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29. Oktober 2010

Altersrente

Renten in und aus Luxemburg


Renteninformation in Deutschland

Seit 2002 versendet die Deutsche Rentenversicherung an ihre Versicherten alljährlich eine "Renteninformation". Denn der deutsche Gesetzgeber hat im Altersvermögensgesetz die Rentenversicherungsträger zur regelmäßigen Unterrichtung der Versicherten über Ihre Rentenanwartschaften verpflichtet.

Seit dem Jahr 2004 werden die Versicherten jährlich über ihre Rentenansprüche informiert, wenn sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.

Nach Vollendung des 54. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.


Sie selbst können jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen!

Eine schriftliche Auskunft erhalten Sie entweder bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Sie können Ihre persönliche Auskunft aber auch über das Stichwort "Rentenauskunft" online anfordern!




Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband.
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