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23. Dezember 2010

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Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Wenn Sie im Urlaub krank werden

Wenn Sie in Luxemburg beschäftigt sind, gehören Sie der Luxemburger Pflichtversicherung an, auch was die Krankenversicherung anbelangt.

Bevor Sie in den Urlaub starten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sind. Diese sollten Sie nämlich während Ihres Auslandsaufenthalts mit sich führen.

Sie kann online bestellt werden und muss für jedes mitversicherte Familienmitglied gesondert ausgestellt werden.

Lieferzeit ca. 14 Tage. Es kann jedoch sofort im Sozialversicherungszentrum an der Route d’Esch eine provisorische Bescheinigung abgeholt werden.

Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus dem aufgedruckten Ablaufdatum.

Diese Karte ermöglicht es Ihnen in einem EU-Land, in Notfällen sofort Zugang zu einer medizinischen Versorgung zu erhalten, ohne dass Verzögerungen durch administrative Prozeduren in Kauf genommen werden müssen.

Wenn Sie im Urlaub krank werden sollen, so ist das Verfahren dasselbe, auch wenn Sie sich in dieser Zeit im Ausland aufhalten sollten:

  • Sie sollten noch am selben Tag Ihren Patron telefonisch den Krankheitsbeginn melden.
  • Am 3. Tag danach spätestens muss Ihrem Patron die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen (am besten sowohl per Telefax als auch per Einschreiben!).
  • Auch Ihrer Krankenkasse müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden (auch hier ist per Einschreiben zu empfehlen, um auf Nummer sicher zu gehen).

Wenn Sie entsprechend diesem Verfahren vorgehen, so werden Ihnen die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaubstage angerechnet.

Wann Sie die entsprechenden Urlaubstage nachholen, müssen Sie jedoch mit Ihrem Chef bzw. Ihrem Unternehmen abstimmen und terminlich neu festlegen.



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