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1. April 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Als Grenzgänger sind Sie laut Steuerrecht ein "nicht ansässiger Steuerpflichtiger"

Wann müssen Sie  in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Sollen Sie eine ESt-Erklärung abgeben oder einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen?



Finanzministerium

Sind Sie in Luxemburg einkommensteuerpflichtig?

Zwei Kategorien von Personen unterliegen dem Luxemburger Einkommensteuergesetz:

1.)   die ansässigen Steuerpflichtigen,
 d.h. die natürlichen Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Großherzogtum haben.

Die ansässigen Steuerpflichtigen sind "unbeschränkt steuerpflichtig",
d.h. sie werden mit ihren inländischen und ausländischen Einkünften zur Einkommensteuer herangezogen.

2. ) die nicht ansässigen Steuerpflichtigen,
 d.h. die natürlichen Personen, die weder ihren steuerlichen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Großherzogtum haben.

Die nicht ansässigen Steuerpflichtigen sind lediglich "beschränkt steuerpflichtig",
d.h. sie werden ausschließlich mit ihren inländischen Einkünften (d.h. dem Teil ihrer Einkünfte, die sie aus Luxemburg beziehen) zur Luxemburger Einkommensteuer herangezogen.




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