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13. April 2011

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Der Mindestlohn und andere Sozialparameter

Revenu Minimum garanti



Service des Travailleurs handicapés





Wie wird der Behinderten-Status zuerkannt?

Was muss man tun, um den Status des behinderten Beschäftigten zugesprochen zu bekommen?

1. Der Antragsteller muss Kontakt aufnehmen zum Sekretariat der Commission Médicale (C.M.), um die entsprechenden Formulare auszufüllen:
Anschrift: Rue Bender 1, L-1229 Luxemburg, Tel. 478-5431

2. Die
Commission Médicale entscheidet über den Antrag. Dazu stellt sie den Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit fest, in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit einer gesunden Person derselben Altersgruppe. Die Entscheidung wird per Einschreibebrief mitgeteilt. Das Sekretariat der Commission Médicale fordert ggf. weitere Nachweise an.

3. Im Falle, dass der Anspruch auf den Behinderten Status zuerkannt worden ist, wird der Antragsteller davon per Einschreibebrief benachrichtigt. Die
Commission Médicale leitet die Akte samt Nachweisen weiter an die Commission d’Orientation et de Reclassement Professionnel (C.O.R.).

4. Nach der Anerkennung als behinderter Beschäftigter darf dieser sich einschreiben als solcher beim Service des Travailleurs Handicapés de l’Administration de l’Emploi.

5. Im Falle, dass sich die C.O.R. dafür ausspricht, den Antragsteller dem normalen Arbeitsmarkt zuzuführen, kann sie, bevor sie diese Entscheidung trifft, diesen selbst oder dritte Personen anhören.

6. Im Falle, dass sich die C.O.R. dafür ausspricht, den Antragsteller auf eine geschätzte Werkstätte zu orientieren, müssen die Verantwortlichen der geschützten Werkstätte Maßnahmen definieren, die seinen Bedürfnissen angemessen sind ebenso wie die Maßnahme der Eingliederung, der Begleitung und der professionellen Nachbetreuung auf den normalen Arbeitsmarkt hin.

7. Wenn nach der Zuerkennung des Status des behinderten Beschäftigten der Antragsteller keinen Zugang zu einer entlohnten Beschäftigung hat aus Gründen, die außer seinem Willen liegen, kann dieser Anspruch erheben auf ein Einkommen für schwer behinderte Personen.

Hierzu stellt er einen Antrag beim Direktor der Administration de l’Emploi, die diesen weiterleitet an den Fonds National de Solidarité, damit dieses Einkommen zuerkannt werde. Das zuerkannte Einkommen entspricht dem gesetzlich garantierten Mindesteinkommen (RMG = Revenu Minimum garanti) und wird ab dem Datum der vollständigen Antragstellung gezahlt. Vorher wird die Commission Médicale zur Feststellung des Behinderungsgrades eingeschaltet.

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Weitere Informationen

Behinderte Arbeitnehmer

Gesetz vom 12. September 2003 betreffend das Einkommen behinderter Personen

Info-Handicap: Maßnahmen der sozialen und wirtschaftlichen Absicherung

Zu wenige, veraltert und unterbezahlt. Lëtzebuerger Journal, 13.04.2011.


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