
Sind Sie in
Luxemburg einkommensteuerpflichtig?
Zwei
Kategorien
von
Personen
unterliegen
dem
Luxemburger
Einkommensteuergesetz:
1.)
die ansässigen
Steuerpflichtigen,
d.h. die
natürlichen Personen, die
ihren steuerlichen Wohnsitz
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Großherzogtum
haben.
Die
ansässigen
Steuerpflichtigen
sind
"unbeschränkt
steuerpflichtig",
d.h. sie werden mit
ihren inländischen und ausländischen Einkünften zur
Einkommensteuer
herangezogen.
2.
) die nicht
ansässigen Steuerpflichtigen,
d.h. die
natürlichen Personen,
die weder ihren steuerlichen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen
Aufenthalt im
Großherzogtum haben.
Die nicht
ansässigen
Steuerpflichtigen sind lediglich "beschränkt steuerpflichtig",
d.h.
sie
werden ausschließlich
mit
ihren
inländischen
Einkünften (d.h.
dem
Teil
ihrer
Einkünfte,
die
sie aus Luxemburg beziehen) zur Luxemburger
Einkommensteuer
herangezogen.
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Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
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