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Die
Rentenbesteuerung nach
dem
deutschen
Alterseinkünftegesetz
1.
Was
ist neu durch das Alterseinkünftegesetz?
Das Alterseinkünftegesetz ändert die Besteuerung von
Renteneinkünften und
Pensionen. Neu eingeführt wurde die so genannte nachgelagerte Besteuerung.
Um Benachteiligungen auszuschließen, läuft die
Übergangsphase
über 35 Jahre.
Das Alterseinkünftegesetz gilt von 2005 an, in 2040
ist der Systemwechsel abgeschlossen.
2.
Was
bedeutet nachgelagerte Besteuerung?
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Aufwendungen für die Altersvorsorge
sind während der aktiven Zeit von der Steuer freigestellt.
Dafür werden die
daraus resultierenden späteren Renteneinnahmen voll besteuert,
natürlich unter
Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge.
3.
Warum
wurde auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt?
Die Umstellung ging zurück auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
vom 6. März 2002.
Es machte zur Auflage, die Besteuerung von Renten
und Pensionen einander anzugleichen.
Pensionen werden heute schon nachgelagert
besteuert.
(zu Beamtenpensionen und
Werksrenten siehe Frage
11)
4.
Welche
Vorteile kann die nachgelagerte Besteuerung für mich haben?
Wer noch im aktiven Berufsleben steht und für das Alter vorsorgt,
kann die Aufwendungen
dafür steuermindernd geltend machen.
So steht in jüngeren Jahren, wo vielleicht
Familiengründung etc. anstehen, durch die Steuerersparnis
mehr Geld für
private Zwecke zur Verfügung.
5.
Waren Renten
bislang steuerfrei?
Nein. Renteneinnahmen musste auch vor 2005 zum Teil versteuert werden.
Besteuert wurde dabei der so genannte Ertragsanteil.
Das ist ein vom
Gesetzgeber festgelegter %-Satz, der vom Alter bei Rentenbeginn
abhängt.
Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in Rente ging, bei dem lag der
Ertragsanteil
zuletzt bei 27%.
Diese 27% gingen dann in die Berechnung der
Einkommensteuer ein.
Das hatte meist zur Folge, dass viele Bezieher
gesetzlicher Renten keine Einkommensteuer zahlen mussten.
6.
Meine
Rente hat vor 2005 begonnen. Ändert sich da etwas?
Von 2005 an werden im Prinzip alle Renten nachgelagert besteuert,
unabhängig von ihrem Beginn.
Das gilt auch für Renten, die schon vor dem
1. Januar 2005 zu laufen begonnen haben.
Der steuerpflichtige Anteil liegt
dann im Prinzip bei 50%.
7.
Meine
Rente hat vor 2005 begonnen: Wie hoch ist der Rentenbetrag,
bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist?
Alleinstehende zahlen keine Einkommensteuer, wenn ihre Rente monatlich
nicht
mehr als 1.575 € beträgt und sie keine weiteren Einkünfte
beziehen.
Pro Jahr liegt die Grenze also bei 18.900 €.
Ehepaare zahlen keine Einkommensteuer, wenn ihre Rente monatlich nicht
mehr als
3.150 € beträgt und sie keine weiteren Einkünfte beziehen.
Pro
Jahr liegt die Grenze also bei 37.800 €.
8. Ich
gehe
zwischen 2005 und 2039 in Rente. Wie wird meine Rente
besteuert?
Die Besteuerung ändert sich nach klaren Regeln.
Der steuerpflichtige Teil
der Rente ist dabei abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Bei
Renten,
die in 2005 oder davor begonnen haben, liegt der Anteil, der
besteuert
wird, bei 50%.
Für jeden späteren Rentenjahrgang steigt der
steuerpflichtige Anteil der Rente um jeweils 2%.
Das geht so
bis 2020.
Danach steigt der Besteuerungsanteil jeweils um 1%.
Im
Jahr 2040 erreicht er dann 100%: Die Renten werden von diesem
Jahrgang an voll besteuert.
Fragen und Antworten:
Das
Alterseinkünftegesetz (Rentenbesteuerung)
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