Wie Sie Ihre
auf Verbraucherkredite geschuldeten Zinszahlungen als Sonderausgabe
geltend machen
Es
handelt
sich
hierbei
um
die
Schuldzinsen,
die
Sie
zahlen für
die üblichen
Verbraucherdarlehen, etwa um bestimmte
Anschaffungen
zu bezahlen oder etwa eine Reise zu unternehmen (Möbel, Kfz,
Reise, Studium,
Hochzeit, ...).
Es
handelt
sich
hier
also
wohlgemerkt
nicht um
ein Darlehen
zur
Finanzierung
von
Immobilien (Kauf oder Neuerrichtung)!
Hypothekendarlehen fallen so wenig unter die Rubrik von
Sonderausgaben wie überhaupt Ausgaben, die in wirtschaftlichem
Zusammenhang mit
der Erzielung von Einkünften stehen, welche von
der Einkommensteuer befreit sind.
Auch
wenn
man
der
Steuerbehörde
wegen
verspäteter
Steuerzahlung
Säumniszinsen
zahlen muss, so
kann man diese
nicht wiederum von der zu zahlenden Steuer absetzen.
Ebenfalls
kommen
hier
nicht
in
Frage
Zinsen
für
Darlehen, die in
wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbefreten Einkünften stehen.
Höchstgrenze
672 Euro pro
Steuerjahr
Als
derartige
Schuldzinsen
kann
ein
Steuerpflichtiger höchstens bis zu 672 Euro pro Jahr geltend
machen.
Für
den
Ehepartner sowie
jedes Kind, das zur Veranlagungsgemeinschaft gehört, erhöht
sich die
Höchstgrenze
für jede
Person jeweils um
672 Euro.
Beispiel
Ein
Ehepaar
mit
zwei
Kindern
kommt
auf
diese
Weise auf
4
x
672 Euro = 2.688 Euro
Wenn
der
Steuerpflichtige
nicht
das
gesamte
Steuerjahr
über
steuerpflichtig
war, dann wird der
Höchstbetrag von 672 Euro aufgeteilt nach den ganzen Monaten,
für
die er steuerpflichtig
war.
Diese
Höchstgrenze
wird
nicht
angewandt,
wenn
es sich um Darlehen
im Rahmen der
Aufteilung eines gemeinsamen Erbes und die Auszahlung von Miterben geht.
Wie
belegen?
Der
Steuerpflichtige
muss
die
Berücksichtigung
dieser
Sonderausgaben
beantragen
und
belegen
durch
Bescheinigungen der Bank über die Zahlung dieser Zinsen.
In
der
Regel
erfolgt
die
Beantragung
bei
der
Einkommensteuererklärung
nach Ablauf des Steuerjahres
(Abgabefrist 31.
März).
Wenn
eine Einkommensteuererklärung
nicht erfolgt, können diese Sonderausgaben im Rahmen eines Lohnsteuerjahresausgleichs
beantragt werden, am Ende des Jahres, sobald
die
Höhe der Schuldzinsen festgestellt und bekannt ist.
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