Was tun, wenn Sie
mit einer Entscheidung
Ihres Steuerbeamten nicht einverstanden sind?
Sie
haben
drei
unterschiedliche
Möglichkeiten,
wie
Sie
gegen
eine
Entscheidung
der Steuerbehörde angehen können:
- Ersuchen,
eine
Härtefall-Regelung
anzuwenden (la
Demande en Remise ou Restitution gracieuse d'Impôt)
- die
Anfechtung oder Reklamation (la
Réclamation)
- die
Beschwerde (le Recours
hiérarchique formel)
Eine
Anfechtung
Eine
Anfechtung
oder
Reklamation
muss
innerhalb von
3 Monaten beim Direktor
der Administration
des
Contributions
directes erhoben
werden.
In
der
Regel
geht
es
hierbei
um
den
Steuerbescheid
(le
Bulletin
d'Impôt), oder um
die getrennte oder gemeinsame Veranlagung (les
Bulletins
d'Établissement
séparé
et
en
commun)
oder um bestimmte administrative
Entscheidungen.
Die Entscheidung des Leiters (Directeur)
ihrerseits
kann
wieder
angefochten
werden
(un
Recours
en
Réformation),
und zwar binnen 3 Monaten
vor
dem Verwaltungsgericht (Tribunal
administratif).
Innerhalb von 40 Tagen nach
Bekanntmachung ist dessen Entscheidung vor dem
Verwaltungsgerichtshof (Cour
administrative)
anzufechten.
Hat
der
Leiter
nicht
binnen 6
Monaten geantwortet, so kommt diese
Nichtbeantwortung einer Ablehnung gleich, wogegen der Weg zum
Verwaltungsgericht eröffnet ist (aber nicht etwa gegen die
Untätigkeit des
Leiters, sondern ausschließlich gegen die ursprüngliche
Entscheidung bzw. den
Steuerbescheid!).
Eine
Beschwerde
Durch
eine
Beschwerde
kann
jede
konkrete
Festsetzung
durch
das
Büro,
welches
die geschuldete Steuer festsetzt (le
Bureau
d'Imposition),
angegriffen werden (z.B. Zahlungsfrist, Festsetzung
eines Zuschlags auf die geschuldete Steuersumme usw.).
Sie
muss
binnen 3 Monaten
vor dem
Leiter der Administration
des
Contributions
directes eingebracht
werden. Die Fristen für
die Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht ist wie oben unter der
Reklamation
beschrieben.
Eine
Härtefall-Regelung
Ein
solches
Ersuchen
ist
ebenfalls
vor
dem
Leiter
der
Administration
des
Contributions
directes einzubringen.
Hierbei geht es um gesetzliche
Härten in
einem konkret gelagerten Falle, wie sie so vom Gesetzgeber nicht
beabsichtigt
sein konnten oder wo man aus grundsätzlich nahe liegenden
Gleichheits- bzw.
Gerechtigkeitserwägungen heraus vom unbestritten geltenden
Buchstaben des
Steuergesetzes abweichen sollte. Auch in diesem Falle
sind
Rekursmöglichkeiten vor den Verwaltungsgerichten gegeben.
Ersuchen
um
eine
Berichtigung
Von
den
vorstehend
genannten
drei
Fällen
eines
Rekurses
sind
einfache
Berichtigungen
(Demande
de
Rectification) einer
eingereichten Einkommensteuererklärung zu unterscheiden (wenn
Ihnen
ein Irrtum unterlaufen ist oder Sie eine Lücke übersehen
haben).
Diese
Berichtigungswünsche
sollten
Sie
unverzüglich,
nachdem
Sie
bemerkt
haben,
dass
sie
erforderlich sind, (möglichst
noch vor dem
zentralen EDV-Erfassungstermin!) und direkt dem
für Sie zuständigen Sachbearbeiter im Bureau
d'Imposition zuleiten.
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