Steuergerechtigkeit
Soll
jeder
gleich
viel
Steuern
zahlen? Oder jeder nach seiner
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?
Alain
Steichen
eröffnet
sein
„Manuel
de
Drot Fiscal“, 1. Band
scheinbar ganz lapidar mit dem Satz:
„Le
droit
fiscal
est
constitué
par l’ensemble des
règles juridiques par lesquelles il est procédé
à la répartition des dépenses de l’État
entre les contribuables d’après des facultés
contributives de ces derniers.“
Das
Steuerrecht
werde
begründet
durch
den Zusammenhang der
juristischen Regeln, durch welche die Ausgaben des Staates aufgeteilt
werden nach deren jeweiligen Leistungsfähigkeit.
Das,
was
hier
schon
in der
grundlegenden Definition des Steuerrechts
an sich erscheint, wird gerade in der gegenwärtigen Steuerdebatte
in Deutschland in Frage gestellt.
Es
wurden
ernsthaft
Vorschläge
in
die Diskussion eingebracht,
dass jeder Steuerpflichtige gleich viel oder den gleich hohen
Steuersatz entrichten soll.
Dabei
hieß
es
dazu
schon bei Adam
Smith:
„I.
Die
Bürger
eines
jeden Landes sollten eigentlich
zur
Finanzierung der öffentlichen Aufgaben soweit als möglich im
Verhältnis zu ihren Fähigkeiten beisteuern, was bedeutet,
dass sich ihr Beitrag nach dem Einkommen richten sollte, das sie
jeweils unter dem Schutz des Staates erzielen.“
„II. Eine Steuer, die jeder einzelne zu zahlen verpflichtet
ist,
sollte genau und nicht willkürlich festgelegt sein. Der
Steuertermin, die Zahlungsform und der zu entrichtende Betrag sollten
für den Steuerpflichtigen und jeden anderen klar und offenkundig
sein.“
„III. Jede Steuer sollte zu einer Zeit oder auf eine Art
und
Weise erhoben werden, dass die Zahlung der Abgabe dem Pflichtigen am
leichtesten fällt.“
„IV. Jede Steuer sollte so erhoben werden, dass sie aus den
Taschen der Leute nicht viel mehr nimmt oder heraushält, als sie
an Einnahmen in die Kasse des Staates bringt.“
Ist
Deutschland
auf
dem
Wege
zurück in die Zeit vor der
Französischen Revolution?
Alexis de Tocqueville sah in Kapitel X seiner Analyse der Ursachen der
Französischen Revolution das Hauptübel darin: Die
Aristokratie und die Reichen waren von der Steuer befreit; zahlen
durften die Armen:
„Du
moment ou`l’impôt
avait pour objet, non d’atteindre les
plus capables de le payer, mais le plus incapables de s’en
défendre, on devait être amené à cette
conséquence monstrueuse de l’épargner au riche et d’en
charger le pauvre.“ (S. 182)
Die
Steuern
sollte
zahlen,
nicht
wer sie am besten leisten konnte,
sondern wer sich am wenigsten gegen das Steuerzahlen zu wehren
vermochte.
Das
an
die
Adresse
der Lobbyisten,
die so gerne von
„Steuervereinfachung“ schwätzen!
Weitere
Informationen
Alain
Steichen:
MANUEL
DE
DROIT
FISCAL. LE DROIT FISCAL
GÉNÉRAL. TOME 1.
Les cours du Centre Universitaire de
Luxembourg 2000, Éd. Saint-Paul.
Adam
Smith: Der Wohlstand der Nationen. 5. Buch: Die Finanzen
des
Staates.
2. Kap.: Einnahmequellen, dtv klassik, (S. 703 f.).
Alexis
de
Tocqueville:
L’ancien
régime
et
la
Révolution. Éd. Gallimard 1967.
Georges
N'zambi: Le
bouclier fiscal est mort, vive l'impôt progressif. Le
Monde, 28.11.2010.
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