Einkommensteuer
erklären in Rheinland-Pfalz
Wer
in
Deutschland
wohnt,
ist
mit
allen
seinen
Einkünften, auch denen, die er im Ausland erzielt, in
Deutschland
einkommensteuerpflichtig.
Auf
Grund
von
Abkommen
zur
Vermeidung
der
Doppelbesteuerung
innerhalb zweier
Staaten sind die meisten Einkünfte, die im Ausland schon
steuerpflichtig sind,
von der deutschen Einkommensteuer ausgenommen.
Sie müssen jedoch angegeben
werden, da sie den Steuersatz erhöhen, der auf das restliche in D
zu
versteuernde Einkommen anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt).
Ein
Grenzgänger,
der
ausschließlich
aus
Luxemburg
Lohn
oder
Gehalt
bezieht und darüber hinaus sonst
keinerlei
steuerpflichtigen Einkünfte hat, muss dem deutschen Finanzamt
höchstens noch
erklären, dass dem so ist.
Ein
Grenzgänger,
der
aber
noch
durch
Mitglieder
seines
Haushalts oder durch
Immobilienbesitz oder aus Anlagevermögen neben den Luxemburger
Einkünften
andere Einkünfte hat, muss oder kann eine Steuererklärung in
Deutschland
abgeben (evtl. neben derjenigen, die er auch noch in Luxemburg macht).
Unter
Umständen
kommt
für
Sie
als
Grenzgänger
in
Deutschland
eine "Antragsveranlagung" in Betracht.
Das bedeutet:
Sie
geben
aus
eigenem
Antrieb
eine
Steuererklärung
ab, obwohl Sie
dazu eigentlich nicht verpflichtet sind. Sie haben dazu zwei Jahre Zeit.
Beispiel:
Für
das
Jahr
2005
ist
dies
bis
zum
31. Dezember 2007 möglich.
Wer
seine
Steuererklärung
später
abgibt,
kann
keine
Erstattung
mehr erhalten!
Wichtig
zu wissen:
Die Lohnsteuer, die beim Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird, ist
in der
Regel so bemessen, dass sie mit der Jahreseinkommensteuer
übereinstimmt.
Es lohnt sich also, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn
Sie nur in
einem Teil des Jahres Arbeitslohn bezogen haben.
Eine
Steuererklärung
kann
sich
auch
lohnen,
wenn
Ihnen
Werbungskosten,
Sonderausgaben oder
außergewöhnliche
Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer
Lohnsteuerkarte
eingetragen worden ist. (siehe Fragen und Antworten: Lohnsteuer
/
Einkommensteuer
Eine
Steuererklärung
empfiehlt
sich
auch,
wenn
negative
Einkünfte
(Verluste)
aus anderen
Einkunftsarten
berücksichtigt werden sollen.
Auch
in
manch
anderen
Fällen
kann
sich
für
Sie eine Steuererklärung lohnen!
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