Kaum
ein
Grenzgänger
beginnt
seine
berufliche
Karriere erst in
Luxemburg. Die meisten haben schon zuvor in Deutschland gearbeitet und
waren dementsprechend pflichtversichert. Manche sogar schon in
Frankreich, in Belgien oder in einem anderen Staat der
Europäischen Union, oder sogar außerhalb der EU.
Grenzgänger:
Wie
sieht
das
später
bei
Ihrer Rente aus?
Grundsätzlich
erhalten
Sie
von
jedem
Rentenversicherungsträger
Ihre spätere
Altersrente unter deren eigenen Bedingungen. Das heißt konkret:
entsprechend den bei jedem Rententräger zurückgelegten
Versicherungszeiten und den von Ihnen entsprechend Ihren versicherten
Einkünften geleisteten Beiträgen!
Beispiel:
Waren Sie (1) 12 Jahre in Deutschland pflichtversichert und haben
24.000€ Beiträge eingezahlt und (2) danach 28 Jahre in Luxemburg
und haben dafür 64.000€ Beiträge gezahlt, so erhalten Sie (1)
aus Deutschland eine Altersrente, die diesen 12 Jahren und den 24.000€
entspricht und (2) aus Luxemburg eine Altersrente, die den 28 Jahren
und den 64.000€ entspricht.
Genau
genommen
bekommen
Sie
also
in
einem solchen Fall Ihre Rente in zwei
Teilen: Aus jedem Staat, wo Sie pflichtversichert waren, bekommen Sie
jeweils einen Teil Ihrer Rente.
Um
erfolgreich
eine
Rente
beantragen zu können, stellt jeder
Rentenversicherungsträger seine eigenen Bedingungen und
Voraussetzungen.
Zu
den
Bedingungen
für die Rentenanwartschaft
gehört neben dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters in der
Regel auch, dass eine bestimmte Mindestversicherungszeit
zurückgelegt sein muss. Zur Bestimmung dieser sog. "Wartezeit"
werden EU-weit alle Pflichtversicherungszeiten aufaddiert.
Beispiel:
Wer 12 Jahre in Deutschland und 28 Jahre in Luxemburg pflichtversichert
war, hat als Wartezeit sowohl für die deutsche wie auch die
luxemburgische Rentenversicherung dieselbe Dauer der Wartezeit,
nämlich 40 Jahre erreicht.
Kümmern
Sie
sich
beizeiten
um
die
Klärung eines jeden Ihrer Rentenkonten!
40
Jahre
oder
so
sind
eine
lange Zeit. Und kaum ein Dokument ist für
Ihr Leben wichtiger als ein späterer Rentenbescheid bzw. Ihre
Rentenbescheide.
Die
Rentenbescheide
und
zuvor
die
Rentenauskünfte
werden in
Deutschland massenweise und standardisiert ausgegeben. Ein Computer ist
aber auch nur ein Mensch! Er antwortet nur dann präzise, wenn man
ihn präzise fragt, d.h. ihm die korrekten und vollständigen
Daten angibt.
Was
können
Sie
tun?
1.) Fordern Sie Ihre persönlichen Rentenunterlagen an, wenn diese
nicht auf dem aktuellsten Stand sind!
2.) Überprüfen Sie, ob alle Beschäftigungszeiten und
andere Versicherungszeiten korrekt vermerkt sind!
3.) Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei jedem Ihrer
Rentenversicherungsträger, wenn Ihnen etwas unklar oder
problematisch vorkommt!
(1)
Falls sich Ihre Rentenkarriere über Luxemburg sowie andere
Länder der EU (sowie
mit denjenigen, mit denen ein diesbezügliches
Sozialversicherungsabkommen
besteht) verteilt, so werden zur Berechnung der Wartezeit für
Luxemburg die in
diesen Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten
hinzuaddiert.
(2)
Der Deckelbetrag wird gebildet aus dem Durchschnitt aus den 5
höchsten
beitragspflichtigen Jahreseinkünften Ihrer Rentenkarriere.
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Altersrente
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Lebensalter
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Wartezeit (1)
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Wirtschaftliche
Voraussetzung
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Zusatzbedingung
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vorgezogene Altersrente
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57 Jahre alt oder mehr
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40 Jahre pflichtversichert
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Nebentätigkeit < 1/3 SSM
zulässig
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auf 50% gekürzt, wenn
1/3
SSM < Gehalt < Deckelbetrag (2)
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vorgezogene Altersrente
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60 Jahre oder mehr
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insgesamt 40
zusatz-, freiwillig, weiterversichert oder
gekaufte
Versicherungsjahre, davon 10 pflichtversichert
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Nebentätigkeit < 1/3 SSM
zulässig
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auf 50% gekürzt, wenn
1/3
SSM < Gehalt < Deckelbetrag (2)
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mit 65 Jahren
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65 Jahre
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10 Jahre pflicht-, weiter-,
freiwillig oder gekauft
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