Ist
es
zweckmäßig,
sich
zusätzlich
zu versichern?
Eine
grenzüberschreitende
Krankenversicherung
für Pendler hat zum
Beispiel die DKV
in ihrer Angebotspalette.
Je
nach
Ihrer besonderen
Situation bietet die DKV insbesondere für Luxemburgs
Nachbarländer Belgien,
Deutschland und Frankreich Zusatzprodukte an, die Ihren
Krankenversicherungsschutz durch die Caisse de
Santé
ergänzen können.
Wenn
Sie im Ausland leben und Ihre
Einkünfte ausschließlich in Luxemburg erzielen, werden Sie
durch die hierdurch anzuwendende Sozialgesetzgebung Mitglied
in der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse, der Caisse de
Santé.
Dafür sorgt im Normalfall Ihr Arbeitgeber. Die Caisse de
Santé
bietet Ihnen zumindest eine Grundversorgung.
Sie kann
Ihren Bedürfnissen
als
Grenzgänger aber
nicht in allen Fällen gerecht werden.
Als
Grenzgänger haben Sie bei Sachleistungen (z.B. Kosten
für
Arzneimittel oder
Arztkosten) die Wahl, diese auch im Lande Ihres Wohnsitzes in Anspruch
zu
nehmen. Die Leistungshöhe richtet sich dann allerdings
ausschließlich nach den
Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung des Heimatlandes.
Für Geldleistungen
(z.B. Krankengeld) gelten ausschließlich
die Bestimmungen
der Caisse de
Santé.
Wenn Sie als
Grenzgänger in Luxemburg arbeiten wollen, ergeben sich
für Sie daher viele
Fragen hinsichtlich Ihrer Absicherung im Krankheitsfall. Die DKV
Luxembourg bietet an, bei der Suche nach Lösungen zu
helfen und antwortet auf
dieser
Seite auf einige Ihrer Fragen.
Weitere
Informationen
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
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