Die
Unfallmeldung
Die
entsprechenden Formulare
können
online heruntergeladen werden.
Nachdem sie ausgefüllt und
unterzeichnet worden
sind, müssen sie spätestens innerhalb von 8 Tagen auf dem
normalen Postweg
eingesandt werden.
Schwere
Unfälle,
tödliche
Unfälle und Katastrophen
sind
sofort
zu
melden:
- Wer an einer Berufskrankheit
erkrankt ist, kann ein speziell dafür vorgesehenes
Formular anfordern, Tel. 261915-2201.
Sie
können das Formular
"Unfallanzeige" in zweierlei Form herunterladen:
A)
Formulaires,
wenn Sie das
Formular ausfüllen und anschließend sofort auf Papier
auszudrucken wünschen
B)
Clichés,
wenn Sie das
Formular
in Ihr betriebseigenes EDV-Programm zu integrieren wünschen
Wann
ist
eine
Unfallanzeige
zu
erstatten?
Bei jedem
Arbeitsunfall
oder Wegeunfall, und dies auch für leichtere Unfälle, selbst
wenn sie
keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Wer
muss
die
Anzeige
erstatten?
Der
Arbeitgeber oder
sein Stellvertreter, insbesondere die Fachkraft für
Arbeitssicherheit, muss
jeden Arbeitsunfall oder Wegeunfall an die Unfallversicherung
(Association
d'Assurance
contre
les
Accidents)
melden und auf sämtliche Fragen auf dem Formular antworten.
Innerhalb
welcher
Frist
ist
die
Unfallanzeige
zu
erstatten?
1. Bei
schweren
Unfällen, Todesfällen oder bei Katastrophen:
Schwere
Unfälle,
tödliche Unfälle und Katastrophen sind sofort tel.
261915-2201,
per Fax 40 12 47 oder E-Mail prevention@secu.lu bei der
Unfallversicherung (Association
d'Assurance contre les Accidents), der
Gewerbeinspektion und der zuständigen Polizeistation zu melden.
2. Alle
Unfälle (auch
die unter Abschnitt 1 aufgeführten) müssen schriftlich,
spätestens innerhalb von 8 Tagen, an die Unfallversicherung (Association
d'Assurance
contre
les
Accidents)
mittels des Unfallanzeigeformulars gemeldet werden.
Das Original
des
Unfallanzeigeformulars ist zu senden an die
Association
d'Assurance
contre
les
Accidents
L-2976
Luxemburg
Die
Versicherung
wird dem Versicherten eine Empfangsbestätigung zusenden.
Die
Unfallversicherung wird der Gewerbeinspektion eine Kopie der Anzeige
zukommen lassen.
Um die Rubrik
4.07
"Wiederaufnahme der Arbeit" korrekt ausfüllen zu können, wird
empfohlen, diese Rubrik frühestens ab dem 3. Tag nach dem Datum
des
Unfallgeschehens auszufüllen.
Besondere
Erläuterungen
Eine genaue
Antwort
zu allen Fragen auf dem Formular ist unerlässlich!
Zu den
einzelnen Rubriken:
1.03
Arbeitgebernummer
bei der Sozialversicherung.
Es handelt sich um die Nummer, welche dem Betrieb
bei der Anmeldung vom Centre
commun de la Sécurité sociale zugeteilt
wurde.
2.03 Beruf des
Versicherten im Unternehmen angeben: "Schlosser", "Maurer",
"Buchhalter", usw.
2.04
Versichertennummer des Verletzten bei der Sozialversicherung.
Falls dem
Versicherten noch keine Nummer zugeteilt wurde, bitte Geburtsdatum
angeben.
2.05 Beispiele
einer
zeitlich befristeten oder ähnlichen Tätigkeit:
befristeter Vertrag,
Ausbildungsvertrag, Saisonarbeitsvertrag
oder Zeitarbeitsvertrag, Vertrag zur Beschäftigung von
Schülern und Studenten
während der Schulferien, usw.
Falls es sich
um
einen Zeitarbeitsvertrag handelt, müssen die nötigen
Auskünfte zur Beantwortung
der Fragen 3.01 bis 3.13 des Abschnitts "UNFALL" bei dem
Beschäftigungsunternehmen angefragt werden, vorzugsweise in Form
eines
ausführlichen Unfallberichts, welcher der Anzeige beigelegt werden
kann.
3.04 Beispiele
eines
gewöhnlichen Arbeitsplatzes:
Werkstatt, Laden, Büro, Räume der gewöhnlichen
Arbeitsstätte usw.
Beispiele
eines
vorübergehenden oder beweglichen Arbeitsplatzes:
Baustelle, Tätigkeit in
Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen, Aufsuchen von
oder Tätigkeit an
Orten außerhalb der normalen Arbeitsstätte im Auftrag des
Arbeitgebers,
befristete Versetzung usw.
Bei einem
Arbeitswegeunfall wird gebeten, gegebenenfalls eine Kopie des
Verkehrsunfallberichts zukommen zu lassen.
3.05 Bitte die
Arbeitsumgebung oder den Arbeitsplatz angeben,
z. B. Reparaturwerkstatt, Lager,
Gebäude bei Ausbesserungsarbeiten, Tunnelbaustelle, Viehstall,
Büro, Schule,
Laden, Krankenhaus, Parkplatz einer Sporthalle, Dach eines Hotels,
Privathaus, Kanalisation, Obstplantage, Garten, Autobahn, in einem
Kraftfahrzeug, auf einem Schiff im Hafen,
unter Wasser usw.
