Ihre
Sozialbeiträge
Das Einheitsstatut
Die Anmeldung zur
Sozialversicherung: Gesundheitskasse, gesetzliche Renten-, Pflege-,
Unfallversicherung
Wann
sind Ihre Familienangehörigen kostenfrei mitversichert?
Wie sind Sie
sozial abgesichert, wenn Sie von einem Privathaushalt beschäftigt
werden?
Wie melden
Sie, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden?
Prekäre
Beschäftigungsverhältnisse
Ihre Gesundheitskasse (Krankenversicherung etc.)
Ihr Europäischer
Sozialversicherungsausweis
Woher
bekommen
Sie
die
Formulare,
die
Sie
benötigen?
Wie
melden Sie, dass Sie arbeitsunfähig sind?
Wie
hoch
ist Ihr Beitrag zur Krankenkasse?
Was
und wie zahlen Sie für die von Ihnen bezogenen medizinischen
Sachleistungen?
Was
darf's kosten, dass es konveniert?
Die
Kosten für Vorbeugemaßnahmen (Impfung)
Welche
Sachleistungen bekommen Sie im Bedarfsfalle bezahlt?
Wo
können Sie sich medizinisch behandeln lassen?
Dürfen
Sie einen Arzt im Ausland in Anspruch nehmen?
Wie
hoch ist Ihr Krankengeld?
Wenn Sie im Urlaub
krank werden
Der
Urlaub
aus
Familiengründen
Ist
es zweckmäßig, sich zusätzlich zu
versichern?
Sind
Sie
arbeitsunfähig,
berufsunfähig
oder
erwerbsgemindert?
Was dürfen und was
müssen Sie, wenn Sie arbeitsunfähig sind?
Was
beweist ein ärztliches Attest?
Wie
wird der Behinderten-Status zuerkannt?
Wenn
Sie
die
Anforderungen
Ihres
derzeitigen
Arbeitsplatzes
nicht
mehr
erfüllen
können,
aber
dennoch
nicht
als
invalide
anerkannt
werden
Ihre
Unfallversicherung
Die
Unfallmeldung
Die
Pflegeversicherung
Rechtsweg:
Was tun, wenn
Sie eine Entscheidung einer Stelle der Sozialversicherung für
Unrecht halten?
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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