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26.12.2007


Altersrente

7.   Renten in und aus Luxemburg



Invalidenrente für Grenzgänger

 

Rentenanträge werden für gewöhnlich im Lande des Wohnsitzes des Anragstellers gestellt.
Es gibt aber für Grenzgänger hier eine Sonderregelung.

Ein Grenzgänger, der in Luxemburg in einem Arbeitsverhältnis steht, ist damit bei einer Luxemburger Krankenkasse pflichtversichert.

Wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig wird, bezieht er sofort oder nach Ablauf einer gewissen Frist Krankengeld von derselben Krankenkasse.

Wenn medizinisch betrachtet keine Aussicht besteht, dass die bisherige Arbeit demnächst wieder aufgenommen werden kann, kann der Antrag auf eine Invalidenrente gestellt werden.

Dies setzt ein Verfahren in Gang, in welchem durch Kontrollarzt und Arbeitsmediziner die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers geprüft wird und ggf. nach anderen Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers innerhalb desselben Unternehmens oder am Luxemburger Arbeitsmarkt gesucht wird.

Zur Berechnung der Höhe der Invalidenrente setzt sich die Luxemburger Rentenkasse, falls ebenfalls deutsche Versicherungszeiten und Rentenansprüche vorliegen, mit den deutschen Versicherungen in Verbindung.

Zu weiteren Informationen siehe die Broschüre Die Invalidenpension