Administration des contributions directes
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4. März 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Fernfahrer: In welchem Land sind Sie lohnsteuerpflichtig?



ACAL




Steuerfreie Tages- und Übernachtungsgelder für Berufsfernfahrer

Zwei unterschiedliche Verfahren können angewandt werden.

a) Normales Verfahren

Der Beschäftigte muss zur Verfügung der Steuerbehörde die Belege halten, aus welchen Datum und genaue Bezeichnung des Restaurants oder Hotels hervorgeht und die ordentlich quittiert sein müssen.

Die Spesenerstattung ist steuerfrei in dem Maße, wie sie nicht die belegten Beträge sowie die Höchstgrenzen wie folgt überschreitet:

 

Luxemburg

Ausland

Hauptmahlzeit, im Restaurant eingenommen

7,00 €

15,00 €

Hauptmahlzeit, nicht im Restaurant eingenommen

3,50 €

7,50 €

Zusatzbefreiung bei 24 Std. Auslandsaufenthalt pro Tag

 

2,50 €

Hotelübernachtung

25 €

50 €


Wenn die gezahlte Aufwandsentschädigung die berechneten Ausgaben überschreitet, ist der überschreitende Betrag als zu versteuerndes Einkommen zu behandeln.

Falls keine Belege vorgezeigt werden können, wird die Steuerbefreiung wie folgt begrenzt:

 

Luxemburg

Ausland

Hauptmahlzeit

3,50 €

9,50 €

Hotel

7,50 €

15,00 €

Übernachtung ohne Ausgaben

1,50 €

7,50 €

Auslandsaufenthalt über 24 Stunden pro Tag

 

2,50 €


b) Das Pauschalverfahren

Die Vorlage von Belegen ist hierbei nicht erforderlich.

 

Luxemburg

Ausland

Hauptmahlzeit

3,50 €

9,50 €

Hotel

7,50 €

15,00 €

Übernachtung ohne Ausgaben

1,50 €

7,50 €

Auslandsaufenthalt über 24 Stunden pro Tag

 

2,50 €


Anmerkungen

Entweder muss insgesamt das normale oder das Pauschalverfahren angewandt werden!

Die Steuerbefreiung für eine Mahlzeit wird berücksichtigt, wenn der Beschäftigte über mehr als 6 Stunden ununterbrochen unterwegs ist.

Nach über 10 Stunden ununterbrochenen Unterwegsseins wird die Steuerbefreiung für die zweite Mahlzeit angerechnet.

Die Steuerbefreiung für Übernachtung wird angerechnet, wenn der beschäftigte über die gesamte Dauer zwischen 0 und 5 Uhr unterwegs ist.

Als Auslandsaufenthalt zählt jede Fahrt außerhalb eines Umkreises von 25 km zur luxemburgischen Grenze. Wenn der Beschäftigte de Möglichkeit hat, bei sich zu Hause sein Essen einzunehmen, wird die Tagesentschädigung nicht geschuldet.

Damit die Steuerbefreiung gewährt werden kann,

müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Aufwandsentschädigungen müssen auf dem Lohnkonto des Beschäftigten separat aufgeführt werden.

Als Anhang zur Lohnabrechnung muss eine monatliche Aufstellung geleistet werden, die für jede Fahrt, für welche Spesen erstattet werden, folgende Präzisierungen enthalten muss:

a)     das Kennzeichen des LKWs oder des Busses;

b)     die Dauer der Fahrt samt Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Ankunft;

c)     die Wegroute und die gefahrenen Entfernungen (in km);

d)     der Betrag der gewährten Aufwandsentschädigung;

e)     der Betrag der steuerbefreiten Aufwandsentschädigung, gemäß den vorliegenden Bestimmungen;

f)     der Betrag der Aufwandsentschädigung, der versteuert worden ist

Die vorgenannte Aufstellung ist als Anhang zur Gehaltsabrechnung des Beschäftigten zu betrachten und der Steuerverwaltung verfügbar zu halten.


Weitere Informationen


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