Caisse Nationale d'Assurance Pension
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3. März 2011

Altersrente

Renten in und aus Luxemburg



Wann Invalidenrente?

Wann Hinterbliebenenrente?



Deutsche Rentenversicherung




Wann erhalten Sie welche Art von Rente aus Luxemburg?

Kaum ein Grenzgänger beginnt seine berufliche Karriere erst in Luxemburg. Die meisten haben schon zuvor in Deutschland gearbeitet und waren dementsprechend pflichtversichert. Manche sogar schon in Frankreich, in Belgien oder in einem anderen Staat der Europäischen Union, oder sogar außerhalb der EU.

Grenzgänger: Wie sieht das später bei Ihrer Rente aus?

Grundsätzlich erhalten Sie von jedem Rentenversicherungsträger Ihre spätere Altersrente unter deren eigenen Bedingungen. Das heißt konkret: entsprechend den bei jedem Rententräger zurückgelegten Versicherungszeiten und den von Ihnen entsprechend Ihren versicherten Einkünften geleisteten Beiträgen!


Beispiel:
Waren Sie (1) 12 Jahre in Deutschland pflichtversichert und haben 24.000€ Beiträge eingezahlt und (2) danach 28 Jahre in Luxemburg und haben dafür 64.000€ Beiträge gezahlt, so erhalten Sie (1) aus Deutschland eine Altersrente, die diesen 12 Jahren und den 24.000€ entspricht und (2) aus Luxemburg eine Altersrente, die den 28 Jahren und den 64.000€ entspricht.


Genau genommen bekommen Sie also in einem solchen Fall Ihre Rente in zwei Teilen: Aus jedem Staat, wo Sie pflichtversichert waren, bekommen Sie jeweils einen Teil Ihrer Rente.


Um erfolgreich eine Rente beantragen zu können, stellt jeder Rentenversicherungsträger seine eigenen Bedingungen und Voraussetzungen.

Zu den Bedingungen für die Rentenanwartschaft gehört neben dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters in der Regel auch, dass eine bestimmte Mindestversicherungszeit zurückgelegt sein muss. Zur Bestimmung dieser sog. "Wartezeit" werden EU-weit alle Pflichtversicherungszeiten aufaddiert.


Beispiel:
Wer 12 Jahre in Deutschland und 28 Jahre in Luxemburg pflichtversichert war, hat als Wartezeit sowohl für die deutsche wie auch die luxemburgische Rentenversicherung dieselbe Dauer der Wartezeit, nämlich 40 Jahre erreicht.


Kümmern Sie sich beizeiten um die Klärung eines jeden Ihrer Rentenkonten!

40 Jahre oder so sind eine lange Zeit. Und kaum ein Dokument ist für Ihr Leben wichtiger als ein späterer Rentenbescheid bzw. Ihre Rentenbescheide.

Die Rentenbescheide und zuvor die Rentenauskünfte werden in Deutschland massenweise und standardisiert ausgegeben. Ein Computer ist aber auch nur ein Mensch! Er antwortet nur dann präzise, wenn man ihn präzise fragt, d.h. ihm die korrekten und vollständigen Daten angibt.

Was können Sie tun?


    1.) Fordern Sie Ihre persönlichen Rentenunterlagen an, wenn diese nicht auf dem aktuellsten Stand sind!

    2.) Überprüfen Sie, ob alle Beschäftigungszeiten und andere Versicherungszeiten korrekt vermerkt sind!

    3.) Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei jedem Ihrer Rentenversicherungsträger, wenn Ihnen etwas unklar oder problematisch vorkommt!

(1) Falls sich Ihre Rentenkarriere über Luxemburg sowie andere Länder der EU (sowie mit denjenigen, mit denen ein diesbezügliches Sozialversicherungsabkommen besteht) verteilt, so werden zur Berechnung der Wartezeit für Luxemburg die in diesen Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten hinzuaddiert.

(2) Der Deckelbetrag wird gebildet aus dem Durchschnitt aus den 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkünften Ihrer Rentenkarriere.

Altersrente

Lebensalter

Wartezeit (1)

Wirtschaftliche Voraussetzung

Zusatzbedingung

vorgezogene Altersrente

57 Jahre alt oder mehr

40 Jahre pflichtversichert

Nebentätigkeit < 1/3 SSM zulässig

auf 50% gekürzt, wenn

 1/3 SSM < Gehalt < Deckelbetrag (2)

vorgezogene Altersrente

60 Jahre oder mehr

insgesamt 40  zusatz-, freiwillig, weiterversichert oder gekaufte Versicherungsjahre, davon 10 pflichtversichert

Nebentätigkeit < 1/3 SSM zulässig

auf 50% gekürzt, wenn

 1/3 SSM < Gehalt < Deckelbetrag (2)

mit 65 Jahren

65 Jahre

10 Jahre pflicht-, weiter-, freiwillig oder gekauft

 

 


Achtung:

Die vorgezogene Altersrente (Pension de Vieillesse anticipée)
ist nicht zu verwechseln mit dem Vorruhestand (Préretraite):

(A) Die vorgezogene Altersrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (Assurance Pension).

(B) Der Vorruhestand ist hingegen ein besonderes beschäftigungspolitisches Instrument (Préretraite-Solidarité, Préretraite-Ajustement, Préretraite des Travailleurs postés).

Im Falle des Vorruhestands bezieht der Versicherte über 3 Jahre, bevor er die Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente mit 60 Jahren erfüllt, eine Leistung (Indemnité de Préretraite), die während des 1. Jahres 85%, im 2. Jahr 80% und im 3. Jahr 75% des Durchschnittsgehalts der letzten drei Monate entspricht. Die bezogene Leistung ist als Lohnersatzeinkommen beitragspflichtig zur Rentenversicherung.


Weitere Informationen

CNAP: Die verschiedenen Alterspensionen


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