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26.12.2007


Altersrente

7.   Renten in und aus Luxemburg



Die Rentenbesteuerung nach dem deutschen Alterseinkünftegesetz

 

1. Was ist neu durch das Alterseinkünftegesetz?

 
Das Alterseinkünftegesetz ändert die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen. Neu eingeführt wurde die so genannte nachgelagerte Besteuerung.
  
Um Benachteiligungen auszuschließen, läuft die Übergangsphase über 35 Jahre.
Das Alterseinkünftegesetz gilt von 2005 an, in 2040 ist der Systemwechsel abgeschlossen.


2. Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

 
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Aufwendungen für die Altersvorsorge sind während der aktiven Zeit von der Steuer freigestellt.

Dafür werden die daraus resultierenden späteren Renteneinnahmen voll besteuert, natürlich unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge.
 


3. Warum wurde auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt?

 
Die Umstellung ging zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002.
Es machte zur Auflage, die Besteuerung von Renten und Pensionen einander anzugleichen.
Pensionen werden heute schon nachgelagert besteuert.

(zu Beamtenpensionen und Werksrenten siehe Frage 11)

 


4. Welche Vorteile kann die nachgelagerte Besteuerung für mich haben?

 
Wer noch im aktiven Berufsleben steht und für das Alter vorsorgt, kann die Aufwendungen dafür steuermindernd geltend machen.
So steht in jüngeren Jahren, wo vielleicht Familiengründung etc. anstehen, durch die Steuerersparnis mehr Geld für private Zwecke zur Verfügung.
 


5. Waren Renten bislang steuerfrei?

 
Nein. Renteneinnahmen musste auch vor 2005 zum Teil versteuert werden.
Besteuert wurde dabei der so genannte Ertragsanteil.
Das ist ein vom Gesetzgeber festgelegter %-Satz, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.
 
Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in Rente ging, bei dem lag der Ertragsanteil zuletzt bei 27%.
Diese 27% gingen dann in die Berechnung der Einkommensteuer ein.
Das hatte meist zur Folge, dass viele Bezieher gesetzlicher Renten keine Einkommensteuer zahlen mussten.
 


6. Meine Rente hat vor 2005 begonnen. Ändert sich da etwas?

 
Von 2005 an werden im Prinzip alle Renten nachgelagert besteuert, unabhängig von ihrem Beginn.
Das gilt auch für Renten, die schon vor dem 1. Januar 2005 zu laufen begonnen haben.
Der steuerpflichtige Anteil liegt dann im Prinzip bei 50%.
 


7. Meine Rente hat vor 2005 begonnen: Wie hoch ist der Rentenbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist?

 
Alleinstehende zahlen keine Einkommensteuer, wenn ihre Rente monatlich nicht mehr als 1.575 € beträgt und sie keine weiteren Einkünfte beziehen.
Pro Jahr liegt die Grenze also bei 18.900 €.
 
Ehepaare zahlen keine Einkommensteuer, wenn ihre Rente monatlich nicht mehr als 3.150 € beträgt und sie keine weiteren Einkünfte beziehen.
Pro Jahr liegt die Grenze also bei 37.800 €.
 


8. Ich gehe zwischen 2005 und 2039 in Rente. Wie wird meine Rente besteuert?

 
Die Besteuerung ändert sich nach klaren Regeln.
Der steuerpflichtige Teil der Rente ist dabei abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Bei Renten, die in 2005 oder davor begonnen haben, liegt der Anteil, der besteuert wird, bei 50%.
Für jeden späteren Rentenjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente um jeweils 2%.
Das geht so bis 2020.
Danach steigt der Besteuerungsanteil jeweils um 1%.
Im Jahr 2040 erreicht er dann 100%: Die Renten werden von diesem Jahrgang an voll besteuert.

Fragen und Antworten:
Das Alterseinkünftegesetz (Rentenbesteuerung)