Administration des contributions directes
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1. April 2011

Finanzamt

Lohn- und Einkommensteuer
in Luxemburg



Der Ombudsman und die Steuerbehörde




Was tun, wenn Sie mit einer Entscheidung Ihres Steuerbeamten nicht einverstanden sind?

Sie haben drei unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie gegen eine Entscheidung der Steuerbehörde angehen können:

  • Ersuchen, eine Härtefall-Regelung anzuwenden (la Demande en Remise ou Restitution gracieuse d'Impôt)
  • die Anfechtung oder Reklamation (la Réclamation)
  • die Beschwerde (le Recours hiérarchique formel)

Eine Anfechtung

Eine Anfechtung oder Reklamation muss innerhalb von 3 Monaten beim Direktor der Administration des Contributions directes erhoben werden.

In der Regel geht es hierbei um den Steuerbescheid (le Bulletin d'Impôt), oder um die getrennte oder gemeinsame Veranlagung (les Bulletins d'Établissement séparé et en commun) oder um bestimmte administrative Entscheidungen.
Die Entscheidung des Leiters (Directeur) ihrerseits kann wieder angefochten werden (un Recours en Réformation), und zwar binnen 3 Monaten vor dem Verwaltungsgericht (Tribunal administratif).

Innerhalb von 40 Tagen nach Bekanntmachung ist dessen Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof (Cour administrative) anzufechten.

Hat der Leiter nicht binnen 6 Monaten geantwortet, so kommt diese Nichtbeantwortung einer Ablehnung gleich, wogegen der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet ist (aber nicht etwa gegen die Untätigkeit des Leiters, sondern ausschließlich gegen die ursprüngliche Entscheidung bzw. den Steuerbescheid!).


Eine Beschwerde

Durch eine Beschwerde kann jede konkrete Festsetzung durch das Büro, welches die geschuldete Steuer festsetzt (le Bureau d'Imposition), angegriffen werden (z.B. Zahlungsfrist, Festsetzung eines Zuschlags auf die geschuldete Steuersumme usw.).

Sie muss binnen 3 Monaten vor dem Leiter der Administration des Contributions directes eingebracht werden. Die Fristen für die Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht ist wie oben unter der Reklamation beschrieben.


Eine Härtefall-Regelung

Ein solches Ersuchen ist ebenfalls vor dem Leiter der Administration des Contributions directes einzubringen.
Hierbei geht es um gesetzliche Härten in einem konkret gelagerten Falle, wie sie so vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein konnten oder wo man aus grundsätzlich nahe liegenden Gleichheits- bzw. Gerechtigkeitserwägungen heraus vom unbestritten geltenden Buchstaben des Steuergesetzes abweichen sollte. Auch in diesem Falle sind Rekursmöglichkeiten vor den Verwaltungsgerichten gegeben.


Ersuchen um eine Berichtigung

Von den vorstehend genannten drei Fällen eines Rekurses sind einfache Berichtigungen (Demande de Rectification) einer eingereichten Einkommensteuererklärung zu unterscheiden (wenn Ihnen ein Irrtum unterlaufen ist oder Sie eine Lücke übersehen haben).

Diese Berichtigungswünsche sollten Sie unverzüglich, nachdem Sie bemerkt haben, dass sie erforderlich sind, (möglichst noch vor dem zentralen EDV-Erfassungstermin!) und direkt dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter im Bureau d'Imposition zuleiten.




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