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20.09.2010


Altersrente

7.   Renten in und aus Luxemburg


Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen,

damit Sie Ihre Altersrente in Anspruch nehmen können?

Für die Beitragszahlung gelten die Regelungen des Beschäftigungsstaates.

Was besagt dies nun für den Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, der in Luxemburg arbeitet?

Für die Dauer seiner Beschäftigung in Luxemburg entrichtet der Grenzgänger die Beiträge an den zuständigen luxemburgischen Rententräger und unterliegt insofern dessen Regelungen.

Falls er, wie meistens der Fall, vor der Beschäftigung in Luxemburg schon einmal in Deutschland oder in einem anderen Staat rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen war, so ist dies ein zusätzliches Thema.

Grundsätzlich zahlt jeder Rentenversicherungsträger eines bestimmten Staates die Renten nach den Vorschriften und Voraussetzungen, die in seinem Staate aktuell in Geltung sind.

Dies kann ohne weiteres im Einzelfall dazu führen, dass man jeweils in einem Land die zustehende Rente zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt erhält.


In Luxemburg entsteht für alle Erwerbstätigen und freiwillig Versicherten dann ein Rechtsanspruch auf eine Alterspension,
wenn die Kriterien
Altersgrenze und Wartezeit erfüllt sind.


Die Altersgrenze

Die gesetzliche Altersgrenze liegt in Luxemburg (wie derzeit noch in Deutschland) bei 65 Jahren.

Eine vorgezogene Rente kann in Luxemburg u.U. nach Vollendung des 57. bzw. 60. Lebensjahres gewährt werden, wenn bis dahin 480 Versicherungsmonate nachgewiesen werden können.

Die Rente kann auch bis zum Alter von 68 Jahren aufgeschoben werden.


Die Wartezeiten

"Wartezeit" ist die Zeit, die man im Mindestfall der Rentenversicherung angehört haben muss.

Beitragszeiten aus Beschäftigungszeiten in verschiedenen EU-Staaten werden einfach addiert. Sie dürfen sich allerdings nicht überschneiden, d.h. kein Zeitraum darf doppelt bei dieser Addition gezählt werden.

Die Wartezeit in Luxemburg erfüllt, wer 120 Versicherungsmonate nachweist.

Die betreffenden Zeiten können Pflichtversicherung, Zeiten der fortgesetzten oder freiwilligen Versicherung oder gekaufte Zeiten beinhalten.
Bedingung ist jedoch, dass von diesen 10 Jahren mindestens 12 Monate pflichtversichert sind.


Teilzeitarbeit:
Man muss mindestens 64 Stunden pro Monat gearbeitet haben, damit dieser Monat als Versicherungszeit voll angerechnet wird.

Wer diese Mindestzeit von 10 Versicherungsjahren in Luxemburg zu seinem 65. Geburtstag nicht erfüllt, kann seine Rentenbeiträge samt den Leistungen seines Arbeitgebers (zzgl. Zinsen; die Beiträge des Staates bleiben unberücksichtigt) ausbezahlt bekommen.

Die in Deutschland verlangte Wartezeit von 60 Monatsbeiträgen für eine Regelrente mit 65 Jahren kann mit deutschen und luxemburgischen Zeiten zusammen erfüllt werden (z.B.: Es addieren sich 40 Monate in Deutschland und 20 Monate in Luxemburg zu den geforderten 60 Monaten).


Und dann noch ...

• Falls die Bedingungen nicht erfüllt werden, werden die Beiträge a) in Luxemburg abzüglich des Staatsanteils von 33 %, b) in Deutschland lediglich der Arbeitnehmeranteil dem Beitragszahler erstattet.

• Die luxemburgische wie die deutsche Rentenversicherung zahlt eine Rente nur dann, wenn im jeweiligen Land mindestens für 12 Monate Beiträge entrichtet wurden. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so übernimmt der Rententräger des jeweils anderen Landes anteilig die betreffenden Beitragsmonate.

• Nach der Luxemburger Regelung ist eine weitere Erwerbstätigkeit bis zu einem Einkommen von 1/3 des gesetzlichen Mindestlohns möglich.


Wann Mindestrente?

Um Anspruch auf eine Mindestrente nach Luxemburger Recht zu haben, muss nicht nur die oben genannte Bedingung einer Mindestzeit von 10 Versicherungsjahren, sondern insgesamt 20 Jahre zurückgelegt worden sein, welche Pflichtzeiten, fortgesetzte oder freiwillig versicherte Zeiten, dazu gekaufte oder Ausgleichszeiten (Studium, Berufsausbildung, häusliche Pflege etc.) enthalten können.

Wie hoch ist die Mindestrente?

“Mindestrente“ heißt in Luxemburg nicht mehr als das:

Die Altersrente kann nach zurückgelegten 40 Versicherungsjahren nicht unter 1.190,41 € im Monat betragen.
Die Höhe dieses Referenzbetrag wird von Zeit zu Zeit neu entschieden.

Wer diese Versicherungszeiten nicht völlig erreicht, dem wird für jedes Versicherungsjahr, das hierzu fehlt, 1/40 von dem Anspruch auf die Mindestrente gekürzt.

Caisse de Pension des Employés privés, Die Altersrenten