Renteninformation in Deutschland
Seit
2002 versendet die Deutsche
Rentenversicherung an ihre Versicherten alljährlich eine
"Renteninformation". Denn der
deutsche Gesetzgeber hat im Altersvermögensgesetz die
Rentenversicherungsträger zur regelmäßigen
Unterrichtung der
Versicherten über Ihre Rentenanwartschaften verpflichtet.
Seit
dem
Jahr 2004 werden die Versicherten jährlich über ihre
Rentenansprüche informiert, wenn sie das 27. Lebensjahr vollendet
haben.
Nach Vollendung des 54.
Lebensjahres
wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft
ersetzt.
Sie selbst
können
jederzeit bei der Deutschen
Rentenversicherung
Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen!
Eine
schriftliche
Auskunft erhalten Sie entweder bei Ihrem zuständigen
Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können Ihre
persönliche
Auskunft aber auch über das Stichwort "Rentenauskunft" online anfordern!
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband.
Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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