Centre Commun de la Sécurité sociale
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14. November 2010

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Sie arbeiten in einem privaten Haushalt

Benötigen Sie eine Luxemburger Steuerkarte?



Nationale Gesundheitskasse




Die Sonderregelung für Hilfen im Privathaushalt

Haushaltshilfen profitieren im Großherzogtum von einem vereinfachten Verfahren bei Sozialversicherung und Lohnsteuer

Wer eine andere Person zur Mithilfe in seinem privaten Haushalt, zur Betreuung seiner Kinder oder zur Pflege von Angehörigen beschäftigen möchte, kann sich zur pflichtgemäßen Anmeldung des dazu vorgesehenen Online-Formulars bedienen.

Sowohl für die Sozialversicherung wie auch die Lohnsteuer ist alleiniger Ansprechpartner das Centre Commun de la Sécurité sociale (und eben nicht unmittelbar die Steuerbehörde!).

Es sind der Name des Arbeitgebers und der beschäftigten Person anzugeben, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, die Art der Beschäftigung sowie die ausgezahlte Nettovergütung.

Der "Bruttoverdienst" wird dann auf der somit gelieferten Grundlage von dem CCSS selbst ermittelt. Die beschäftigte Person muss hierzu keine Steuerkarte vorlegen.

Es werden auf den Nettobetrag pauschal 6 % Lohnsteuer erhoben, die vom Arbeitgeber an das CCSS gezahlt werden.
Der Arbeitgeber (d.h. der betreffende private Haushalt) hat jedoch seinerseits die Möglichkeit, bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für Hilfen im Haushalt von bis zu 3.600€ pro Jahr geltend zu machen.

Vorteil für die beschäftigte Person im Vergleich zur "Schwarzarbeit":

Sie ist gegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfall bei der Gesundheitskasse versichert!


Weitere Informationen

CCSS: "Du personnel engagé dans votre ménage ?" (Broschüre in deutscher Sprache)


Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!