Bundesfinanzministerium

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1. April 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Welche deutsche Steuerklasse ist für den in Deutschland steuerpflichtigen Grenzgänger-Ehegatten am günstigsten?

Das Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung



Steuerrechner




Einkommensteuer erklären in Rheinland-Pfalz

Wer in Deutschland wohnt, ist mit allen seinen Einkünften, auch denen, die er im Ausland erzielt, in Deutschland einkommensteuerpflichtig.

Auf Grund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung innerhalb zweier Staaten sind die meisten Einkünfte, die im Ausland schon steuerpflichtig sind, von der deutschen Einkommensteuer ausgenommen.
Sie müssen jedoch angegeben werden, da sie den Steuersatz erhöhen, der auf das restliche in D zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt).

Ein Grenzgänger, der ausschließlich aus Luxemburg Lohn oder Gehalt bezieht und darüber hinaus sonst keinerlei steuerpflichtigen Einkünfte hat, muss dem deutschen Finanzamt höchstens noch erklären, dass dem so ist.

Ein Grenzgänger, der aber noch durch Mitglieder seines Haushalts oder durch Immobilienbesitz oder aus Anlagevermögen neben den Luxemburger Einkünften andere Einkünfte hat, muss oder kann eine Steuererklärung in Deutschland abgeben (evtl. neben derjenigen, die er auch noch in Luxemburg macht).

Unter Umständen kommt für Sie als Grenzgänger in Deutschland eine "Antragsveranlagung" in Betracht. Das bedeutet:

Sie geben aus eigenem Antrieb eine Steuererklärung ab, obwohl Sie dazu eigentlich nicht verpflichtet sind. Sie haben dazu zwei Jahre Zeit.


Beispiel:

Für das Jahr 2005 ist dies bis zum 31. Dezember 2007 möglich.

Wer seine Steuererklärung später abgibt, kann keine Erstattung mehr erhalten!


Wichtig zu wissen:
 
Die Lohnsteuer, die beim Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird, ist in der Regel so bemessen, dass sie mit der Jahreseinkommensteuer übereinstimmt.
Es lohnt sich also, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie nur in einem Teil des Jahres Arbeitslohn bezogen haben.


Eine Steuererklärung kann sich auch lohnen, wenn Ihnen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist. (siehe Fragen und Antworten: Lohnsteuer / Einkommensteuer

Eine Steuererklärung empfiehlt sich auch, wenn negative Einkünfte (Verluste) aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt werden sollen.

Auch in manch anderen Fällen kann sich für Sie eine Steuererklärung lohnen!




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