Wenn Sie im
Urlaub
krank werden
Wenn Sie in Luxemburg
beschäftigt sind, gehören Sie der Luxemburger
Pflichtversicherung an, auch was
die Krankenversicherung anbelangt.
Bevor Sie in den Urlaub
starten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte
sind. Diese sollten Sie nämlich während Ihres
Auslandsaufenthalts mit sich führen.
Sie kann online
bestellt werden und muss für jedes mitversicherte Familienmitglied
gesondert
ausgestellt werden.
Lieferzeit ca. 14 Tage. Es
kann jedoch sofort im Sozialversicherungszentrum
an der Route d’Esch eine provisorische
Bescheinigung abgeholt werden.
Die Gültigkeitsdauer
ergibt sich aus dem aufgedruckten Ablaufdatum.
Diese Karte ermöglicht es
Ihnen in einem EU-Land, in Notfällen sofort Zugang zu einer
medizinischen Versorgung
zu erhalten, ohne dass Verzögerungen durch administrative
Prozeduren in Kauf
genommen werden müssen.
Wenn Sie im Urlaub krank
werden sollen, so ist das Verfahren dasselbe, auch wenn Sie sich in
dieser Zeit
im Ausland aufhalten sollten:
- Sie
sollten
noch am selben Tag Ihren Patron telefonisch den
Krankheitsbeginn melden.
- Am
3.
Tag danach spätestens muss Ihrem Patron die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen (am besten sowohl per
Telefax als auch per Einschreiben!).
- Auch
Ihrer
Krankenkasse müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden
(auch hier ist per Einschreiben zu empfehlen, um auf Nummer sicher zu
gehen).
Wenn Sie entsprechend
diesem Verfahren vorgehen, so werden Ihnen die Tage der
Arbeitsunfähigkeit
nicht als Urlaubstage angerechnet.
Wann Sie die
entsprechenden Urlaubstage nachholen, müssen Sie jedoch mit Ihrem
Chef bzw.
Ihrem Unternehmen abstimmen und terminlich neu festlegen.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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