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2. März 2011

Wie
melden Sie
Ihren Wohnsitz in Luxemburg an?
Ist
eine
Carte de
Séjour
/ Aufenthaltserlaubnis erforderlich?
ITM
justlanded.com
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Steuerprivilegien für Expatriates
Zum Jahresende 2010 hat die
Einkommensteuerverwaltung ein Zirkular veröffentlicht, womit
Steuerbegünstigungen für Hochqualifizierte detalliert werden,
die aus dem Ausland nach Luxemburg geholt werden.
Als
"hochqualifiziert" gilt demnach, wer ein Monatseinkommen von über
8.787€ erzielt. Diese Betragsgrenze ist vorgegeben durch die Höchstgrenze
des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Betroffen von
diesen Steuervergünstigungen sind Leistungen, die in der Regel vom
Arbeitgeber zugunsten des Beschäftigten im Hinblick auf den Umzug
und die Eingliederung des Haushalts des Beschäftigten in das
Leben in Luxemburg übernommen werden und sonst gemeinhin unter zu
versteuernde sachwerte
Vorteile fallen.
Weitere
Informationen
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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