Bei
Verkehrsunfällen
bitte die Ortschaft und die Straße angeben!
3.06 Bitte die
Art
von Arbeit (den Arbeitsprozess) angeben, z.B. Herstellung von
Erzeugnissen,
Lagerung, Aushub, Errichtung oder Abriss eines
Bauwerks, land- oder fortwirtschaftliche Tätigkeit, Arbeit mit
Tieren,
Betreuung, Unterstützung, Schulung,
Büroarbeit, Einkauf, Verkauf, in einem Zug, künstlerische
Tätigkeit usw.
Berücksichtigen
Sie
bitte
auch
Zuarbeiten
wie
Installation,
Demontage,
Wartung,
Reparatur,
Reinigung
usw.
3.07 Bitte die
spezifische Tätigkeit angeben, z.B. eine Maschine beladen, mit
einem
Handwerkzeug arbeiten, ein Fördergerät fahren,
einen Gegenstand ergreifen, heben oder rollen, eine Last tragen, einen
Behälter
schließen, auf eine Leiter steigen,
gehen, sich setzen usw. sowie gegebenenfalls die beteiligten
Gegenstände
(Werkzeug, Maschine, Gerät,
Material, Objekt, Instrument, Substanz usw.)
3.09 Bitte das
vom
normalen Arbeitsprozess abweichende Ereignis oder die vom normalen
Arbeitsprozess abweichenden Ereignisse angeben, z.B. Problem mit der
Elektrik, Explosion, Feuer, Überschwemmung,
Umkippen, Leck,
Gasaustritt, Bruch, Bersten, Fall
oder Einsturz von Objekten, unregelmäßiger Start oder Lauf
einer Maschine,
Kontrollverlust über ein Transportmittel oder Objekt, Ausrutschen
oder Sturz
einer Person, Handeln zum falschen Zeitpunkt, "falsche Bewegung",
Schock, Furcht, Gewalt, Aggression usw. und die gegebenenfalls
beteiligten
Gegenstände (Werkzeug, Maschine, Gerät, Material, Objekt,
Instrument, Substanz
usw.)
3.10 Bitte
alle zur
Verletzung führenden Kontakte und die gegebenenfalls beteiligten
Gegenstände
angeben, z.B. Kontakt mit elektrischem Strom, extremen Temperaturen
oder
gefährlichen Stoffen, von etwas ertränkt, verschüttet
oder erstickt, Aufprall
auf ein Objekt, von einem Objekt getroffen, Kollision, Kontakt mit
scharfem
oder spitzem Gegenstand, von etwas eingeschlossen
oder gequetscht, Schädigung des Stütz- und
Bewegungsapparates, Schock, von
einem Tier oder einer Person verletzt usw.
4.04 Bitte
geben Sie
die Art der Verletzung und den betroffenen Körperteil an, soweit
Ihnen dies als
Arbeitgeber oder 4.05 als sein
Stellvertreter möglich ist.
Diese Angabe
hat nur
einen informellen Wert und die Verwaltung wird von Amts wegen einen
ausführlichen medizinischen Bericht beim behandelnden Arzt
beantragen, falls
die Arbeitsunfähigkeitsdauer 3 Tage übersteigt oder wenn es
sich um Wegeunfälle
handelt.
4.07 Um diese
Rubrik
fehlerfrei ausfüllen zu können, wird empfohlen, diese Rubrik
frühestens ab dem 3.
Tag nach dem Datum des
Unfallgeschehens auszufüllen.
5.05 Die
Unfallanzeige muss vom Arbeitgeber oder seinem Stellvertreter oder von
der
Fachkraft für Arbeitssicherheit unterschrieben
werden.
Wichtiger
Hinweis:
Zum Zweck
einer
schnellen und sachgemäßen Erledigung der Unfallanzeigen ist
ein sorgfältig ausgefülltes
Formular unerlässlich.
Der
Arbeitgeber oder
sein Stellvertreter muss eine Untersuchung über die Ursachen des
Unfalls und
über die Arbeitsbedingungen durchführen, welche den
Unfall hervorgerufen haben
könnten. Die
Nichteinhaltung
dieser Pflicht kann gemäß Artikel 309 der
Sozialversicherungsordnung Geldstrafen nach sich ziehen.
Artikel 309.
(1)
Unternehmer und andere Arbeitgeber, welche ihren Verpflichtungen, die
ihnen
durch gesetzliche, reglementarische oder statuarische Anordnungen
auferlegt
sind, nicht oder verspätet nachkommen, diejenigen, welche
verspätete oder
ungenaue Auskünfte liefern, zu welchen sie verpflichtet
sind, sowie diejenige welche, ihre Beiträge nicht fristgerecht
zahlen, können
mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10.000€ belegt werden. Unter den
gleichen
Bedingungen können Versicherte mit einer Ordnungsstrafe bis
zu 750€ belegt werden.
(Übersetzung
aus
dem
Französischen;
im
Zweifelsfall
ist
nur
der
französische
Originalwortlaut
rechtsverbindlich)
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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