Nationale Gesundheitskasse
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30. Dezember 2010

ccss.lu

Krankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Wie melden Sie, dass Sie arbeitsunfähig sind?

Die Unfallmeldung

Wie hoch ist Ihr Krankengeld?



Association d’Assurances contre les Accidents



Wolken

Wenn krank – was sich geändert hat

Am 1. Mai 2005 sind mehrere Änderungen des Sozialversicherungsgesetzes in Kraft getreten.

Wichtig davon sind hier folgende Änderungen:

A) Bei Arbeitsunfähigkeit:

Alle Versicherten (Arbeiter wie auch Angestellte) sind verpflichtet, ihre jeweilige Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eingehen).

Erläuterung: Vorher waren ausschließlich Arbeiter verpflichtet, die CMO, und natürlich ihren Arbeitgeber, über ihre Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten. Jetzt unterliegen Angestellte eben derselben Verpflichtung.

Das Krankengeld wird nach zehn Wochen Arbeitsunfähigkeit während eines Referenzzeitraums von zwanzig Wochen nicht mehr gewährt, es sei denn, der Versicherte legt einen ausführlichen ärztlichen Bericht vor, der von seinem behandelnden Arzt erstellt wurde.

Erläuterung: Künftig ist dem Kontrolldienst (Contrôle Médical) für eine mehr als zehnwöchige Krankheit obligatorisch ein ausführlicher ärztlicher Bericht vorzulegen. Dieser entscheidet dann über die weitere Gewährung des Krankengelds.

Der Anspruch auf Krankengeld ist für einen Referenzzeitraum von 104 Wochen auf insgesamt 52 Wochen begrenzt.

Berücksichtigt werden hierbei alle Zeiten von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.

Erläuterung: Bei Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall wird ein Krankengeld gezahlt, sofern vor der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr als 52 Wochen Arbeitsunfähigkeit während eines Referenzzeitraums von 104 Wochen bestanden hat.

Bei Beendigung der Versicherung besteht das Recht auf Erstattung der Kosten für die Gesundheitsversorgung 3 Monate lang fort, sofern der Versicherte während eines ununterbrochenen Zeitraums von 6 Monaten unmittelbar vor Beendigung der Versicherung pflichtversichert war. Die Versicherung erlischt nicht durch eine Unterbrechung von weniger als 8 Tagen.

Erläuterung: Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag beendet wird, besteht das Recht auf Erstattung der Kosten für die Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsvertrags 3 Monate lang fort, sofern sie unmittelbar vorher mindestens 6 Monate lang versichert waren. Es gibt eine Ausnahme: Innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten darf es eine Unterbrechung von weniger als 8 Tagen geben.

Achtgeben müssen beispielsweise Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von weniger als 6 Monaten oder Leiharbeitnehmer mit Kurzverträgen, die durch Zeiträume ohne Beschäftigung unterbrochen sind: Diese Gruppen von Arbeitnehmern laufen im Gegensatz zu früher Gefahr, ohne Sozialversicherungsschutz dazustehen.

B) Bei Arbeitsunfällen:

Bei Arbeitsunfällen muss der Arbeitgeber innerhalb von 8 Tagen die Unfallmeldung verfassen und diese bei der Unfallversicherung (Association d’Assurances contre les Accidents - AAA) einreichen. In dieser Erklärung muss der Arzt keine medizinische Diagnose mehr eintragen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen (und/oder Sachschaden), die aus einem Arbeitsunfall resultiert, kontaktiert die AAA direkt den behandelnden Arzt, dessen Name die Person, die den Arbeitsunfall erlitten hat, zuvor dem Arbeitgeber mitgeteilt hat und der auf dem Formular für die Unfallmeldung steht.

Eine Kopie der Unfallmeldung muss vom Arbeitgeber aufbewahrt werden, und die Person, die den Arbeitsunfall erlitten hat, hat das Recht, ebenfalls eine Kopie dieser Erklärung zu verlangen.

Bei einem Arbeitsunfall, aus dem eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als 3 Tagen resultiert, bei dem aber Sachschaden entstanden ist (beispielsweise Wegeunfall), wird der Person, die den Unfall erlitten hat, eine Empfangsbestätigung geschickt und anschließend eine Bescheinigung über die Anerkennung des Unfalls (nach Konsultation des Arztes durch die AAA).

Erläuterung: Bei einem Wegeunfall, bei dem auf den ersten Blick nur Sachschaden entstanden ist, sollte daher sicherheitshalber ein Arzt aufgesucht werden.


Weitere Informationen

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