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26.12.2007
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Das Wunder von
Nürnberg
Blinde sehen, Stumme
sprechen, Lahme lernen laufen, Todkranke werden wieder
erwerbsfähig. Jeder,
der mindestens 3 Stunden pro Tag zu den üblichen Bedingungen des
Arbeitsmarktes
eingesetzt werden kann, ist "erwerbsfähig". Auch
Kranke, die innerhalb von 6 Monaten wieder arbeiten können, sind
erwerbsfähig
(so die Durchführungsverordnung der Agenturen für Arbeit). Keine
Frage also, dass auch Behinderte erwerbsfähig sein können. Konsequenter
Weise haben die Sozialämter Ende letzten Jahres ihre Bezieher von
Sozialhilfe
aufgefordert, Antrag auf ALG II zu stellen. Angenehmer
Nebeneffekt für die Kommunen: Für ALGII-Leistungen sind nicht
mehr sie selbst,
sondern der Bund zuständig. Auch für
die Kosten der Krankheitsbehandlung sind dann nicht mehr die
Sozialämter,
sondern die Krankenkassen zuständig. Wenn
eine Krankenkasse vermutet, dass ein so erwerbsfähig Gewordener
gar nicht
erwerbsfähig ist, müssen sie einen Gutachter bemühen. Über die
Chancen, auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt unter solchen Voraussetzungen
einen
Job zu ergattern, ist damit gar nichts ausgesagt. Das
Spielchen geht so:
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