein Transportmittel oder Objekt, Ausrutschen oder Sturz einer Person, Handeln zum falschen Zeitpunkt, "falsche Bewegung", Schock, Furcht, Gewalt, Aggression usw. und die gegebenenfalls beteiligten Gegenstände (Werkzeug, Maschine, Gerät, Material, Objekt, Instrument, Substanz usw.)

3.10 Bitte alle zur Verletzung führenden Kontakte und die gegebenenfalls beteiligten Gegenstände angeben, z.B. Kontakt mit elektrischem Strom, extremen Temperaturen oder gefährlichen Stoffen, von etwas ertränkt, verschüttet oder erstickt, Aufprall auf ein Objekt, von einem Objekt getroffen, Kollision, Kontakt mit scharfem oder spitzem Gegenstand, von etwas eingeschlossen oder gequetscht, Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparates, Schock, von einem Tier oder einer Person verletzt usw.

4.04 Bitte geben Sie die Art der Verletzung und den betroffenen Körperteil an, soweit Ihnen dies als Arbeitgeber oder 4.05 als  sein Stellvertreter möglich ist.

Diese Angabe hat nur einen informellen Wert und die Verwaltung wird von Amts wegen einen ausführlichen medizinischen Bericht beim behandelnden Arzt beantragen, falls die Arbeitsunfähigkeitsdauer 3 Tage übersteigt oder wenn es sich um Wegeunfälle handelt.

4.07 Um diese Rubrik fehlerfrei ausfüllen zu können, wird empfohlen, diese Rubrik frühestens ab dem 3. Tag nach dem Datum des Unfallgeschehens auszufüllen.

5.05 Die Unfallanzeige muss vom Arbeitgeber oder seinem Stellvertreter oder von der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterschrieben werden.


Wichtiger Hinweis:

Zum Zweck einer schnellen und sachgemäßen Erledigung der Unfallanzeigen ist ein sorgfältig ausgefülltes Formular unerlässlich.

Der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter muss eine Untersuchung über die Ursachen des Unfalls und über die Arbeitsbedingungen durchführen, welche den Unfall hervorgerufen haben könnten. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann gemäß Artikel 309 der Sozialversicherungsordnung Geldstrafen nach sich ziehen.

Artikel 309. (1) Unternehmer und andere Arbeitgeber, welche ihren Verpflichtungen, die ihnen durch gesetzliche, reglementarische oder statuarische Anordnungen auferlegt sind, nicht oder verspätet nachkommen, diejenigen, welche verspätete oder ungenaue Auskünfte liefern, zu welchen sie verpflichtet sind, sowie diejenige welche, ihre Beiträge nicht fristgerecht zahlen, können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10.000€ belegt werden. Unter den gleichen Bedingungen können Versicherte mit einer Ordnungsstrafe bis zu 750€ belegt werden.

(Übersetzung aus dem Französischen; im Zweifelsfall ist nur der französische Originalwortlaut rechtsverbindlich)



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