Administration des contributions directes
 Meffo's euroluxembourg.lu

     €L www.euroluxembourg.lu

4. März 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Steuerfreie Tages- und Übernachtungsgelder für Berufsfernfahrer



ACAL




In welchem Staat sind LKW-Fahrer lohnsteuerpflichtig?

Es geht hierbei um die Convention germano-luxembourgeoise contre les doubles impositions du 23 août 1958,

und zwar um die Einkommensteuerpflicht von LKW-Fahrern, die in Deutschland wohnen und von einem Transportunternehmen mit Sitz in Luxemburg beschäftigt werden.

Durch das Circulaire L.G.-Conv. D.I. n° 51 du 18 avril 2005,
die das Circulaire L.G.-Conv. D.I. n° 51 du 27 mars 2000 ersetzt,
haben die zuständigen Behörden des Großherzogtums Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland sich im Rahmen einer „Verständigungsvereinbarung“ auf bestimmte Regeln geeinigt,
um die Frage der Steuerpflicht von Berufskraftfahrern zu klären, die nicht ansässig sind, aber einem inländischen Unternehmen angehören.

Die Regeln werden mit Hilfe von konkreten Beispielen erläutert.

Die Bestimmungen des betreffenden Zirkulars werden angewandt auf die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2005 beginnen, also praktisch in der Mehrheit der Fälle ab 1. Januar 2006.

Im Übrigen werden bei Vorliegen einer ähnlichen Vereinbarung dieselben Grundsätze auf Berufskraftfahrer angewandt, die in einem anderen Staat wohnen. Indessen muss angemerkt werden, dass gewisse vereinbarte Bestimmungen in dieser Materie von denjenigen der deutsch-luxemburgischen Vereinbarung abweichen.


Weitere Informationen

Das diesbezügliche Zirkular ist hier wiedergegeben.


Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!