Administration des contributions directes
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2. März 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Wer nicht in Luxemburg wohnt, aber dort arbeitet, ist für Luxemburgs Steuerrecht ein "nicht ansässiger Steuerpflichtiger"

Fernfahrer: In welchem Land sind Sie lohnsteuerpflichtig?


Bundesfinanzministerium

Finanzamt Trier

Deutsche Grenzgänger im OGBL

OGBL-ACAL


Wasserbillig

Das Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland zur Vermeidung der doppelten Besteuerung des Einkommens

Das Europarecht macht grundsätzlich einen Unterschied zwischen indirekten und direkten Steuern. Denn weil die Mehrwertsteuer für die Schaffung des EU-Binnenmarktes unumgänglich ist, ist sie durch die EU-Verträge vereinheitlicht worden. Bei den direkten Steuern hat jedoch jeder Mitgliedstaat fast unbeschränkte Gestaltungsmacht.

Zwar wird auch hier wird auf Dauer eine Harmonisierung der Steuersysteme angestrebt, zumindest um eine allen schädliche Konkurrenz der Mitgliedstaaten zu vermeiden. Doch nur ein erster Schritt stellt die Aufforderung laut EU-Vertrag dar, dass die Mitgliedstaaten untereinander Abkommen abschließen sollen, um die Doppelbesteuerung eines Steuerpflichtigen für dasselbe Einkommen auszuschließen. Diese Abkommen orientieren sich an einer Modell-Empfehlung der OECD, werden aber in den möglicherweise abweichenden Einzelbestimmungen von den betreffenden Staaten in Aushandlungen erst definitiv geregelt.

Doppelbesteuerung (la double imposition) kann innerhalb internationaler Beziehungen auftreten, wenn derselbe Steuerpflichtige für denselben Steuertatbestand in derselben Steuerperiode von mehr als einem Staat dieselbe oder eine ähnliche Steuer entrichten soll.

Dass eine Doppelbesteuerung eintritt, kann die verschiedensten Gründe haben. Da die einzelnen Staaten in ihrer Steuergesetzgebung grundsätzlich souverän sind, kann es vorkommen, dass zwei verschiedene Staaten für denselben Tatbestand vom selben Steuerpflichtigen Steuer fordern. Zum Beispiel der eine nach dem Prinzip des Wohnortes des Steuerpflichtigen, der andere nach dem Prinzip der Quelle der betreffenden Einkünfte (Die USA gehen gar von der Staatsangehörigkeit ihrer Bürger aus; innerhalb der EU jedoch ist eine Diskriminierung der Steuerpflichtigen nach ihrer Angehörigkeit zu einem bestimmten Mitgliedstaat strikt verboten.).

Es tritt also ein Konflikt auf zwischen dem Gesetz des einen und dem des anderen Staates. Um einen solchen Konflikt zu lösen, gibt es die Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung. In ihnen wird festgelegt, in welchem Falle das Gesetz welchen Staates für welche Steuern (und welche Steuerpflichtige und/oder Steuertatbestände) anzuwenden ist.


Laut seinem Art. 28, Absatz 2 gilt das Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland unbefristet, kann aber zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. In einem solchen Falle gilt es dann letztmalig für das entsprechende Steuerjahr.


Weitere Informationen

Finanzamt Trier: Doppelbesteuerungsabkommen
Leben und Arbeiten im Raum Trier-Luxemburg:
- Informationen für Arbeitnehmer
- Informationen für Arbeitgeber

In welchem Staat sind Steuern zu zahlen?


Informations concernant la directive relative à la coopération administrative dans le domaine fiscal. Regierungsmitteilung, 12.01.2011.

Alain Steichen: Manuel de Droit Fiscal. Tome I, Les cours du Centre Universitaire de Luxembourg. Éd. Saint Paul, 2000, S. 210 ff.

Das derzeit gültige Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland ist auf der Website des Bundesfinanzministeriums zu finden. Da der Fundort ständig wechselt, bitte einfach in die Suchmaschine auf der genannten Website folgende Stichwörter eingeben: „Doppelbesteuerungsabkommen, Luxemburg“.

Die derzeit geltenden Abkommen des Großherzogtums Luxemburg sind hier aufgelistet.
Diese Abkommen sind derzeit in Verhandlung.



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