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26.12.2007
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Renten
wegen
Erwerbsminderung in Deutschland
Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit
Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Teilweise
Erwerbsminderung
Teilweise
erwerbsgemindert ist, wer
aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
täglich
mindestens 3, aber keine 6 Stunden tätig sein kann.
Volle
Erwerbsminderung
Diese
Rente erhalten Sie, sofern Sie
voll erwerbsgemindert sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der
Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die
allgemeine Wartezeit
von 5 Jahren erfüllt haben.
Rente für
Bergleute
Informationen
zur Rente wegen
verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau und zur Rente nach
langjähriger
Untertagebeschäftigung und Vollendung des 50. Lebensjahres |