Administration des contributions directes
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1. April 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Sollen Sie beantragen, auf gleiche Weise wie ein ansässiger Steuerpflichtiger veranlagt zu werden?

Der Art. 157ter nach Abänderung durch das Gesetz vom 21. Dezember 2007



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Die Gleichbehandlung mit ansässigen Steuerpflichtigen kann auch für eingetragene Partner beantragt werden

Der Art. 157ter L.I.R. (Einkommensteuergesetz) bestimmt in seiner durch das Gesetz vom 27. Dezember 2007 abgeänderten Fassung mit dem neu hinzugefügten Absatz 5:

"Die nicht ansässigen Lebenspartner, deren inländische Einkünfte gemäß Absatz 1, 1. Satz besteuert werden, und deren Partnerschaft existiert hat zu Beginn des Steuerjahres und die während dieser Zeit eine gemeinsame Wohnung oder Wohnsitz geteilt haben, werden auf Antrag hin gemeinsam besteuert. Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels bezüglich der gemeinsamen Besteuerung von Ehegatten sind ebenfalls anwendbar zu denselben Bedingungen für die gemeinsame Besteuerung der Lebenspartner."

Nach dem Gesetz vom 9. Juli 2004 wird eine Partnerschaft zweier als Paar lebender Personen desselben oder unterschiedlichen Geschlechts durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihres gemeinsamen Wohnsitzes begründet, wobei auf einen Vertrag über die gemeinsamen Güter Bezug genommen wird. Der Standesbeamte stellt, sofern die Bedingungen des einschlägigen Gesetzes vorliegen, eine entsprechende Bescheinigung aus.

Partner in diesem Sinne können bei Abgabe der Einkommensteuererklärung eine gemeinsame Veranlagung (wie bei Ehegatten) beantragen. Diese gemeinsame Veranlagung findet jedoch nur auf besonderen Antrag hin statt.

Anders als bei einem Heiratstermin wird die gemeinsame Veranlagung nicht auf das gesamte betreffende Steuerjahr ausgedehnt, sondern erst ab dem Steuerjahr gerechnet, das dem Tag der Eintragung der Partnerschaft folgt.

Grenzgänger, welche nach Luxemburger Einkommensteuerrecht als eingetragene Lebenspartner anerkannt werden, können ebenso die Gleichbehandlung mit ansässigen Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Berücksichtigung ihrer übrigen Einkünfte und Verluste aus Erwerbstätigkeit beantragen.



Vgl. das Stichwort "Partenariat" auf der Websitze der Administration des contributions directes

pw, Modert: Keine „Dysfunktionen“. Lëtzebuerger Journal, 22.01.2011.

“Partenariat“ in Luxemburg


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