Nationale Gesundheitskasse
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13. November 2010

ccss.luKrankenkasse und Sozialversicherung
in Luxemburg



Wie hoch ist Ihr Krankengeld?


Haben Sie einen Arbeitsvertrag auf Probe?



Soziale Sicherheit in Luxemburg

Chambre des Salariés




Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

6 Monate pflichtversichert muss sein, wer Krankengeld auch über Vertragsbeendung hinaus beanspruchen will.

Dies ist eine weitere "Neuerung" des Gesetzes vom 21. Dezember 2004.

Wer nicht mehr der Sozialversicherung angehört, hat nur dann weiterhin noch Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, wenn er vor dieser Beendigung der Zugehörigkeit mindestens 6 Monate pflichtversichert beschäftigt gewesen ist. Unterbrechungen der Mitgliedschaft von weniger als 8 Tagen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte man noch nach wenigen Tagen nach Aufnahme der Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld für die volle Krankheitsdauer.


Beschäftigte mit Zeitarbeits-, Probe- und befristeten Verträgen (CDD) aufgepasst!

Wenn ein solcher Vertrag abläuft oder beendet wird, bevor die sechs Pflichtversicherungs-Monate voll erreicht worden sind, gibt es überhaupt kein Krankengeld mehr nach dem Ende der Beschäftigung.


Article 14, alinéa 4 du Code des assurances sociales (CAS)

„En cas de cessation de l’affiliation, le droit à l’indemnité pécuniaire est maintenu conformément aux alinéas précédents à condition que l’assuré ait été affilié pendant une période continue de six mois précédant immédiatement la désaffiliation. La condition de continuité de l’affiliation ne vient pas à défaillir par une interruption de moins de huit jours.“


Weitere Informationen

CEP-L, L’Assurance Maladie, dialogue thématique No. 6 September 2005.


Die CMEP und die Geldleistungen.



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